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Game | Steam
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PlayVoice-Vereinbarung über das Hochladen nutzergenerierter Inhalte und die Nutzung des Steam-Workshop-Dienstes
Version: 1.0
Datum des Inkrafttretens: 3. August 2026
Permanente URL: https://store.steampowered.com/eula/4907460_eula_1
Beschwerden und Kontakt-E-Mail: [email protected]
Diese Vereinbarung gilt insbesondere, wenn Benutzer benutzergenerierte Inhalte über PlayVoice in den Steam Workshop hochladen. Es ersetzt nicht die Abonnementvereinbarung, die Datenschutzrichtlinie, die Community-Regeln oder andere anwendbare Bedingungen von Steam.
Indem Sie in der Upload-Oberfläche auf „Zustimmen“ klicken, bestätigen Sie, dass Sie diese Vereinbarung gelesen und akzeptiert haben. Die Ablehnung dieser Vereinbarung hat keine Auswirkungen auf lokale Funktionen, die nicht von Workshop-Uploads abhängen, Sie dürfen jedoch keine UGC über PlayVoice hochladen.
Artikel 1 – Definitionen
„Benutzerinhalt“ oder „UGC“ bezeichnet Audio, Titel, Beschreibungen, Vorschaubilder, Tags, voreingestellte Konfigurationen, Metadaten und begleitende Dateien, die Sie über PlayVoice hochladen.
„Workshop“ bezeichnet den Steam-Workshop, der mit der PlayVoice Steam-App-ID verknüpft ist.
„Uploader“ bezeichnet einen Benutzer, der Benutzerinhalte über das eigene Steam-Konto dieses Benutzers einreicht.
„Maßnahmen des Betreibers“ sind Warnungen, Einschränkungen, Verstecken, Trennen von Indizes, Sperren von Gegenständen, Verbote der Community, Beweissicherung, Berichterstattung und andere Maßnahmen, die der Betreiber im Rahmen seiner eigenen Befugnisse und der von Steam bereitgestellten Möglichkeiten ergreift.
Artikel 2 – Verhältnis zu den Steam-Bedingungen
Bei der Nutzung des Steam Workshops müssen Sie außerdem Folgendes beachten:
Steam-Abonnentenvereinbarung:
https://store.steampowered.com/subscriber_agreement/
Steam-Datenschutzrichtlinie:
https://store.steampowered.com/privacy_agreement/
Steam-Online-Verhalten:
https://store.steampowered.com/online_conduct/
Benutzerinhalte werden an Steam übermittelt und dort gespeichert, das von der Valve Corporation betrieben wird.
Sie gewähren Valve und den relevanten Parteien die entsprechenden Rechte gemäß der Steam-Abonnentenvereinbarung.
Steam kann die Verbreitung von Workshop-Inhalten gemäß seinen Bedingungen einschränken, entfernen oder einstellen.
Diese Vereinbarung enthält ergänzende Regeln, die für den PlayVoice Workshop gelten. Wenn diese Vereinbarung im Widerspruch zu einer verbindlichen Steam-Regel steht, haben die Steam-Regeln Vorrang, die für die Plattform und Dienste gelten, die unter der Kontrolle von Steam stehen.
Artikel 3 – Berechtigung zum Hochladen
Sie müssen über ein gültiges Steam-Konto und eine Produktberechtigung verfügen, die Ihnen die Nutzung der PlayVoice Workshop-Upload-Funktion ermöglichen.
Sie müssen über die erforderliche Rechtsfähigkeit verfügen, um diese Vereinbarung abzuschließen.
Minderjährige dürfen die Upload-Funktion nur mit Zustimmung und Anleitung eines Erziehungsberechtigten nutzen. Wenn geltendes Recht oder Steam-Regeln eine solche Nutzung verbieten, gelten diese Einschränkungen.
Sie dürfen keine Inhalte über das Konto einer anderen Person, ein gestohlenes Konto oder ein nicht autorisiertes automatisiertes Tool hochladen.
Artikel 4 – Eigentum und Vertretungen
Sie erklären und gewährleisten, dass:
Sie sind Eigentümer der Benutzerinhalte oder haben alle erforderlichen gesetzlichen Genehmigungen eingeholt, um sie hochzuladen, zu reproduzieren, der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, zu verbreiten und zu lizenzieren;
Der Benutzerinhalt verstößt nicht gegen das Urheberrecht, die Marke, das Patent, das Recht des ausübenden Künstlers, das Recht des Tonaufzeichnungsproduzenten, das Recht auf einen Namen, das Recht auf Ähnlichkeit, das Recht auf guten Ruf, das Recht auf Privatsphäre, das Recht auf personenbezogene Daten oder andere gesetzliche Rechte und Interessen.
Wenn der Benutzerinhalt die Stimme, den Gesang, die Sprachkommunikation oder Informationen zur Identifizierung einer Person einer anderen Person enthält, haben Sie alle erforderlichen Einwilligungen eingeholt, um diese rechtmäßig aufzuzeichnen, zu verwenden und zu veröffentlichen.
Die von Ihnen übermittelten Titel, Beschreibungen, Vorschaubilder, Tags und Rechteinformationen sind wahrheitsgemäß und nicht wesentlich irreführend. und
Der Benutzerinhalt enthält keine unbefugten Geschäftsgeheimnisse, vertraulichen Materialien oder zugriffsbeschränkten Daten.
Artikel 5 – Lizenz für den Betreiber
Während Benutzerinhalte im PlayVoice-Workshop verbleiben und für jeden weiteren Zeitraum, der zur Bearbeitung von Beschwerden oder zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen erforderlich ist, gewähren Sie dem Betreiber eine weltweite, nicht ausschließliche, gebührenfreie Lizenz, die an die erforderlichen Dienstanbieter unterlizenzierbar ist, um die folgenden Aktivitäten in dem Umfang durchzuführen, der für die Bereitstellung, Wartung und Verwaltung von PlayVoice und seinem Workshop erforderlich ist:
Benutzerinhalte reproduzieren, zwischenspeichern, indizieren und lesen;
Titel, Beschreibungen, Vorschaubilder, Tags, Autoreninformationen und zugehörige Metadaten anzeigen;
PlayVoice-Benutzern Zugriff auf die Suche, das Abonnieren, Herunterladen und Verwenden von Benutzerinhalten gewähren;
technische Verarbeitung durchführen, die für Kompatibilität, Sicherheit, Formatanpassung und Funktionalität erforderlich ist;
die notwendigen Beweise aufzubewahren, um Beschwerden zu untersuchen, diese Vereinbarung durchzusetzen, die Sicherheit zu gewährleisten und gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen; und
die Anzeige relevanter Inhalte in PlayVoice im Rahmen dieser Vereinbarung einzuschränken, auszublenden oder einzustellen.
Diese Lizenz überträgt nicht das Eigentum an Benutzerinhalten und erlaubt dem Betreiber nicht, Benutzerinhalte für unabhängige kommerzielle Verkäufe zu verwenden, die nichts mit PlayVoice zu tun haben.
Artikel 6 – Nutzung durch andere Benutzer
Die Rechte von Workshop-Abonnenten zur Nutzung von Benutzerinhalten werden zunächst durch die Steam-Abonnentenvereinbarung und die geltenden Workshop-Bedingungen bestimmt.
Soweit diese Bedingungen dies zulassen, erklären Sie sich damit einverstanden, dass andere Benutzer Benutzerinhalte über PlayVoice herunterladen, installieren und ausführen dürfen.
Sofern nicht durch die Steam-Bedingungen, eine von Ihnen bereitgestellte separate Inhaltslizenz oder geltendes Recht zulässig, dürfen andere Benutzer Ihre Benutzerinhalte nicht separat verkaufen oder fälschlicherweise behaupten, sie seien ihre eigene Kreation.
