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TOTAL TANK SIMULATOR ENDBENUTZER-LIZENZVERTRAG (EULA)
1. WICHTIG, BITTE SORGFÄLTIG LESEN: 
SIE SOLLTEN DIE FOLGENDEN ALLGEMEINEN BEDINGUNGEN SORGFÄLTIG LESEN, BEVOR SIE DIESES SOFTWAREPRODUKT VERWENDEN. DIESER ENDBENUTZER-LIZENZVERTRAG („EULA“) IST EIN RECHTSGÜLTIGER VERTRAG ZWISCHEN IHNEN (ALS NATÜRLICHE ODER JURISTISCHE PERSON) ALS ENDBENUTZER UND 505 GAMES SRL UND VERBUNDENEN UNTERNEHMEN („505“) ÜBER TOTAL TANK SIMULATOR. TOTAL TANK SIMULATOR UMFASST COMPUTERSOFTWARE UND UNTER UMSTÄNDEN AUCH DAZUGEHÖRIGE MEDIEN, GEDRUCKTE MEDIEN SOWIE „ONLINE“- BZW. ELEKTRONISCHE DOKUMENTATION (ZUSAMMEN DAS „SOFTWAREPRODUKT“). INDEM SIE AUF DAS SOFTWAREPRODUKT ZUGREIFEN BZW. DIESES INSTALLIEREN, KOPIEREN ODER ANDERWEITIG VERWENDEN, STIMMEN SIE ZU, AN DIE BESTIMMUNGEN DIESER EULA GEBUNDEN ZU SEIN. WENN SIE MIT DEN BEDINGUNGEN DIESER EULA NICHT EINVERSTANDEN SIND, DÜRFEN SIE AUF DAS SOFTWAREPRODUKT NICHT ZUGREIFEN BZW. DIESES NICHT INSTALLIEREN, KOPIEREN ODER VERWENDEN. WENN SIE NICHT EINVERSTANDEN SIND, KLICKEN SIE BITTE AUF „NICHT EINVERSTANDEN/ABLEHNEN“. SIE ERKLÄREN SICH DAMIT EINVERSTANDEN, DASS SIE DURCH IHRE VERWENDUNG DIESER SOFTWARE BESTÄTIGEN, DASS SIE DIESEN VERTRAG GELESEN UND VERSTANDEN HABEN UND ZUSTIMMEN, AN DESSEN BESTIMMUNGEN GEBUNDEN ZU SEIN.
2. EIGENTUM 
Es gilt hiermit als vereinbart, dass 505 Games Srl, eine Gesellschaft nach dem italienischen Recht mit Firmensitz in der Via Tortona 37, Mailand, Italien, (Lizenzgeber) der Inhaber aller Rechte, Titel und Ansprüche an dem Softwareprodukt ist, gleichgültig über welches Medium oder in welcher Form der ursprüngliche Download erfolgte, sei es über das Internet, auf Datenträger oder auf andere Weise. Sie als Lizenznehmer (Lizenznehmer) erwerben durch das Herunterladen, Installieren, Kopieren oder Verwenden dieses Produkts keinerlei Eigentumsrechte an dem Softwareprodukt.
3. ALLGEMEINES 
Das Softwareprodukt wird von 505 an Sie lizenziert – nicht verkauft –, und zwar zur ausschließlichen Verwendung gemäß den Bestimmungen dieser EULA. Das Softwareprodukt ist urheberrechtlich und durch internationale Abkommen zum Urheberrecht sowie durch sonstige Gesetze und Abkommen zum Schutz geistigen Eigentums geschützt. Die hier gewährten Rechte beschränken sich auf die geistigen Eigentumsrechte an dem Softwareprodukt von 505 und seiner Lizenzgeber und schließen keine sonstigen Patente oder Urheberrechte ein. Die Bedingungen dieser EULA regeln alle von 505 zur Verfügung gestellten Software-Upgrades, die das ursprüngliche Softwareprodukt ersetzen bzw. ergänzen, ausgenommen ein Upgrade wird mit einer separaten Lizenz zur Verfügung gestellt. In diesem Fall gelten die Bedingungen dieser Lizenz.
