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MULTIMEDIAPRODUKT-ANWENDERLIZENZ

BITTE LESEN SIE DIESE VEREINBARUNG (DIE „LIZENZ“) ZWISCHEN IHNEN (DER „ANWENDER“) UND NACON SA („NACON“) SORGFÄLTIG DURCH, BEVOR SIE DAS SPIEL EINSCHLIEßLICH DER SOFTWARE, DER DOKUMENTATION, JEGLICHER ANDEREN DIGITALEN MEDIEN UND ALLER ANDEREN ELEMENTE IM ZUSAMMENHANG MIT DEM SPIEL (INSGESAMT BEZEICHNET ALS DAS „MULTIMEDIAPRODUKT“) IN IRGENDEINER WEISE HERUNTERLADEN UND VERWENDEN.
WENN DER ANWENDER MINDERJÄHRIG IST UND DAS 15. LEBENSJAHR NOCH NICHT VOLLENDET HAT, DARF ER NUR MIT ZUSTIMMUNG MINDESTENS EINES ELTERNTEILS (ODER ERZIEHUNGSBERECHTIGTEN) EIN KONTO BEI NACON EINRICHTEN, DAS MULTIMEDIAPRODUKT HERUNTERLADEN UND DIE LIZENZ ERWERBEN.
WENN DER ANWENDER MINDERJÄHRIG UND ÜBER 15 JAHRE ALT IST, KANN ER ALLEIN EIN KONTO BEI NACON EINRICHTEN, DAS MULTIMEDIAPRODUKT HERUNTERLADEN UND DIE LIZENZ ERWERBEN, ABER SEINE ELTERN (ODER ERZIEHUNGSBERECHTIGTEN) KÖNNEN DIE LÖSCHUNG SEINES KONTOS VERLANGEN UND DIE LIZENZ KÜNDIGEN.
DAS AKTIVIEREN DES KONTROLLKÄSTCHENS „ICH STIMME ZU“ (CLICK-WRAP) UND DER BEGINN DES HERUNTERLADENS UND/ODER DER VERWENDUNG DES MULTIMEDIAPRODUKTS BEDEUTET, DASS DIE LIZENZ VOM ANWENDER AKZEPTIERT WIRD. WENN DER ANWENDER DIE LIZENZBEDINGUNGEN NICHT AKZEPTIERT, DARF ER DAS MULTIMEDIAPRODUKT NICHT HERUNTERLADEN UND/ODER IN IRGENDEINER WEISE NUTZEN.
DIE BESTIMMUNGEN DIESER LIZENZ GELTEN VORBEHALTLICH DER ZWINGENDEN BESTIMMUNGEN DES ANWENDBAREN RECHTS, DIE DEM ANWENDER BESONDERE RECHTE VERLEIHEN KÖNNEN. 
1. Die Lizenz
NACON gewährt dem Anwender eine nicht exklusive, nicht übertragbare Lizenz zur Nutzung des Multimediaprodukts, die es dem Anwender erlaubt, das Multimediaprodukt für die Dauer des gesetzlichen Urheberrechtsschutzes herunterzuladen und zu nutzen, weltweit, ausschließlich für den privaten Gebrauch und in Übereinstimmung mit den hierin enthaltenen Bedingungen. In keinem Fall wird das Multimediaprodukt an den Anwender verkauft.
2. Eigentum am Multimediaprodukt
Die Lizenz räumt kein Recht oder Eigentumsrecht am Multimediaprodukt ein, das im alleinigen Besitz von NACON verbleibt. Aus diesem Grund gibt es keinerlei Übertragung der Rechte an geistigem Eigentum am Multimediaprodukt an den Anwender in irgendeiner Weise.