Sie können die Funktionen von Steam nutzen, um die Sichtbarkeit der von Ihnen veröffentlichten Inhalte festzulegen oder diese zu entfernen. Heruntergeladene Kopien und Rechte, die gemäß den Steam-Bedingungen fortbestehen, können jedoch möglicherweise nicht vollständig widerrufen werden.
Artikel 7 – Verbotene Inhalte und Verhaltensweisen
Es ist Ihnen nicht gestattet, die folgenden Inhalte oder Verhaltensweisen hochzuladen oder sich daran zu beteiligen:
Inhalte, die gegen geltende Gesetze oder Vorschriften, Gerichtsurteile, behördliche Anordnungen oder Steam-Regeln verstoßen;
Inhalte, die geistige Eigentumsrechte, Persönlichkeitsrechte, Datenschutzrechte, Rechte an personenbezogenen Daten oder andere gesetzliche Rechte und Interessen verletzen;
private Stimmen oder Mitteilungen, die ohne Zustimmung der betreffenden Person aufgezeichnet, extrahiert, synthetisiert oder veröffentlicht werden;
Material über sexuellen Missbrauch von Kindern, sexuelle Ausbeutung von Minderjährigen oder andere Inhalte, die die Rechte und Interessen von Minderjährigen ernsthaft verletzen;
Schadcode, Viren, Trojaner, Ransomware, destruktive Skripte oder Dateien, die dazu dienen, Sicherheitsmaßnahmen zu umgehen;
Betrug, Identitätsdiebstahl, böswillige Täuschung, Phishing, Spam oder falsche Geltendmachung von Rechten;
rechtswidrige Pornografie, extreme Gewalt, Hassinhalte, terroristische Propaganda oder Inhalte, die zu rechtswidrigem Verhalten aufrufen;
Inhalte, die die Identität, Kontaktdaten, Kontodaten, Adresse oder andere nicht öffentliche persönliche Informationen einer anderen Person preisgeben;
Beleidigungen, Verleumdungen, Belästigungen, Drohungen oder böswillige Angriffe auf eine bestimmte Person oder Gruppe;
Inhalte, die eindeutig nichts mit der beabsichtigten Verwendung von PlayVoice-Voreinstellungen und -Audio zu tun haben, Inhalte, die die Stabilität des Dienstes beeinträchtigen, oder Missbrauch von Upload-Ressourcen;
Versuche, eine bestehende Betreibermaßnahme durch wiederholte Uploads, Dateiersetzung, gefälschte Tags oder auf andere Weise zu umgehen; oder
andere Inhalte, die nach geltendem Recht oder den Steam-Regeln eingeschränkt werden müssen.
Artikel 8 – Keine Einzelvorabprüfung
Der PlayVoice Workshop arbeitet nach einem Benutzerveröffentlichungs- und Post-Veröffentlichungsverwaltungsmodell.
Der Betreiber überprüft im Allgemeinen nicht jeden Benutzerinhalt manuell vor der Veröffentlichung und übernimmt keine Garantie dafür, dass rechtswidrige, rechtsverletzende, unrichtige oder unangemessene Inhalte vor der Veröffentlichung erkannt werden.
Die Möglichkeit, Benutzerinhalte hochzuladen, anzuzeigen oder herunterzuladen, bedeutet nicht, dass der Betreiber die Rechtmäßigkeit dieser Inhalte befürwortet, empfiehlt, garantiert oder bestätigt.
Der Betreiber kann automatisierte Erkennungs-, Stichproben- oder beschwerdebasierte Überprüfungen durchführen, dieses Recht stellt jedoch keine Zusage dar, alle Inhalte kontinuierlich zu überwachen oder vorab zu überprüfen.
Dieser Artikel schließt nicht die Verpflichtung des Betreibers aus, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, nachdem der Betreiber Kenntnis von rechtswidrigen oder rechtsverletzenden Umständen erlangt hat oder davon auszugehen ist.
Artikel 9 – Managementmaßnahmen
Wenn der Betreiber aufgrund eines Benutzerberichts, einer Mitteilung eines Rechteinhabers, einer Steam-Mitteilung, einer Anfrage einer zuständigen Behörde, eines automatisierten Erkennungsergebnisses oder aus anderen angemessenen Gründen der begründeten Annahme ist, dass Benutzerinhalte gegen diese Vereinbarung verstoßen könnten, kann der Betreiber je nach Bedarf eine oder mehrere der folgenden Maßnahmen ergreifen:
vom Uploader einen zusätzlichen Rechtsnachweis oder eine Erklärung verlangen;
eine Erinnerung oder Warnung aussprechen;
die Anzeige, Suche, das Abonnement oder den Download des Inhalts in PlayVoice vorübergehend einzuschränken;
einen Index oder Zugangspunkt innerhalb der Software trennen;
Steam-Moderationstools verwenden, um den Artikel als inkompatibel oder unangemessen zu markieren oder den Artikel zu sperren;
lokale Indizes, Caches oder vom Betreiber kontrollierte Kopien löschen;
dem Uploader eine vorübergehende oder dauerhafte Sperre vom PlayVoice Steam Community Hub auferlegen; Gemäß den aktuellen Regeln von Steam kann es sein, dass ein von einem Community Hub gesperrtes Konto nicht mehr in der Lage ist, UGC auf diesen Hub hochzuladen.
notwendige Informationen und Beweise an Valve, einen Rechteinhaber oder eine zuständige Behörde weiterleiten; oder
Ergreifen Sie alle anderen angemessenen Maßnahmen, die nach geltendem Recht oder auf der Steam-Plattform zulässig sind.
Der Betreiber beansprucht nicht die Befugnis, das Steam-Konto eines Benutzers zu kündigen, und garantiert nicht, dass jede Kopie dauerhaft von allen Valve-Systemen oder den Geräten anderer Benutzer gelöscht werden kann.
Artikel 10 – Verfahren für Managementmaßnahmen
Bei Inhalten, die tatsächlich Schaden anrichten können, schädlichen Code enthalten, offensichtlich rechtswidrig sind oder einen schwerwiegenden Verstoß darstellen, kann der Betreiber zunächst vorübergehende Maßnahmen ergreifen und dann den Uploader in angemessenem Umfang benachrichtigen.
Bei einfachen Verstößen kann der Betreiber zunächst eine Abmahnung aussprechen, Abhilfemaßnahmen verlangen oder den Inhalt entsprechend der Schwere des Verstoßes einschränken.
Der Betreiber trifft eine angemessene Entscheidung auf der Grundlage des Inhalts, der Beweise, der Anzahl wiederholter Verstöße, des Umfangs der Auswirkungen, des subjektiven Verschuldens und der Steam-Regeln.
Eine Verwaltungsmaßnahme stellt kein Eingeständnis des Betreibers dar, dass der betreffende Inhalt zwangsläufig rechtswidrig oder rechtsverletzend ist.
Sofern gesetzlich, durch eine Anordnung einer zuständigen Behörde oder aus Sicherheitsgründen nichts anderes vorgeschrieben ist, kann der Uploader über die Kontakt-E-Mail-Adresse eine Überprüfung anfordern.
Artikel 11 – Hinweis für Rechteinhaber
Ein Rechteinhaber, der der Meinung ist, dass Benutzerinhalte seine rechtmäßigen Rechte und Interessen verletzen, kann eine Mitteilung an die E-Mail-Adresse der Beschwerde senden, die Folgendes enthält:
Name oder Name der juristischen Person des Rechteinhabers, Kontaktinformationen und ein gültiger Identitätsnachweis;
die Steam-Workshop-URL, die Artikel-ID oder andere Informationen, die ausreichen, um den gemeldeten Inhalt genau zu lokalisieren;
Eigentumsnachweis und vorläufige Beweise für einen Verstoß;
die beantragte Maßnahme;
eine Erklärung, dass die Mitteilung wahrheitsgemäß und korrekt ist und in gutem Glauben übermittelt wurde und dass der Absender bereit ist, die rechtliche Verantwortung für eine fehlerhafte Mitteilung zu übernehmen; und
eine Unterschrift oder ein Siegel sowie das Datum der Mitteilung.