4. SOFTWAREPRODUKT 
Der Begriff „Softwareprodukt“, so wie er in dieser EULA verwendet wird, bezeichnet wie jeweils anwendbar die folgenden Elemente bzw. deren Gesamtheit:
1. Das Software-Produktpaket (falls vorhanden);
2. Sämtliche Inhalte, Komponenten, Anhänge, Software, Medien und sämtlicher Programmcode, die (der) mit diesem Vertrag über die Website zur Verfügung gestellt wird;
3. Alle Bilder, Fotos, Zeichnungen, Illustrationen, Cliparts, Schriften oder sonstige Grafiken (die „Grafiken“);
4. Dazugehörige schriftlichen Unterlagen und Anleitungen sowie jede sonstige Dokumentation („Unterlagen“); und
5. Upgrades, modifizierte Versionen, Aktualisierungen, Ergänzungen und Kopien des Softwareprodukts (die „Upgrades“), die gegebenenfalls gemäß den Bedingungen dieses Vertrages von 505 an Sie lizenziert werden.
5. GEWÄHRUNG DER LIZENZ UND EINSCHRÄNKUNGEN 
A. 505 gewährt Ihnen eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare Endbenutzerlizenz sowie das Recht, über einen On-Demand-Onlineservice auf das Softwareprodukt zuzugreifen und/oder das Softwareprodukt auf der (den) lokalen Festplatte(n) oder sonstigen permanenten Speichermedien eines Computers zu installieren und das Softwareprodukt zu einem beliebigen Zeitpunkt auf einem einzigen Computer oder Endgerät zu verwenden. Soweit anwendbar, kann der Lizenznehmer das Programm physisch auf andere Computer übertragen, vorausgesetzt, dass es zu jedem beliebigen Zeitpunkt nur auf einem Computer gleichzeitig verwendet wird.
B. Sofern nicht in den Unterlagen anderweitig angegeben oder von 505 vorab ausdrücklich schriftlich genehmigt, dürfen Sie keinerlei im Softwareprodukt enthaltene oder mit diesem zusammenhängende Grafiken (oder Teile davon) wiedergeben, ändern, vervielfältigen oder verteilen. Jede autorisierte Wiedergabe, Änderung, Vervielfältigung oder Verteilung erfolgt gemäß den Bedingungen dieser EULA. Unter keinen Umständen verleiht Ihnen die Verwendung, Darstellung, Änderung, Vervielfältigung oder Verbreitung der Grafik irgendein geistiges Eigentum oder Eigentumsrecht an der Grafik. Sämtliche Rechte, Titel und Ansprüche gehören ausschließlich 505.
C. Sie dürfen keinesfalls ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung durch 505:
1. Das Softwareprodukt kopieren oder vervielfältigen;
2. Das Softwareprodukt über ein LAN (Local Area Network) oder ein anderes Netzwerksystem oder über Mailboxen elektronisch übertragen; oder
3. Das Softwareprodukt ändern oder anpassen oder aus dem Softwareprodukt bzw. von Begleitmaterialien abgeleitete Arbeiten erstellen.
6. BESCHREIBUNG SONSTIGER RECHTE UND EINSCHRÄNKUNGEN 
A. 505 kann gelegentlich im alleinigen Ermessen Supportleistungen in Bezug auf das Softwareprodukt zur Verfügung stellen („Supportleistungen“). 505 behält sich das Recht vor, Supportleistungen jederzeit und aus beliebigem Grund zu ändern, auszusetzen und zu beenden. Die Nutzung der Supportleistungen unterliegt dieser EULA und den Richtlinien von 505. Diese können auf der Firmen-Website von 505 gelesen und heruntergeladen werden.
B. Zusätzliche Software, Inhalte oder Medien bzw. zusätzlicher Code, die (der) Ihnen im Rahmen von Supportleistungen zur Verfügung gestellt wird, gelten (gilt) als Teil des Softwareprodukts und unterliegen (unterliegt) den Bestimmungen dieser EULA.