Der Anwender erkennt an, dass alle Rechte in Bezug auf das Multimediaprodukt und seine Elemente (einschließlich der im Multimediaprodukt enthaltenen Titel, Computercodes, Motive, Charaktere, Charakternamen, Handlungsstränge, Storys, Dialoge, Orte, Konzepte, Bilder, Fotos, Animationen, Videos, Musik und Texte) einschließlich möglicher Markenrechte, Patente, Designs, Modelle, sui generis-Rechte auf Datenbanken, Copyrights, Fachkenntnisse, Geschäftsgeheimnisse und aller entsprechenden Anträge das exklusive Eigentum von NACON (oder seinen Lizenznehmern) sind und von französischen Bestimmungen und anderen internationalen Gesetzen, Abkommen und Vereinbarungen hinsichtlich geistigem und gewerblichem Eigentum geschützt werden.
3. Verwendung des Multimediaprodukts
Der Anwender ist autorisiert, das Multimediaprodukt in Übereinstimmungen mit den Anleitungen zu verwenden, die mit dem Produkt bereitgestellt werden. Die Lizenz wird für den ausschließlich persönlichen und nicht kommerziellen Gebrauch gewährt.
Folgendes ist gemäß den verpflichtenden Bestimmungen anwendbarer Gesetze (und insbesondere Artikel L.122-6-1 des französischen Gesetzes zum Recht an geistigem Eigentum) und/oder gemäß der Autorisierung durch NACON (oder seine Lizenznehmer) ausdrücklich verboten:
1	die Anfertigung von Kopien des Multimediaprodukts, insbesondere der enthaltenen Software (mit Ausnahme der Anfertigung einer Sicherheitskopie, sofern sie zum anhaltenden Gebrauch der Software notwendig ist);
2 die kommerzielle Nutzung des Multimediaprodukts oder irgendwelcher seiner konstituierenden Elemente in irgendeiner Form (Verkauf, Übertragung, Vermietung, Lizenzierung, Verleih usw.);
3 die Benutzung des Multimediaprodukts in einer Weise, die dem öffentlichen Anstand oder den geltenden Gesetzen widerspricht;
4 die Veränderung des Multimediaprodukts oder irgendwelcher seiner konstituierenden Elemente oder das Erstellen irgendwelcher anderer abgeleiteter Werke;
5 die Veränderung, das Umgehen oder Entfernen der technischen Schutzmaßnahmen vom Multimediaprodukt und seinen konstituierenden Elementen und entsprechenden Systemen zur Verwaltung digitaler Rechte;
6 die Korrektur potenzieller Fehler, Anomalien und Programmfehler in der Software des Multimediaprodukts durch den Anwender oder Dritte, die vom Anwender dafür ausgewählt werden;
7 die Freigabe oder Übertragung des Multimediaprodukts oder irgendwelcher seiner konstituierenden Elemente auf irgendeine Weise einschließlich über ein elektronisches Kommunikationsnetzwerk (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Telefon, Internet, Set-Top-Box, Smart-TV);
8 das Dekompilieren, Reverse-Engineering oder Disassemblieren des Multimediaprodukts, auch aus Gründen der Interoperabilität.
Der Anwender darf das von ihm erworbene Multimediaprodukt oder seine Bestandteile (einschließlich des mit dem Multimediaprodukt verbundenen Aktivierungscodes, falls zutreffend) nicht übertragen, verkaufen, weiterverkaufen, unterlizenzieren, vermieten oder anderweitig zur Verfügung stellen, gleichgültig auf welche Weise (einschließlich des Herunterladens über ein elektronisches Kommunikationsnetz).
4. Updates
NACON ist nicht verpflichtet, dem Anwender Updates, Upgrades oder neue Versionen (im Folgenden „Updates“) der Multimediaprodukt-Software zur Verfügung zu stellen. Allerdings muss der Anwender auch in Fällen, in denen NACON dem Anwender ein Update bereitstellt, im Besitz einer gültigen Lizenz für die frühere Version sein, damit er das Update verwenden darf, das in diesem Fall unter den Bedingungen der Lizenz bereitgestellt wird. Der Anwender erkennt außerdem an, dass sich NACON das Recht vorbehält, den Support für ältere Versionen schrittweise oder auf anderem Wege einzuschränken oder einzustellen. Der Anwender stimmt aus diesem Grund zu, jedes bereitgestellte Update herunterzuladen und zu verwenden, um im vollen Umfang von den von NACON gewährten Garantien zu profitieren.