Sollten die Informationen unvollständig sein, kann der Betreiber ergänzende Materialien anfordern. Sobald der Inhalt genau lokalisiert werden kann und angemessene vorläufige Beweise vorgelegt wurden, wird der Betreiber die Mitteilung innerhalb einer angemessenen Frist in Übereinstimmung mit geltendem Recht und den verfügbaren Plattformfunktionen bearbeiten.
Artikel 12 – Weiterleitung, Gegendarstellung und Wiederherstellung
Nach Ergreifen einer restriktiven Maßnahme kann der Betreiber die Beschwerde und die erforderlichen Informationen an den Uploader weiterleiten.
Wenn der Uploader der Ansicht ist, dass kein Verstoß oder Verstoß vorliegt, kann der Uploader eine Gegendarstellung einreichen, die Identitätsinformationen, Kontaktdaten, vorläufige Beweise für die Nichtverletzung, Gründe für den Antrag auf Überprüfung und eine Erklärung zur Wahrhaftigkeit enthält.
Der Betreiber kann die Gegendarstellung an den Rechteinhaber weiterleiten und den Rechteinhaber darüber informieren, dass er eine Beschwerde bei einer zuständigen Behörde einreichen oder eine Klage vor einem Gericht einreichen kann.
Wenn innerhalb einer angemessenen Frist keine Mitteilung über ein weiteres Gerichtsverfahren eingeht und keine anderen Gründe für einen Verstoß vorliegen, kann der Betreiber vorübergehende Maßnahmen auf der Grundlage des geltenden Rechts, der Beweise und der Fähigkeiten der Steam-Plattform beenden.
Eine Person, deren fehlerhafte oder böswillige Mitteilung einen Schaden verursacht, trägt die Verantwortung nach geltendem Recht.
Zum Schutz der Privatsphäre kann der Betreiber personenbezogene Daten, die nicht mit der Streitigkeit in Zusammenhang stehen, vor der Weiterleitung einer Mitteilung schwärzen, es sei denn, das geltende Recht erfordert eine vollständige Offenlegung.
Artikel 13 – Wiederholte oder schwere Verstöße
Bei wiederholten Verstößen, böswilligen Uploads, Umgehung von Verwaltungsmaßnahmen, Uploads von Schadcode oder anderen schwerwiegenden Verstößen kann der Betreiber den betreffenden Workshop-Artikel sperren und dem Nutzer eine längerfristige oder dauerhafte Sperre vom PlayVoice Community Hub auferlegen.
Eine dauerhafte Sperre sollte schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen vorbehalten bleiben und die wesentlichen Gründe sollten erfasst werden.
Der Betreiber kann Inhalte, die eine tatsächliche Gefahr darstellen, mutmaßliches rechtswidriges oder kriminelles Verhalten oder eine Anfrage einer zuständigen Behörde direkt an Valve oder die zuständigen Behörden melden.
Artikel 14 – Verantwortung des Nutzers und angemessene Vergütung
Der Uploader ist rechtlich für die Benutzerinhalte und das Upload-Verhalten des Uploaders verantwortlich.
Wenn eine vorsätzliche oder fahrlässige Verletzung dieser Vereinbarung durch den Uploader dazu führt, dass dem Betreiber eine durch ein wirksames Rechtsinstrument festgelegte Haftung oder angemessene und notwendige Kosten für die Beschwerdebearbeitung, Beweissicherung oder Streitbeilegung entstehen, muss der Uploader den Betreiber im Umfang des Verschuldens des Uploaders und des durch das Verhalten des Uploaders verursachten Schadens entschädigen.
In Ermangelung eines Urteils, einer Einigung oder angemessener unterstützender Beweise darf der Betreiber nicht willkürlich ein Geschäftsrisiko, das nicht mit dem Verhalten des Uploaders in Zusammenhang steht, auf den Uploader übertragen.
Dieser Artikel befreit den Betreiber nicht von der Verantwortung, die er nach geltendem Recht tragen muss.
Artikel 15 – Risiken der Plattform Dritter
Steam kann seine Regeln ändern, Konten einschränken, Gegenstände sperren oder entfernen, Dienste unterbrechen oder bestimmte Funktionen einstellen.
Benutzer sollten ihre eigenen lokalen Backups der Benutzerinhalte verwalten.
Soweit gesetzlich zulässig, haftet der Betreiber nicht für Dienstunterbrechungen oder Datenverluste, die ausschließlich durch Valve, Netzwerkdienstanbieter, Benutzergeräte oder höhere Gewalt verursacht werden.
Der Betreiber übernimmt keine Garantie dafür, dass ein Workshop-Artikel dauerhaft verfügbar oder immer herunterladbar bleibt.
Valve ist für die Handlungen verantwortlich, die das Unternehmen im Rahmen seiner eigenen Bedingungen vornimmt. Der Betreiber kann sich jedoch nicht auf diesen Artikel berufen, um sein eigenes vorsätzliches Fehlverhalten, seine grobe Fahrlässigkeit oder eine andere Haftung auszuschließen, die gesetzlich nicht ausgeschlossen werden kann.
Artikel 16 – Daten- und Datenschutzhinweise
In der aktuellen Version werden Upload-Daten direkt vom Client des Benutzers an Steam übermittelt. Der Betreiber betreibt derzeit keinen separaten Server, auf dem vollständig hochgeladene Audiodateien gespeichert werden.
Zur Bereitstellung und Verwaltung der Workshop-Funktionalität kann PlayVoice Folgendes verarbeiten oder anzeigen:
(1) Steam-IDs, öffentliche Personennamen und Avatare;
(2) Workshop-Artikel-IDs, Titel, Beschreibungen, Tags, Vorschaubilder und Autoreninformationen;
(3) Abonnements, Favoriten, Bewertungen und öffentlich sichtbare Statusinformationen; und
(4) Beschwerden, Gegendarstellungen, Kontaktdaten und erforderliche Beweise.
Hochgeladene Dateien und zugehörige Steam-Daten werden von Valve gemäß der Steam-Datenschutzrichtlinie verarbeitet und können außerhalb Ihres Landes oder Ihrer Region gespeichert werden.
Indem Sie auf „Zustimmen“ klicken und einen Upload starten, weisen Sie den Kunden aktiv an, den ausgewählten Inhalt an Steam zu übermitteln. Wenn Sie mit dieser Übermittlung nicht einverstanden sind, nutzen Sie die Upload-Funktion nicht.
Beschwerdematerialien werden nur zur Bearbeitung von Beschwerden, zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen und zur Aufrechterhaltung der Servicesicherheit verwendet und nur so lange aufbewahrt, wie es zur Erreichung dieser Zwecke erforderlich ist.
Benutzer können über die Kontakt-E-Mail-Adresse Anträge auf Zugriff, Berichtigung oder Löschung der vom Betreiber verarbeiteten Daten stellen. Von Steam kontrollierte Daten müssen über die von Steam bereitgestellten Kanäle verarbeitet werden.
Wenn der Betreiber in Zukunft unabhängige Server, Telemetrie, ein Kontosystem oder neue Datennutzungen hinzufügt, wird der Betreiber seine Datenschutzerklärung separat aktualisieren, bevor er diese Funktionen aktiviert, und die entsprechende Zustimmung einholen, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist.