C. 505 behält sich alle Rechte, Titel und Ansprüche an dem Softwareprodukt vor. 505 behält sich alle Rechte vor, die Ihnen nicht in diesem Vertrag gewährt werden. Sie stimmen hiermit ausdrücklich zu, dass Sie keine Informationen aus dem Softwareprodukt extrahieren, dieses nicht rückentwickeln (Reverse Engineering), disassemblieren, dekompilieren, übersetzen oder auf andere Weise versuchen, den Quellcode abzuleiten, ausgenommen im unter den jeweils geltenden Gesetzen zulässigen Ausmaß. Für den Fall, dass solche Aktivitäten unter den jeweils geltenden Gesetzen zulässig sind, sind alle von Ihnen oder Ihren Bevollmächtigten gefundenen Informationen unverzüglich an 505 weiterleiten und gelten als vertrauliche Informationen von 505.
D. Sie sind nicht dazu berechtigt, das Softwareprodukt oder Ihre Rechte gemäß dieser EULA zu ändern, zu übertragen, oder eine Unterlizenz dafür zu gewähren, ausgenommen dies wird in dieser EULA ausdrücklich gestattet. Jeder sonstige Versuch, Rechte, Pflichten oder Verpflichtungen zu übertragen oder eine Unterlizenz dafür zu gewähren, gilt als nichtig.
E. Sie sind dazu berechtigt, Ihre sämtlichen Rechte gemäß dieser EULA dauerhaft zu übertragen, vorausgesetzt, dass Sie das gesamte Softwareprodukt (einschließlich aller Komponenten, Medien, gedruckter Unterlagen, Upgrades, dieses Endbenutzer-Lizenzvertrages und alle Modifikationen und Teile des Programms, die in diesen Bestimmungen enthalten oder mit anderen Bestimmungen zusammengeführt wurden) übertragen und keine Kopien behalten. Die andere Partei muss den Bedingungen der EULA zustimmen.
F. 505 BEHÄLT SICH ALLE HIERIN NICHT AUSDRÜCKLICH GEWÄHRTEN RECHTE VOR.
7. NUTZERGENERIERTE INHALTE
A. Das Softwareprodukt kann Ihnen das Erstellen nutzergenerierter Inhalte ermöglichen, einschließlich aber nicht beschränkt auf Postings, Screenshots, nutzergenerierte Grafiken oder andere Inhalte, die von anderen angesehen werden können („Nutzergenerierte Inhalte“). Sie stimmen zu, dass weder 505 noch der Anbieter der Plattform, auf der Sie auf das Softwareprodukt zugreifen bzw. dieses verwenden, für von anderen bereitgestellte nutzergenerierte Inhalte haftbar sind. 505 hat keinerlei Verpflichtung, nutzergenerierte Inhalte vorab zu prüfen. 505 hat jedoch das Recht, die Veröffentlichung, Bearbeitung oder Übermittlung gesendeter nutzergenerierter Inhalte zu verweigern. 505 behält sich das Recht vor, nutzergenerierter Inhalte aus beliebigem Grund zu entfernen. 505 ist jedoch für keine Fehler oder Verzögerungen bei der Entfernung solcher Inhalte verantwortlich. 505 behält sich das Recht vor, in unserem alleinigen Ermessen den Zugriff eines Benutzers auf beliebige von 505 bereitgestellte Inhalte oder Websites zu blockieren.