5. Inkrafttreten – Erlöschen der Lizenz
Die Lizenz tritt in Kraft, sobald das Multimediaprodukt zum ersten Mal verwendet wird.
Sie wird automatisch und ordnungsgemäß und ohne vorherige Benachrichtigung durch NACON beendet, sofern der Anwender einen schweren Verstoß gegen eine der Verpflichtungen in der Lizenz begeht oder gegen irgendwelche Verpflichtungen verstößt, die für die Nutzungsbedingungen der Lizenz wesentlich sind. Die Lizenz wird automatisch und ordnungsgemäß vom Anwender beendet, wenn der Anwender das Multimediaprodukt und alle seine konstituierenden Elemente zerstört oder deinstalliert.
6. Gewährleistungen
6.1 Gewerbliche Gewährleistung.
NACON hat alle seine Fachkenntnisse in Hinblick auf interaktive Unterhaltung eingesetzt, um zu garantieren, dass dieses Multimediaprodukt den Anwender vollständig zufriedenstellt und ihm viele unterhaltsame Stunden verschafft.
Sollte sich allerdings das Multimediaprodukt bei normalen Bedingungen der Verwendung innerhalb von neunzig (90) Tagen nach dem Kauf als fehlerhaft oder nicht in Übereinstimmung mit den funktionalen und technischen Merkmalen herausstellen, die in den Anleitungen beschrieben sind, willigt NACON ein, das Multimediaprodukt gemäß den Nutzungsbedingungen unten kostenlos auszutauschen, sofern es verfügbar ist (oder den vollen Kaufpreis zu erstatten, falls es nicht verfügbar ist).
Damit eine schadhafte Kopie des Multimediaprodukts ausgetauscht (oder, falls zutreffend, der Kaufpreis erstattet) werden kann, muss der Anwender folgende Voraussetzungen erfüllen:
1) Kontakt mit dem technischen Support von NACON aufnehmen. Nach einer kurzen Beschreibung des Problems mit dem Multimediaprodukt entscheidet NACON, ob das Produkt defekt ist oder nicht.
2) Sofern NACON einen Defekt bestätigt, gestattet NACON dem Anwender das Herunterladen einer neuen Kopie des Multimediaprodukts ohne Zusatzkosten (oder, falls zutreffend, schickt ein neues physikalisches Exemplar des Multimediaprodukts oder erstattet den Kaufpreis so schnell wie möglich).
NACON behält sich das Recht vor, den mit dem Multimediaprodukt verknüpften Aktivierungscode zu löschen, wenn dieser gemäß den oben aufgeführten Bedingungen vom Anwender zurückgegeben wird.
6.2 Gesetzliche Gewährleistung.
Unbeschadet der gewerblichen Gewährleistungen oben sei der Anwender daran erinnert, dass der Verkäufer des Multimediaprodukts auch an die anwendbaren gesetzlichen Gewährleistungen gebunden bleibt, insbesondere für Anwender mit Wohnsitz auf französischem Boden, sofern die Waren nicht mit dem Vertrag übereinstimmen oder latente Mängel entsprechend der Bestimmungen von Art. L.211-4 ff. des Verbraucherschutzgesetzbuchs und Art. 1641 bis 1649 des Zivilgesetzbuchs aufweisen. Genauere Informationen zu diesen Gewährleistungen sind in Anhang 1 zu finden.
7. Beschränkte Gewährleistung
DAS MULTIMEDIAPRODUKT WIRD IM VORLIEGENDEN ZUSTAND UND OHNE JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNG MIT AUSNAHME DER IN ARTIKEL 6 DER LIZENZ DEFINIERTEN GEWÄHRLEISTUNGEN BEREITGESTELLT. Insbesondere gewährleistet Nacon nicht den dauerhaften oder fehlerfreien Betrieb des Multimediaprodukts oder die Fehlerbehebung.