Artikel 17 – Haftungsbeschränkung
Im größtmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang übernimmt der Betreiber keine Garantie für die Benutzerinhalte selbst oder deren Wahrhaftigkeit, Rechtmäßigkeit, Genauigkeit oder Sicherheit.
Der Betreiber haftet nicht für entgangenen Gewinn, entgangene Chancen, Verlust des Firmenwerts oder andere indirekte, zufällige oder Folgeschäden, die durch Benutzerinhalte oder eine Plattform Dritter verursacht werden.
Wenn der Betreiber auf der Grundlage angemessener Beweise, in gutem Glauben und im Rahmen des geltenden Rechts und der Steam-Genehmigungen eine Verwaltungsmaßnahme ergreift, haftet der Betreiber nicht, nur weil der betreffende Inhalt vorübergehend eingeschränkt ist, es sei denn, der Verlust wurde durch vorsätzliches Fehlverhalten oder grobe Fahrlässigkeit des Betreibers verursacht.
Diese Vereinbarung schließt die Haftung für Personenschäden, vorsätzliches Fehlverhalten oder grobe Fahrlässigkeit, gesetzliche Verbraucherrechte oder jede andere Haftung, die nicht gesetzlich ausgeschlossen werden kann, nicht aus.
Artikel 18 – Vertragsversionen und Aktualisierungen
Der Betreiber kann diese Vereinbarung als Reaktion auf Gesetzesänderungen, Steam-Regeln, Produktfunktionen oder Verwaltungsanforderungen ändern.
Der aktuelle Akzeptanzstatus sollte einer bestimmten Version dieser Vereinbarung entsprechen und nicht lediglich aufzeichnen, ob der Benutzer jemals zugestimmt hat.
Nach einer wesentlichen Änderung muss der Nutzer die geänderte Vereinbarung vor dem nächsten Upload des Nutzers erneut akzeptieren.
Korrekturen an Formulierungen, Links oder Kontaktdaten, die sich nicht auf die Kernrechte oder -pflichten der Nutzer auswirken, können über die permanente URL veröffentlicht werden.
Frühere Versionen bleiben für einen angemessenen Zeitraum zur Überprüfung verfügbar.
Artikel 19 – Kündigung
Ein Benutzer kann die Teilnahme an diesem Dienst beenden, indem er die Nutzung der Upload-Funktion einstellt.
Bereits auf Steam hochgeladene Inhalte müssen über die von Steam bereitgestellten Funktionen verwaltet werden. Durch die Beendigung der Nutzung von PlayVoice wird ein vorhandenes Element nicht automatisch gelöscht.
Wenn der Betreiber diesen Dienst kündigt, wird er dies im angemessenen Umfang im Voraus benachrichtigen, es sei denn, es liegen dringende Sicherheits-, Rechts- oder Steam-Plattformgründe vor.
Bestimmungen zu Lizenzen, Verantwortung, Beschwerdebearbeitung, Streitbeilegung und anderen Angelegenheiten, die ihrer Natur nach fortbestehen sollten, bleiben auch nach der Kündigung wirksam.
Artikel 20 – Anwendbares Recht und Streitbeilegung
Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen der Volksrepublik China, ohne zwingende Bestimmungen am Standort des Nutzers auszuschließen, die nicht durch Vereinbarung ausgeschlossen werden können.
Die Parteien sollten zunächst versuchen, Streitigkeiten über die Kontakt-E-Mail-Adresse beizulegen.
Kommt keine Lösung zustande, kann jede Partei Klage vor dem zuständigen Volksgericht am Hauptgeschäftssitz des Betreibers erheben. Wenn Verbraucher nach geltendem Recht eine andere Gerichtsstandswahl haben, gilt dieses Recht.
Artikel 21 – Allgemeines
Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ungültig oder nicht durchsetzbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam.
Das Versäumnis des Betreibers, ein Verwaltungsrecht unverzüglich auszuüben, stellt keinen dauerhaften Verzicht auf dieses Recht oder eine Zusage dar, die gleichen Maßnahmen gegen alle ähnlichen Inhalte zu ergreifen. Der Betreiber darf sich jedoch nicht an rechtswidriger Diskriminierung oder offensichtlich unfairer Ungleichbehandlung beteiligen.
Diese Vereinbarung wird in mehreren Sprachversionen bereitgestellt. Alle Sprachversionen sollten einheitlich interpretiert werden. Wenn eine unüberbrückbare Diskrepanz besteht, ist die chinesische Version maßgebend, sofern das geltende Recht nichts anderes vorschreibt.
Überschriften dienen nur der Übersichtlichkeit und haben keinen Einfluss auf die Interpretation.
Version: 1.0
Datum des Inkrafttretens: 3. August 2026
Permanente URL: https://store.steampowered.com/eula/4907460_eula_1
Beschwerden und Kontakt-E-Mail: [email protected]
Diese Vereinbarung gilt insbesondere, wenn Benutzer benutzergenerierte Inhalte über PlayVoice in den Steam Workshop hochladen. Es ersetzt nicht die Abonnementvereinbarung, die Datenschutzrichtlinie, die Community-Regeln oder andere anwendbare Bedingungen von Steam.
Indem Sie in der Upload-Oberfläche auf „Zustimmen“ klicken, bestätigen Sie, dass Sie diese Vereinbarung gelesen und akzeptiert haben. Die Ablehnung dieser Vereinbarung hat keine Auswirkungen auf lokale Funktionen, die nicht von Workshop-Uploads abhängen, Sie dürfen jedoch keine UGC über PlayVoice hochladen.
Artikel 1 – Definitionen
„Benutzerinhalt“ oder „UGC“ bezeichnet Audio, Titel, Beschreibungen, Vorschaubilder, Tags, voreingestellte Konfigurationen, Metadaten und begleitende Dateien, die Sie über PlayVoice hochladen.
„Workshop“ bezeichnet den Steam-Workshop, der mit der PlayVoice Steam-App-ID verknüpft ist.
„Uploader“ bezeichnet einen Benutzer, der Benutzerinhalte über das eigene Steam-Konto dieses Benutzers einreicht.
„Maßnahmen des Betreibers“ sind Warnungen, Einschränkungen, Verstecken, Trennen von Indizes, Sperren von Gegenständen, Verbote der Community, Beweissicherung, Berichterstattung und andere Maßnahmen, die der Betreiber im Rahmen seiner eigenen Befugnisse und der von Steam bereitgestellten Möglichkeiten ergreift.
Artikel 2 – Verhältnis zu den Steam-Bedingungen
Bei der Nutzung des Steam Workshops müssen Sie außerdem Folgendes beachten:
Steam-Abonnentenvereinbarung:
https://store.steampowered.com/subscriber_agreement/
Steam-Datenschutzrichtlinie:
https://store.steampowered.com/privacy_agreement/
Steam-Online-Verhalten:
https://store.steampowered.com/online_conduct/
Benutzerinhalte werden an Steam übermittelt und dort gespeichert, das von der Valve Corporation betrieben wird.
Sie gewähren Valve und den relevanten Parteien die entsprechenden Rechte gemäß der Steam-Abonnentenvereinbarung.
Steam kann die Verbreitung von Workshop-Inhalten gemäß seinen Bedingungen einschränken, entfernen oder einstellen.
Diese Vereinbarung enthält ergänzende Regeln, die für den PlayVoice Workshop gelten. Wenn diese Vereinbarung im Widerspruch zu einer verbindlichen Steam-Regel steht, haben die Steam-Regeln Vorrang, die für die Plattform und Dienste gelten, die unter der Kontrolle von Steam stehen.
Artikel 3 – Berechtigung zum Hochladen
Sie müssen über ein gültiges Steam-Konto und eine Produktberechtigung verfügen, die Ihnen die Nutzung der PlayVoice Workshop-Upload-Funktion ermöglichen.