B. Sie erklären, dass Sie zur Veröffentlichung der von Ihnen in dem oder in Zusammenhang mit dem Softwareprodukt geposteten Inhalte berechtigt sind, und dass diese Inhalte oder deren Verwendung durch uns gemäß dieses Vertrages weder gegen diesen Vertrag noch gegen geltendes Recht oder die geistigen Eigentumsrechte Dritter verstoßen. Als Gegenleistung für die Nutzung des Softwareprodukts gewähren Sie 505 bzw. dem Anbieter der Plattform, auf der Sie auf das Softwareprodukt zugreifen bzw. dieses verwenden, hiermit ein nicht-exklusives, gebührenfreies, unbefristetes, unwiderrufliches, voll übertragbares und unterlizenzierbares weltweit gültiges Recht und eine entsprechende Lizenz zur Verwendung Ihrer Beitrage, einschließlich aber nicht beschränkt auf das Recht, diese zu vervielfältigen, zu verteilen, anzupassen, zu verändern, davon abgeleitete Arbeiten zu erstellen, sie aufzuführen, zu veröffentlichen, zu übertragen, zu übermitteln oder auf sonstige Weise in beliebigen derzeit bekannten oder künftig entwickelten Medien für beliebige Zwecke und ohne weitere Ankündigung oder Entschädigung an Sie der Öffentlichkeit zu kommunizieren. Sie verzichten hiermit im Zusammenhang mit Inhalten, die uns im Rahmen dieses Vertrages übermitteln auf sämtliche aus „moralischen Rechten“ (nach der gängigen Definition dieses Begriffes) resultierenden Ansprüche oder sonstigen Rechte der Namensnennung oder der Integrität des Werkes. Die Erteilung der oben genannten Lizenz und der Verzicht auf alle geltenden moralischen Rechte überdauern die Kündigung dieser Lizenz.
8. GELTUNGSDAUER 
A. Dieser Lizenzvertrag ist bis zur Kündigung gültig. Der Lizenznehmer kann den Lizenzvertrag jederzeit kündigen, indem er das Softwareprodukt sowie alle Kopien und Teilkopien zerstört und sämtliche zugehörigen Komponenten entfernt.
B. Sollten Sie gegen eine Bestimmung oder Bedingung dieser EULA verstoßen, werden Ihre Rechte aus diesem Vertrag sofort und ohne Vorankündigung durch 505 aufgekündigt. In einem derartigen Fall ist keine Benachrichtigung durch 505 erforderlich, um eine Kündigung wirksam werden zu lassen.
C. Nach der Kündigung dieser EULA müssen Sie jegliche Nutzung des Softwareprodukts einstellen und alle Kopien und Teilkopien sowie alle Sicherungskopien, Modifikationen, gedruckten oder schriftlichen Unterlagen und in beliebiger Form zusammengefügten Bestandteile zerstören und alle Komponenten des Softwareprodukts entfernen.
9. GEISTIGE EIGENTUMSRECHTE 
A. Sämtliche Rechte, Titel und Ansprüche an dem Softwareprodukt sowie an allen Änderungen oder Verbesserungen desselben und an allen dem Endbenutzer zur Verfügung gestellten Upgrades, Aktualisierungen oder Unterlagen verbleiben bei 505. Der Endbenutzer erwirbt als Folge der Bestimmungen dieser EULA keinerlei Rechte an dem Softwareprodukt bzw. seinen Updates, Aktualisierungen und Unterlagen.
B. Der Endbenutzer erkennt an, dass 505 die exklusiven Rechte an dem Softwareprodukt hält, dass das Softwareprodukt ein spezifisches und eindeutiges Produkt von 505 ist und dass 505 dessen Eigentümer ist. Sofern das Gesetz dies nicht ausdrücklich erlaubt, darf der Endbenutzer zu keinem Zeitpunkt während der Laufzeit dieses Vertrages oder danach direkt oder indirekt das exklusive Recht und Eigentum von 505 an dem Softwareprodukt bzw. dessen Gültigkeit direkt oder indirekt bestreiten oder anfechten.
C. Der Endbenutzer darf kein Softwareprodukt entwickeln, welches den „Look and Feel“ des Softwareprodukts oder eines Teils davon enthält.
10. US-BEHÖRDEN ALS ENDBENUTZER 
Das Softwareprodukt und die zugehörigen Unterlagen sind „Commercial Items“ im Sinne der Definition in 48 C.F.R. ' 2.101 und bestehen aus „Commercial Computer Software“ und „Commercial Computer Software Documentation“ im Sinne der Definition in 48 C.F.R. '12.212 bzw. 48 c.f.r.' 227.7202-1 bis 227.7202-4 wie jeweils anwendbar. Die „Commercial Computer Software“ und „Commercial Computer Software Documentation“ werden an US-Behörden als Endbenutzer (a) ausschließlich als „Commercial Items“ und (b) nur mit jenen Rechten, die gemäß den hier enthaltenen Bestimmungen auch allen anderen Endbenutzern gewährt werden, lizenziert. Unveröffentlichte Rechte bleiben gemäß den Urheberrechtsgesetzen der Vereinigten Staaten vorbehalten.