Der Anwender erkennt ausdrücklich an, dass jegliche Verwendung des Multimediaprodukts außerhalb der Übereinstimmung mit den Gebrauchsanleitungen und Mindestvoraussetzungen in der jeweils aktuellsten verfügbaren Version auf eigenes Risiko und eigene Gefahr geschieht. Sollte demnach der Defekt oder die vom Anwender festgestellte Nichtübereinstimmung aus einer unsachgemäßen Verwendung oder aus einem Fall höherer Gewalt resultieren, ist keine der in Artikel 6 der Lizenz definierten Gewährleistungen verpflichtend für NACON.
Innerhalb der von anwendbaren Gesetzen auferlegten Grenzen schließt NACON folglich alle Gewährleistungen hinsichtlich des Marktwerts des Multimediaprodukts, der Zufriedenheit des Anwenders sowie der Eignung für einen bestimmten Zweck oder Nichtverletzung aus.
8. Haftung
Unter keinen Umständen kann NACON für irgendwelche indirekten, unfallbedingten, besonderen, versehentlichen oder andere Schäden haftbar gemacht werden, die (1) durch die Verwendung oder die Nichteignung zur Verwendung des Multimediaprodukts, (2) den unsachgemäßen oder fehlerhaften Betrieb des Multimediaprodukts oder einer nicht unterstützten älteren Version, (3) den Verlust oder die Veränderung von Daten oder Informationen und (4) den Verlust irgendwelchen Einkommens oder irgendwelcher Geschäfte aufgrund des Besitzes oder der Verwendung des Multimediaprodukts entstehen, auch dann nicht, wenn NACON auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen worden ist.
Insbesondere lehnt NACON jegliche Haftung in Verbindung mit der Verwendung des Multimediaprodukts auf irgendeine Weise ab, die die in der Anleitung aufgeführten Vorsichtsmaßnahmen missachtet.
Der Anwender übernimmt alle Reparatur- und/oder Korrekturkosten für das Multimediaprodukt sowie alle Risiken in Hinblick auf den Verlust von Einnahmen, den Verlust oder die Änderung von Daten, Fehler, den Verlust gewerblicher Daten und alle anderen Verluste, die sich aus dem Besitz oder der Verwendung des Multimediaprodukts ergeben.
Unter keinen Umständen darf die Haftung von NACON den Kaufpreis des Multimediaprodukts übersteigen.
9. Anwendergenerierte Inhalte
Das Multimediaprodukt macht es dem Anwender möglich, Inhalte zu erstellen und für Dritte freizugeben. In dieser Hinsicht sagt der Anwender zu, sämtliche anwendbaren Gesetze und Bestimmungen zu beachten.