Sie müssen über die erforderliche Rechtsfähigkeit verfügen, um diese Vereinbarung abzuschließen.
Minderjährige dürfen die Upload-Funktion nur mit Zustimmung und Anleitung eines Erziehungsberechtigten nutzen. Wenn geltendes Recht oder Steam-Regeln eine solche Nutzung verbieten, gelten diese Einschränkungen.
Sie dürfen keine Inhalte über das Konto einer anderen Person, ein gestohlenes Konto oder ein nicht autorisiertes automatisiertes Tool hochladen.
Artikel 4 – Eigentum und Vertretungen
Sie erklären und gewährleisten, dass:
Sie sind Eigentümer der Benutzerinhalte oder haben alle erforderlichen gesetzlichen Genehmigungen eingeholt, um sie hochzuladen, zu reproduzieren, der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, zu verbreiten und zu lizenzieren;
Der Benutzerinhalt verstößt nicht gegen das Urheberrecht, die Marke, das Patent, das Recht des ausübenden Künstlers, das Recht des Tonaufzeichnungsproduzenten, das Recht auf einen Namen, das Recht auf Ähnlichkeit, das Recht auf guten Ruf, das Recht auf Privatsphäre, das Recht auf personenbezogene Daten oder andere gesetzliche Rechte und Interessen.
Wenn der Benutzerinhalt die Stimme, den Gesang, die Sprachkommunikation oder Informationen zur Identifizierung einer Person einer anderen Person enthält, haben Sie alle erforderlichen Einwilligungen eingeholt, um diese rechtmäßig aufzuzeichnen, zu verwenden und zu veröffentlichen.
Die von Ihnen übermittelten Titel, Beschreibungen, Vorschaubilder, Tags und Rechteinformationen sind wahrheitsgemäß und nicht wesentlich irreführend. und
Der Benutzerinhalt enthält keine unbefugten Geschäftsgeheimnisse, vertraulichen Materialien oder zugriffsbeschränkten Daten.
Artikel 5 – Lizenz für den Betreiber
Während Benutzerinhalte im PlayVoice-Workshop verbleiben und für jeden weiteren Zeitraum, der zur Bearbeitung von Beschwerden oder zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen erforderlich ist, gewähren Sie dem Betreiber eine weltweite, nicht ausschließliche, gebührenfreie Lizenz, die an die erforderlichen Dienstanbieter unterlizenzierbar ist, um die folgenden Aktivitäten in dem Umfang durchzuführen, der für die Bereitstellung, Wartung und Verwaltung von PlayVoice und seinem Workshop erforderlich ist:
Benutzerinhalte reproduzieren, zwischenspeichern, indizieren und lesen;
Titel, Beschreibungen, Vorschaubilder, Tags, Autoreninformationen und zugehörige Metadaten anzeigen;
PlayVoice-Benutzern Zugriff auf die Suche, das Abonnieren, Herunterladen und Verwenden von Benutzerinhalten gewähren;
technische Verarbeitung durchführen, die für Kompatibilität, Sicherheit, Formatanpassung und Funktionalität erforderlich ist;
die notwendigen Beweise aufzubewahren, um Beschwerden zu untersuchen, diese Vereinbarung durchzusetzen, die Sicherheit zu gewährleisten und gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen; und
die Anzeige relevanter Inhalte in PlayVoice im Rahmen dieser Vereinbarung einzuschränken, auszublenden oder einzustellen.
Diese Lizenz überträgt nicht das Eigentum an Benutzerinhalten und erlaubt dem Betreiber nicht, Benutzerinhalte für unabhängige kommerzielle Verkäufe zu verwenden, die nichts mit PlayVoice zu tun haben.
Artikel 6 – Nutzung durch andere Benutzer
Die Rechte von Workshop-Abonnenten zur Nutzung von Benutzerinhalten werden zunächst durch die Steam-Abonnentenvereinbarung und die geltenden Workshop-Bedingungen bestimmt.
Soweit diese Bedingungen dies zulassen, erklären Sie sich damit einverstanden, dass andere Benutzer Benutzerinhalte über PlayVoice herunterladen, installieren und ausführen dürfen.
Sofern nicht durch die Steam-Bedingungen, eine von Ihnen bereitgestellte separate Inhaltslizenz oder geltendes Recht zulässig, dürfen andere Benutzer Ihre Benutzerinhalte nicht separat verkaufen oder fälschlicherweise behaupten, sie seien ihre eigene Kreation.
Sie können die Funktionen von Steam nutzen, um die Sichtbarkeit der von Ihnen veröffentlichten Inhalte festzulegen oder diese zu entfernen. Heruntergeladene Kopien und Rechte, die gemäß den Steam-Bedingungen fortbestehen, können jedoch möglicherweise nicht vollständig widerrufen werden.
Artikel 7 – Verbotene Inhalte und Verhaltensweisen
Es ist Ihnen nicht gestattet, die folgenden Inhalte oder Verhaltensweisen hochzuladen oder sich daran zu beteiligen:
Inhalte, die gegen geltende Gesetze oder Vorschriften, Gerichtsurteile, behördliche Anordnungen oder Steam-Regeln verstoßen;
Inhalte, die geistige Eigentumsrechte, Persönlichkeitsrechte, Datenschutzrechte, Rechte an personenbezogenen Daten oder andere gesetzliche Rechte und Interessen verletzen;
private Stimmen oder Mitteilungen, die ohne Zustimmung der betreffenden Person aufgezeichnet, extrahiert, synthetisiert oder veröffentlicht werden;
Material über sexuellen Missbrauch von Kindern, sexuelle Ausbeutung von Minderjährigen oder andere Inhalte, die die Rechte und Interessen von Minderjährigen ernsthaft verletzen;
Schadcode, Viren, Trojaner, Ransomware, destruktive Skripte oder Dateien, die dazu dienen, Sicherheitsmaßnahmen zu umgehen;
Betrug, Identitätsdiebstahl, böswillige Täuschung, Phishing, Spam oder falsche Geltendmachung von Rechten;
rechtswidrige Pornografie, extreme Gewalt, Hassinhalte, terroristische Propaganda oder Inhalte, die zu rechtswidrigem Verhalten aufrufen;
Inhalte, die die Identität, Kontaktdaten, Kontodaten, Adresse oder andere nicht öffentliche persönliche Informationen einer anderen Person preisgeben;
Beleidigungen, Verleumdungen, Belästigungen, Drohungen oder böswillige Angriffe auf eine bestimmte Person oder Gruppe;
Inhalte, die eindeutig nichts mit der beabsichtigten Verwendung von PlayVoice-Voreinstellungen und -Audio zu tun haben, Inhalte, die die Stabilität des Dienstes beeinträchtigen, oder Missbrauch von Upload-Ressourcen;
Versuche, eine bestehende Betreibermaßnahme durch wiederholte Uploads, Dateiersetzung, gefälschte Tags oder auf andere Weise zu umgehen; oder
andere Inhalte, die nach geltendem Recht oder den Steam-Regeln eingeschränkt werden müssen.
Artikel 8 – Keine Einzelvorabprüfung
Der PlayVoice Workshop arbeitet nach einem Benutzerveröffentlichungs- und Post-Veröffentlichungsverwaltungsmodell.
Der Betreiber überprüft im Allgemeinen nicht jeden Benutzerinhalt manuell vor der Veröffentlichung und übernimmt keine Garantie dafür, dass rechtswidrige, rechtsverletzende, unrichtige oder unangemessene Inhalte vor der Veröffentlichung erkannt werden.
Die Möglichkeit, Benutzerinhalte hochzuladen, anzuzeigen oder herunterzuladen, bedeutet nicht, dass der Betreiber die Rechtmäßigkeit dieser Inhalte befürwortet, empfiehlt, garantiert oder bestätigt.