11. AUSFUHRBESCHRÄNKUNGEN 
Die Verwendung, Ausfuhr und Wiederausfuhr des Softwareprodukts ist ausschließlich im Rahmen der Gesetze der Vereinigten Staaten und des Landes, in dem das Produkt erworben wurde, gestattet. Insbesondere, aber nicht ausschließlich, bedeutet dies ein Verbot der Ausfuhr oder Wiederausfuhr des Softwareprodukts (a) in (oder an Staatsbürger oder Einwohner von) Länder(n), über die die USA ein Handelsembargo verhängt haben, oder (b) an Personen, die auf der „Specially Designated Nationals“-Liste des US-Finanzministeriums oder der „Denied Persons List“ oder „Entity List“ des US-Handelsministeriums stehen. Durch Ihre Installation oder Verwendung einer beliebigen Komponente des Softwareprodukts erklären und versichern Sie, dass Sie sich nicht in einem solchen Land oder auf einer solchen Liste befinden, kein Staatsbürger eines solchen Landes sind und auch nicht unter dem Einfluss einer Person stehen, die sich in einem solchen Land oder auf einer solchen Liste befindet oder ein Staatsbürger eines solchen Landes ist.
12. GEWÄHRLEISTUNGSAUSSCHLUSS 
SIE BESTÄTIGEN UND ERKLÄREN SICH AUSDRÜCKLICH DAMIT EINVERSTANDEN, DASS DIE NUTZUNG DES SOFTWAREPRODUKTS AUF IHR EIGENES RISIKO ERFOLGT UND DAS GESAMTE RISIKO HINSICHTLICH ZUFRIEDENSTELLENDER QUALITÄT, LEISTUNG, GENAUIGKEIT UND AUFWAND BEI IHNEN LIEGT. SOWEIT GESETZLICH ZULÄSSIG, WIRD DAS SOFTWAREPRODUKT „WIE BESEHEN“ ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, MIT ALLEN FEHLERN UND OHNE GEWÄHRLEISTUNG JEGLICHER ART. 505 UND DIE MIT 505 VERBUNDENEN UNTERNEHMEN (FÜR DIE ZWECKE DER ABSCHNITTE 10 UND 11 ZUSAMMEN ALS „505“ BEZEICHNET) LEHNEN HIERMIT ALLE GEWÄHRLEISTUNGEN UND BEDINGUNGEN IN BEZUG AUF DAS SOFTWAREPRODUKT AB, GLEICH OB AUSDRÜCKLICH, KONKLUDENT ODER GESETZLICH, EINSCHLIESSLICH ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE KONKLUDENTEN GARANTIEN UND/ODER BEDINGUNGEN DER MARKTGÄNGIGKEIT, ZUFRIEDENSTELLENDEN QUALITÄT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, GENAUIGKEIT, DES UNGESTÖRTEN BESITZES UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER. 505 GIBT KEINE GEWÄHRLEISTUNG DAFÜR AB, DASS SIE DAS SOFTWAREPRODUKT OHNE BEEINTRÄCHTIGUNG GENIESSEN KÖNNEN, DASS DIE IN DEM SOFTWAREPRODUKT ENTHALTENEN FUNKTIONEN IHREN ANSPRÜCHEN GERECHT WERDEN, DASS DER BETRIEB DES SOFTWAREPRODUKTS UNTERBRECHUNGS- ODER FEHLERFREI ERFOLGT ODER DASS MÄNGEL IM SOFTWAREPRODUKT BEHOBEN WERDEN. VON 505 ODER EINEM BEVOLLMÄCHTIGTEN VERTRETER ERTEILTE MÜNDLICHE ODER SCHRIFTLICHE INFORMATIONEN ODER RATSCHLÄGE BEGRÜNDEN KEINESFALLS EINE GEWÄHRLEISTUNG. SOLLTE SICH DAS SOFTWAREPRODUKT ALS FEHLERHAFT ERWEISEN, ÜBERNEHMEN SIE DIE GESAMTEN KOSTEN ALLER NOTWENDIGEN SERVICEARBEITEN, REPARATUREN ODER KORREKTUREN. DA MANCHE RECHTSSYSTEME DEN AUSSCHLUSS KONKLUDENTER GEWÄHREITSTUNGEN ODER DIE EINSCHRÄNKUNG DER GELTENDEN GESETZLICHEN RECHTE VON ENDVERBRAUCHERN NICHT ZULASSEN, GILT DER OBEN GENANNTE AUSSCHLUSS BZW. DIE GENANNTEN EINSCHRÄNKUNGEN MÖGLICHERWEISE FÜR SIE NICHT.