Insbesondere sagt der Anwender zu, dass die generierten Inhalte in ihrer jeweiligen Gesamtheit oder in Teilen keine der folgenden Bedingungen erfüllen:
-	gegen anwendbare Gesetze oder Bestimmungen verstoßen;
- Gewalt verherrlichen oder zu Gewalt aufrufen. Insbesondere darf ein entsprechender Inhalt keine Szenen ungerechtfertigter Gewalt, Folter oder Verstümmelung zeigen;
- sexuelle Inhalte zeigen, seien sie explizit oder anderweitig dargestellt, oder Inhalte zeigen, die sexuelle Erregung herausfordern. Der Inhalt darf keine Gewalt darstellen, zu Gewalt ermuntern oder Gewalt glorifizieren. Gleiches gilt für Leid oder Erniedrigungen im sexuellen Zusammenhang. Der Inhalt darf unter keinen Umständen Minderjährige in einem sexualisierten Umfeld darstellen;
- Minderjährige in einem Umfeld der Gewalt oder des Missbrauchs darstellen;
- explizit oder implizit zum Gebrauch von Drogen, Alkohol oder Tabak ermutigen oder solchen Gebrauch glorifizieren;
- zu rassistischen, ethnischen, geschlechtsbezogenen, religiösen oder nationalen Vorurteilen ermutigen, diese tolerieren oder befürworten. Dasselbe gilt für Vorurteile in Hinblick auf körperliche Merkmale oder körperliche oder geistige Einschränkungen;
- zu Intoleranz, Diskriminierung oder Vorurteilen gegen Menschen aufgrund ihrer Rasse, ethnischen Herkunft, Nationalität, ihres Geschlechts, ihrer Einschränkungen, körperlicher Merkmale, Religion, ihres Alters oder ihrer sexuellen Orientierung ermutigen, diese tolerieren oder befürworten;
- religiöse Symbole, Überzeugungen, Texte oder Andachtsstätten in negativer oder respektloser Weise verwenden;
- eine Person bzw. juristische Person beleidigen. Der Inhalt darf keine Beleidigungen, Obszönitäten, Vulgaritäten, Belästigungen oder andere Angriffe gegen eine Person oder juristische Person enthalten. Der Inhalt darf nicht die Rechte einer Person verletzten, insbesondere nicht das Recht dieser Person auf Privatsphäre;
- falsche, irreführende oder verleumderische Informationen enthalten;
- für Dritte werben;
- Inhalte umfassen, die verleumderisch oder abwertend gegen NACON gerichtet sind oder darauf abzielen, den Ruf oder das Entgegenkommen von NACON zu untergraben;
- den Eindruck erwecken, der Inhalt sei von NACON genehmigt oder befürwortet worden.
NACON behält sich das Recht vor, alle anwendergenerierten Inhalte zu entfernen, die sich nicht an die oben aufgeführten Regeln halten.
10. Anwendbare Gesetze – Rechtsprechung
Die Lizenz unterliegt dem französischen Recht, unter Ausschluss aller Kollisionsregeln. Im Falle irgendwelcher Streitigkeiten hinsichtlich der Gestaltung, Interpretation, Ausführung oder Beendigung der Lizenz unterliegt die alleinige Rechtsprechung französischen Gerichten gemäß französischen Gesetzen, auch in dringenden Fällen oder bei mehreren Beklagten.

Anhang 1: Gesetzliche Gewährleistungen
Artikel L.211-4 des französischen Verbraucherschutzgesetzbuchs: „Der Verkäufer ist verpflichtet, ein Produkt zu liefern, das dem Vertrag entspricht, und der Verkäufer haftet im Fall jeglicher Nichtübereinstimmung zum Zeitpunkt der Übergabe. Der Verkäufer haftet ebenfalls für eine Nichtübereinstimmung aufgrund der Verpackung oder der Anleitungen zum Zusammenbau bzw. der Installation, sofern der Verkäufer die Verantwortung übernommen hat oder Zusammenbau/Installation unter der Verantwortung des Verkäufers hat durchführen lassen.“