Der Betreiber kann automatisierte Erkennungs-, Stichproben- oder beschwerdebasierte Überprüfungen durchführen, dieses Recht stellt jedoch keine Zusage dar, alle Inhalte kontinuierlich zu überwachen oder vorab zu überprüfen.
Dieser Artikel schließt nicht die Verpflichtung des Betreibers aus, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, nachdem der Betreiber Kenntnis von rechtswidrigen oder rechtsverletzenden Umständen erlangt hat oder davon auszugehen ist.
Artikel 9 – Managementmaßnahmen
Wenn der Betreiber aufgrund eines Benutzerberichts, einer Mitteilung eines Rechteinhabers, einer Steam-Mitteilung, einer Anfrage einer zuständigen Behörde, eines automatisierten Erkennungsergebnisses oder aus anderen angemessenen Gründen der begründeten Annahme ist, dass Benutzerinhalte gegen diese Vereinbarung verstoßen könnten, kann der Betreiber je nach Bedarf eine oder mehrere der folgenden Maßnahmen ergreifen:
vom Uploader einen zusätzlichen Rechtsnachweis oder eine Erklärung verlangen;
eine Erinnerung oder Warnung aussprechen;
die Anzeige, Suche, das Abonnement oder den Download des Inhalts in PlayVoice vorübergehend einzuschränken;
einen Index oder Zugangspunkt innerhalb der Software trennen;
Steam-Moderationstools verwenden, um den Artikel als inkompatibel oder unangemessen zu markieren oder den Artikel zu sperren;
lokale Indizes, Caches oder vom Betreiber kontrollierte Kopien löschen;
dem Uploader eine vorübergehende oder dauerhafte Sperre vom PlayVoice Steam Community Hub auferlegen; Gemäß den aktuellen Regeln von Steam kann es sein, dass ein von einem Community Hub gesperrtes Konto nicht mehr in der Lage ist, UGC auf diesen Hub hochzuladen.
notwendige Informationen und Beweise an Valve, einen Rechteinhaber oder eine zuständige Behörde weiterleiten; oder
Ergreifen Sie alle anderen angemessenen Maßnahmen, die nach geltendem Recht oder auf der Steam-Plattform zulässig sind.
Der Betreiber beansprucht nicht die Befugnis, das Steam-Konto eines Benutzers zu kündigen, und garantiert nicht, dass jede Kopie dauerhaft von allen Valve-Systemen oder den Geräten anderer Benutzer gelöscht werden kann.
Artikel 10 – Verfahren für Managementmaßnahmen
Bei Inhalten, die tatsächlich Schaden anrichten können, schädlichen Code enthalten, offensichtlich rechtswidrig sind oder einen schwerwiegenden Verstoß darstellen, kann der Betreiber zunächst vorübergehende Maßnahmen ergreifen und dann den Uploader in angemessenem Umfang benachrichtigen.
Bei einfachen Verstößen kann der Betreiber zunächst eine Abmahnung aussprechen, Abhilfemaßnahmen verlangen oder den Inhalt entsprechend der Schwere des Verstoßes einschränken.
Der Betreiber trifft eine angemessene Entscheidung auf der Grundlage des Inhalts, der Beweise, der Anzahl wiederholter Verstöße, des Umfangs der Auswirkungen, des subjektiven Verschuldens und der Steam-Regeln.
Eine Verwaltungsmaßnahme stellt kein Eingeständnis des Betreibers dar, dass der betreffende Inhalt zwangsläufig rechtswidrig oder rechtsverletzend ist.
Sofern gesetzlich, durch eine Anordnung einer zuständigen Behörde oder aus Sicherheitsgründen nichts anderes vorgeschrieben ist, kann der Uploader über die Kontakt-E-Mail-Adresse eine Überprüfung anfordern.
Artikel 11 – Hinweis für Rechteinhaber
Ein Rechteinhaber, der der Meinung ist, dass Benutzerinhalte seine rechtmäßigen Rechte und Interessen verletzen, kann eine Mitteilung an die E-Mail-Adresse der Beschwerde senden, die Folgendes enthält:
Name oder Name der juristischen Person des Rechteinhabers, Kontaktinformationen und ein gültiger Identitätsnachweis;
die Steam-Workshop-URL, die Artikel-ID oder andere Informationen, die ausreichen, um den gemeldeten Inhalt genau zu lokalisieren;
Eigentumsnachweis und vorläufige Beweise für einen Verstoß;
die beantragte Maßnahme;
eine Erklärung, dass die Mitteilung wahrheitsgemäß und korrekt ist und in gutem Glauben übermittelt wurde und dass der Absender bereit ist, die rechtliche Verantwortung für eine fehlerhafte Mitteilung zu übernehmen; und
eine Unterschrift oder ein Siegel sowie das Datum der Mitteilung.
Sollten die Informationen unvollständig sein, kann der Betreiber ergänzende Materialien anfordern. Sobald der Inhalt genau lokalisiert werden kann und angemessene vorläufige Beweise vorgelegt wurden, wird der Betreiber die Mitteilung innerhalb einer angemessenen Frist in Übereinstimmung mit geltendem Recht und den verfügbaren Plattformfunktionen bearbeiten.
Artikel 12 – Weiterleitung, Gegendarstellung und Wiederherstellung
Nach Ergreifen einer restriktiven Maßnahme kann der Betreiber die Beschwerde und die erforderlichen Informationen an den Uploader weiterleiten.
Wenn der Uploader der Ansicht ist, dass kein Verstoß oder Verstoß vorliegt, kann der Uploader eine Gegendarstellung einreichen, die Identitätsinformationen, Kontaktdaten, vorläufige Beweise für die Nichtverletzung, Gründe für den Antrag auf Überprüfung und eine Erklärung zur Wahrhaftigkeit enthält.
Der Betreiber kann die Gegendarstellung an den Rechteinhaber weiterleiten und den Rechteinhaber darüber informieren, dass er eine Beschwerde bei einer zuständigen Behörde einreichen oder eine Klage vor einem Gericht einreichen kann.
Wenn innerhalb einer angemessenen Frist keine Mitteilung über ein weiteres Gerichtsverfahren eingeht und keine anderen Gründe für einen Verstoß vorliegen, kann der Betreiber vorübergehende Maßnahmen auf der Grundlage des geltenden Rechts, der Beweise und der Fähigkeiten der Steam-Plattform beenden.
Eine Person, deren fehlerhafte oder böswillige Mitteilung einen Schaden verursacht, trägt die Verantwortung nach geltendem Recht.
Zum Schutz der Privatsphäre kann der Betreiber personenbezogene Daten, die nicht mit der Streitigkeit in Zusammenhang stehen, vor der Weiterleitung einer Mitteilung schwärzen, es sei denn, das geltende Recht erfordert eine vollständige Offenlegung.
Artikel 13 – Wiederholte oder schwere Verstöße
Bei wiederholten Verstößen, böswilligen Uploads, Umgehung von Verwaltungsmaßnahmen, Uploads von Schadcode oder anderen schwerwiegenden Verstößen kann der Betreiber den betreffenden Workshop-Artikel sperren und dem Nutzer eine längerfristige oder dauerhafte Sperre vom PlayVoice Community Hub auferlegen.
Eine dauerhafte Sperre sollte schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen vorbehalten bleiben und die wesentlichen Gründe sollten erfasst werden.
Der Betreiber kann Inhalte, die eine tatsächliche Gefahr darstellen, mutmaßliches rechtswidriges oder kriminelles Verhalten oder eine Anfrage einer zuständigen Behörde direkt an Valve oder die zuständigen Behörden melden.