13. BESCHRÄNKUNG DER HAFTUNG 
SOWEIT GESETZLICH ZULÄSSIG, SIND 505, SEINE VERBUNDENEN UNTERNEHMEN ODER LIZENZNEHMER IN KEINEM FALL HAFTBAR FÜR BESONDERE, ZUFÄLLIGE, INDIREKTE ODER FOLGESCHÄDEN JEDER ART (EINSCHLIESSLICH, OHNE EINSCHRÄNKUNG, SCHADENSERSATZ FÜR ENTGANGENEN GEWINN, BETRIEBSUNTERBRECHUNG, VERLUST GESCHÄFTLICHER INFORMATIONEN ODER SONSTIGE VERMÖGENSSCHÄDEN), DIE SICH AUS DER NUTZUNG ODER NICHT MÖGLICHEN NUTZUNG DES SOFTWAREPRODUKTS ODER DER BEREITSTELLUNG BZW. NICHTBEREITSTELLUNG VON SUPPORTLEISTUNGEN ERGEBEN, AUCH WENN 505 AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN GEMACHT WURDE. IN JEDEM FALL IST DIE GESAMTE HAFTUNG VON 505 GEMÄSS DEN BESTIMMUNGEN DIESER EULA AUF DEN VON IHNEN FÜR DAS SOFTWAREPRODUKT TATSÄCHLICH GEZAHLTEN BETRAG BESCHRÄNKT; SIND SIE JEDOCH EINE VEREINBARUNG ÜBER SUPPORTLEISTUNGEN EINGEGANGEN, SO UNTERLIEGT DIE GESAMTE HAFTUNG VON 505 DEN BESTIMMUNGEN DIESER VEREINBARUNG. DA EINIGE STAATEN UND RECHTSSYSTEME DEN AUSSCHLUSS BZW. DIE BESCHRÄNKUNG DER HAFTUNG NICHT ZULASSEN, GILT DIE OBIGE EINSCHRÄNKUNG MÖGLICHERWEISE FÜR SIE NICHT.
14. GELTENDES RECHT UND SALVATORISCHE KLAUSEL 
Diese EULA unterliegt den UNIDROIT-Grundregeln für internationale Handelsverträge und ist gemäß dieser auszulegen. Die Vertragsparteien vereinbaren im Falle von etwaigen Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben, die Angelegenheit gemäß den Regeln zur Streitbeilegung (ADR-Regeln) der Internationalen Handelskammer zum Vergleichsverfahren einzureichen. Kann die Streitigkeit nicht innerhalb von fünfundvierzig (45) Tagen nach Einreichen eines Antrags zur Streitschlichtung bzw. innerhalb einer anderen von den Parteien schriftlich vereinbarten Frist beigelegt werden, so wird die Angelegenheit gemäß der ADR-Regeln der Internationalen Handelskammer von drei gemäß diesen Regeln ernannten Schiedsrichtern endgültig entschieden. Der Sitz des Schiedsgerichts ist Paris und die Sprache im Schlichtungs- und Schiedsverfahren ist Englisch. Sollte ein zuständiges Gericht eine Bestimmung dieses Vertrages oder einen Teil davon aus irgendeinem Grund für unwirksam erklären, so hat dies keine Auswirkung auf die Gültigkeit der restlichen Bestimmungen dieser EULA.
15. ANALYTIK
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