Artikel L.211-5: „Folgende Punkte müssen für eine Übereinstimmung mit dem Vertrag erfüllt sein: 1. Das Produkt muss sich für den Zweck eignen, der einem entsprechenden Produkt normalerweise anhaftet, sofern zutreffend:– Es muss der vom Verkäufer bereitgestellten Beschreibung entsprechen und die Merkmale aufweisen, die der Verkäufer dem Käufer in der Form eines Musters oder Modells unterbreitet hat; – Es muss die Funktionen aufweisen, die vom Käufer aufgrund der vom Verkäufer, Hersteller oder einem Vertreter gemachten öffentlichen Aussagen einschließlich der Werbung und Kennzeichnung vernüftigerweise erwartet werden dürfen; 2. oder es muss die Funktionen aufweisen, die vom gemeinsamen Vertrag zwischen den Parteien definiert werden, bzw. sich für eine beliebige besondere Anforderung eignen, die der Käufer dem Verkäufer zur Kenntnis gebracht hat und die vom Verkäufer entsprechend bestätigt worden ist.“
Artikel L.211-8: „Der Käufer hat das Recht zu verlangen, dass das Produkt mit dem Vertrag übereinstimmt. Nichtsdestotrotz darf der Käufer diese Übereinstimmung nicht dadurch auf die Probe stellen, dass er einen Fehler hervorruft, der dem Käufer bewusst war oder der ihm bei Abschluss des Vertrags nicht hätte unbekannt sein können. Dasselbe gilt, wenn der Defekt auf Materialien zurückgeht, die der Käufer selbst bereitgestellt hat.“
Artikel L.211-9: „Im Fall der Nichtübereinstimmung hat der Käufer das Recht, zwischen Reparatur und Austausch des Produkts zu wählen. Nichtsdestotrotz darf sich der Verkäufer dafür entscheiden, dem Käuferwunsch in Hinblick auf diese Entscheidung nicht nachzukommen, falls diese Wahl zu offensichtlich unverhältnismäßig hohen Kosten im Vergleich mit der anderen Möglichkeit führt, wenn der Wert des Produkts oder die Schwere des Defekts berücksichtigt wird. In einem solchen Fall muss der Verkäufer die Option wählen, die vom Käufer nicht ausgewählt worden ist, sofern sich das nicht als unmöglich erweist.“
Artikel L.211-10: „Sofern weder eine Reparatur noch ein Austausch des Produkts möglich ist, kann der Käufer das Produkt zurückgeben und sich den Kaufpreis zurückerstatten lassen oder das Produkt behalten und sich einen Teil des Kaufpreises zurückerstatten lassen. Der Käufer hat die gleiche Möglichkeit: 1. wenn die angefragte Lösung, die gemäß Artikel L. 211-9 vorgeschlagen oder vereinbart worden ist, nicht innerhalb eines Monats, nachdem der Käufer seinen Anspruch angemeldet hat, herbeigeführt werden konnte; 2. oder wenn die Lösung angesichts der Natur des Produkts und der beabsichtigten Verwendung durch den Käufer nicht ohne erhebliche Unannehmlichkeiten für den Käufer herbeigeführt werden kann. Der Verkauf soll allerdings nicht rückgängig gemacht werden, wenn der Mangel an Übereinstimmung nachrangig ist.“
Artikel L.211-11: „Die Bestimmungen der Artikel L.211-9 und L.211-10 müssen ohne Kosten für den Käufer erfüllt werden. Dieselben Bestimmungen dürfen den Zuspruch von Schadenersatzleistungen nicht einschränken.“
Artikel L.211-12: „Klagemöglichkeiten, die sich aus einer Nichtübereinstimmung ergeben, verjähren zwei Jahre nach Auslieferung des Produkts.“
Artikel 1641 des französischen Zivilgesetzbuchs: „Der Verkäufer ist an die Garantie in Hinblick auf versteckte Defekte des verkauften Gegenstands gebunden, die ihn für die beabsichtigte Verwendung untauglich machen oder seine Verwendung in einem Maß einschränken, dass der Käufer ihn nicht erworben oder nur einen geringeren Preis gezahlt hätte, sofern er von den Defekten Kenntnis gehabt hätte.“
Artikel 1643: „Der Verkäufer haftet für versteckte Mängel auch dann, wenn er keine Kenntnis von ihnen gehabt hat, sofern der Verkäufer nicht festgelegt hat, dass er keine Garantie übernimmt.“
Artikel 1644: „Gemäß den Artikeln 1641 and 1643 hat der Käufer die Wahl, einen Gegenstand gegen Rückerstattung des Kaufpreises zurückzugeben oder den Gegenstand zu behalten und eine Rückerstattung eines Teils des Kaufpreises zu erhalten.“
Artikel 1648, Zeile 1: „Eine Klage aufgrund von Sachmängeln muss vom Käufer innerhalb von zwei Jahren nach Entdeckung des Missstands vorgebracht worden sein.“

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