Artikel 14 – Verantwortung des Nutzers und angemessene Vergütung
Der Uploader ist rechtlich für die Benutzerinhalte und das Upload-Verhalten des Uploaders verantwortlich.
Wenn eine vorsätzliche oder fahrlässige Verletzung dieser Vereinbarung durch den Uploader dazu führt, dass dem Betreiber eine durch ein wirksames Rechtsinstrument festgelegte Haftung oder angemessene und notwendige Kosten für die Beschwerdebearbeitung, Beweissicherung oder Streitbeilegung entstehen, muss der Uploader den Betreiber im Umfang des Verschuldens des Uploaders und des durch das Verhalten des Uploaders verursachten Schadens entschädigen.
In Ermangelung eines Urteils, einer Einigung oder angemessener unterstützender Beweise darf der Betreiber nicht willkürlich ein Geschäftsrisiko, das nicht mit dem Verhalten des Uploaders in Zusammenhang steht, auf den Uploader übertragen.
Dieser Artikel befreit den Betreiber nicht von der Verantwortung, die er nach geltendem Recht tragen muss.
Artikel 15 – Risiken der Plattform Dritter
Steam kann seine Regeln ändern, Konten einschränken, Gegenstände sperren oder entfernen, Dienste unterbrechen oder bestimmte Funktionen einstellen.
Benutzer sollten ihre eigenen lokalen Backups der Benutzerinhalte verwalten.
Soweit gesetzlich zulässig, haftet der Betreiber nicht für Dienstunterbrechungen oder Datenverluste, die ausschließlich durch Valve, Netzwerkdienstanbieter, Benutzergeräte oder höhere Gewalt verursacht werden.
Der Betreiber übernimmt keine Garantie dafür, dass ein Workshop-Artikel dauerhaft verfügbar oder immer herunterladbar bleibt.
Valve ist für die Handlungen verantwortlich, die das Unternehmen im Rahmen seiner eigenen Bedingungen vornimmt. Der Betreiber kann sich jedoch nicht auf diesen Artikel berufen, um sein eigenes vorsätzliches Fehlverhalten, seine grobe Fahrlässigkeit oder eine andere Haftung auszuschließen, die gesetzlich nicht ausgeschlossen werden kann.
Artikel 16 – Daten- und Datenschutzhinweise
In der aktuellen Version werden Upload-Daten direkt vom Client des Benutzers an Steam übermittelt. Der Betreiber betreibt derzeit keinen separaten Server, auf dem vollständig hochgeladene Audiodateien gespeichert werden.
Zur Bereitstellung und Verwaltung der Workshop-Funktionalität kann PlayVoice Folgendes verarbeiten oder anzeigen:
(1) Steam-IDs, öffentliche Personennamen und Avatare;
(2) Workshop-Artikel-IDs, Titel, Beschreibungen, Tags, Vorschaubilder und Autoreninformationen;
(3) Abonnements, Favoriten, Bewertungen und öffentlich sichtbare Statusinformationen; und
(4) Beschwerden, Gegendarstellungen, Kontaktdaten und erforderliche Beweise.
Hochgeladene Dateien und zugehörige Steam-Daten werden von Valve gemäß der Steam-Datenschutzrichtlinie verarbeitet und können außerhalb Ihres Landes oder Ihrer Region gespeichert werden.
Indem Sie auf „Zustimmen“ klicken und einen Upload starten, weisen Sie den Kunden aktiv an, den ausgewählten Inhalt an Steam zu übermitteln. Wenn Sie mit dieser Übermittlung nicht einverstanden sind, nutzen Sie die Upload-Funktion nicht.
Beschwerdematerialien werden nur zur Bearbeitung von Beschwerden, zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen und zur Aufrechterhaltung der Servicesicherheit verwendet und nur so lange aufbewahrt, wie es zur Erreichung dieser Zwecke erforderlich ist.
Benutzer können über die Kontakt-E-Mail-Adresse Anträge auf Zugriff, Berichtigung oder Löschung der vom Betreiber verarbeiteten Daten stellen. Von Steam kontrollierte Daten müssen über die von Steam bereitgestellten Kanäle verarbeitet werden.
Wenn der Betreiber in Zukunft unabhängige Server, Telemetrie, ein Kontosystem oder neue Datennutzungen hinzufügt, wird der Betreiber seine Datenschutzerklärung separat aktualisieren, bevor er diese Funktionen aktiviert, und die entsprechende Zustimmung einholen, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist.
Artikel 17 – Haftungsbeschränkung
Im größtmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang übernimmt der Betreiber keine Garantie für die Benutzerinhalte selbst oder deren Wahrhaftigkeit, Rechtmäßigkeit, Genauigkeit oder Sicherheit.
Der Betreiber haftet nicht für entgangenen Gewinn, entgangene Chancen, Verlust des Firmenwerts oder andere indirekte, zufällige oder Folgeschäden, die durch Benutzerinhalte oder eine Plattform Dritter verursacht werden.
Wenn der Betreiber auf der Grundlage angemessener Beweise, in gutem Glauben und im Rahmen des geltenden Rechts und der Steam-Genehmigungen eine Verwaltungsmaßnahme ergreift, haftet der Betreiber nicht, nur weil der betreffende Inhalt vorübergehend eingeschränkt ist, es sei denn, der Verlust wurde durch vorsätzliches Fehlverhalten oder grobe Fahrlässigkeit des Betreibers verursacht.
Diese Vereinbarung schließt die Haftung für Personenschäden, vorsätzliches Fehlverhalten oder grobe Fahrlässigkeit, gesetzliche Verbraucherrechte oder jede andere Haftung, die nicht gesetzlich ausgeschlossen werden kann, nicht aus.
Artikel 18 – Vertragsversionen und Aktualisierungen
Der Betreiber kann diese Vereinbarung als Reaktion auf Gesetzesänderungen, Steam-Regeln, Produktfunktionen oder Verwaltungsanforderungen ändern.
Der aktuelle Akzeptanzstatus sollte einer bestimmten Version dieser Vereinbarung entsprechen und nicht lediglich aufzeichnen, ob der Benutzer jemals zugestimmt hat.
Nach einer wesentlichen Änderung muss der Nutzer die geänderte Vereinbarung vor dem nächsten Upload des Nutzers erneut akzeptieren.
Korrekturen an Formulierungen, Links oder Kontaktdaten, die sich nicht auf die Kernrechte oder -pflichten der Nutzer auswirken, können über die permanente URL veröffentlicht werden.
Frühere Versionen bleiben für einen angemessenen Zeitraum zur Überprüfung verfügbar.
Artikel 19 – Kündigung
Ein Benutzer kann die Teilnahme an diesem Dienst beenden, indem er die Nutzung der Upload-Funktion einstellt.
Bereits auf Steam hochgeladene Inhalte müssen über die von Steam bereitgestellten Funktionen verwaltet werden. Durch die Beendigung der Nutzung von PlayVoice wird ein vorhandenes Element nicht automatisch gelöscht.
Wenn der Betreiber diesen Dienst kündigt, wird er dies im angemessenen Umfang im Voraus benachrichtigen, es sei denn, es liegen dringende Sicherheits-, Rechts- oder Steam-Plattformgründe vor.
Bestimmungen zu Lizenzen, Verantwortung, Beschwerdebearbeitung, Streitbeilegung und anderen Angelegenheiten, die ihrer Natur nach fortbestehen sollten, bleiben auch nach der Kündigung wirksam.
Artikel 20 – Anwendbares Recht und Streitbeilegung
Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen der Volksrepublik China, ohne zwingende Bestimmungen am Standort des Nutzers auszuschließen, die nicht durch Vereinbarung ausgeschlossen werden können.
Die Parteien sollten zunächst versuchen, Streitigkeiten über die Kontakt-E-Mail-Adresse beizulegen.
Kommt keine Lösung zustande, kann jede Partei Klage vor dem zuständigen Volksgericht am Hauptgeschäftssitz des Betreibers erheben. Wenn Verbraucher nach geltendem Recht eine andere Gerichtsstandswahl haben, gilt dieses Recht.
Artikel 21 – Allgemeines
Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ungültig oder nicht durchsetzbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam.
Das Versäumnis des Betreibers, ein Verwaltungsrecht unverzüglich auszuüben, stellt keinen dauerhaften Verzicht auf dieses Recht oder eine Zusage dar, die gleichen Maßnahmen gegen alle ähnlichen Inhalte zu ergreifen. Der Betreiber darf sich jedoch nicht an rechtswidriger Diskriminierung oder offensichtlich unfairer Ungleichbehandlung beteiligen.
Diese Vereinbarung wird in mehreren Sprachversionen bereitgestellt. Alle Sprachversionen sollten einheitlich interpretiert werden. Wenn eine unüberbrückbare Diskrepanz besteht, ist die chinesische Version maßgebend, sofern das geltende Recht nichts anderes vorschreibt.
Überschriften dienen nur der Übersichtlichkeit und haben keinen Einfluss auf die Interpretation.
PlayVoice-Vereinbarung über das Hochladen nutzergenerierter Inhalte und die Nutzung des Steam-Workshop-Dienstes<br>Version: 1.0<br>Datum des Inkrafttretens: 3. August 2026<br>Permanente URL: <a class="bb_link" href="https://store.steampowered.com/eula/4907460_eula_1" target="_blank" rel="">https://store.steampowered.com/eula/4907460_eula_1</a><br>Beschwerden und Kontakt-E-Mail: <a href="mailto:[email protected]">[email protected]</a><br>Diese Vereinbarung gilt insbesondere, wenn Benutzer benutzergenerierte Inhalte über PlayVoice in den Steam Workshop hochladen. Es ersetzt nicht die Abonnementvereinbarung, die Datenschutzrichtlinie, die Community-Regeln oder andere anwendbare Bedingungen von Steam.<br>Indem Sie in der Upload-Oberfläche auf „Zustimmen“ klicken, bestätigen Sie, dass Sie diese Vereinbarung gelesen und akzeptiert haben. Die Ablehnung dieser Vereinbarung hat keine Auswirkungen auf lokale Funktionen, die nicht von Workshop-Uploads abhängen, Sie dürfen jedoch keine UGC über PlayVoice hochladen.<br>Artikel 1 – Definitionen<br>„Benutzerinhalt“ oder „UGC“ bezeichnet Audio, Titel, Beschreibungen, Vorschaubilder, Tags, voreingestellte Konfigurationen, Metadaten und begleitende Dateien, die Sie über PlayVoice hochladen.<br>„Workshop“ bezeichnet den Steam-Workshop, der mit der PlayVoice Steam-App-ID verknüpft ist.<br>„Uploader“ bezeichnet einen Benutzer, der Benutzerinhalte über das eigene Steam-Konto dieses Benutzers einreicht.<br>„Maßnahmen des Betreibers“ sind Warnungen, Einschränkungen, Verstecken, Trennen von Indizes, Sperren von Gegenständen, Verbote der Community, Beweissicherung, Berichterstattung und andere Maßnahmen, die der Betreiber im Rahmen seiner eigenen Befugnisse und der von Steam bereitgestellten Möglichkeiten ergreift.<br>Artikel 2 – Verhältnis zu den Steam-Bedingungen<br>Bei der Nutzung des Steam Workshops müssen Sie außerdem Folgendes beachten:<br>Steam-Abonnentenvereinbarung:<br><a class="bb_link" href="https://store.steampowered.com/subscriber_agreement/" target="_blank" rel="">https://store.steampowered.com/subscriber_agreement/</a><br>Steam-Datenschutzrichtlinie:<br><a class="bb_link" href="https://store.steampowered.com/privacy_agreement/" target="_blank" rel="">https://store.steampowered.com/privacy_agreement/</a><br>Steam-Online-Verhalten:<br><a class="bb_link" href="https://store.steampowered.com/online_conduct/" target="_blank" rel="">https://store.steampowered.com/online_conduct/</a><br>Benutzerinhalte werden an Steam übermittelt und dort gespeichert, das von der Valve Corporation betrieben wird.<br>Sie gewähren Valve und den relevanten Parteien die entsprechenden Rechte gemäß der Steam-Abonnentenvereinbarung.<br>Steam kann die Verbreitung von Workshop-Inhalten gemäß seinen Bedingungen einschränken, entfernen oder einstellen.<br>Diese Vereinbarung enthält ergänzende Regeln, die für den PlayVoice Workshop gelten. Wenn diese Vereinbarung im Widerspruch zu einer verbindlichen Steam-Regel steht, haben die Steam-Regeln Vorrang, die für die Plattform und Dienste gelten, die unter der Kontrolle von Steam stehen.<br>Artikel 3 – Berechtigung zum Hochladen<br>Sie müssen über ein gültiges Steam-Konto und eine Produktberechtigung verfügen, die Ihnen die Nutzung der PlayVoice Workshop-Upload-Funktion ermöglichen.<br>Sie müssen über die erforderliche Rechtsfähigkeit verfügen, um diese Vereinbarung abzuschließen.<br>Minderjährige dürfen die Upload-Funktion nur mit Zustimmung und Anleitung eines Erziehungsberechtigten nutzen. Wenn geltendes Recht oder Steam-Regeln eine solche Nutzung verbieten, gelten diese Einschränkungen.<br>Sie dürfen keine Inhalte über das Konto einer anderen Person, ein gestohlenes Konto oder ein nicht autorisiertes automatisiertes Tool hochladen.<br>Artikel 4 – Eigentum und Vertretungen<br>Sie erklären und gewährleisten, dass:<br>Sie sind Eigentümer der Benutzerinhalte oder haben alle erforderlichen gesetzlichen Genehmigungen eingeholt, um sie hochzuladen, zu reproduzieren, der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, zu verbreiten und zu lizenzieren;<br>Der Benutzerinhalt verstößt nicht gegen das Urheberrecht, die Marke, das Patent, das Recht des ausübenden Künstlers, das Recht des Tonaufzeichnungsproduzenten, das Recht auf einen Namen, das Recht auf Ähnlichkeit, das Recht auf guten Ruf, das Recht auf Privatsphäre, das Recht auf personenbezogene Daten oder andere gesetzliche Rechte und Interessen.<br>Wenn der Benutzerinhalt die Stimme, den Gesang, die Sprachkommunikation oder Informationen zur Identifizierung einer Person einer anderen Person enthält, haben Sie alle erforderlichen Einwilligungen eingeholt, um diese rechtmäßig aufzuzeichnen, zu verwenden und zu veröffentlichen.<br>Die von Ihnen übermittelten Titel, Beschreibungen, Vorschaubilder, Tags und Rechteinformationen sind wahrheitsgemäß und nicht wesentlich irreführend. und<br>Der Benutzerinhalt enthält keine unbefugten Geschäftsgeheimnisse, vertraulichen Materialien oder zugriffsbeschränkten Daten.<br>Artikel 5 – Lizenz für den Betreiber<br>Während Benutzerinhalte im PlayVoice-Workshop verbleiben und für jeden weiteren Zeitraum, der zur Bearbeitung von Beschwerden oder zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen erforderlich ist, gewähren Sie dem Betreiber eine weltweite, nicht ausschließliche, gebührenfreie Lizenz, die an die erforderlichen Dienstanbieter unterlizenzierbar ist, um die folgenden Aktivitäten in dem Umfang durchzuführen, der für die Bereitstellung, Wartung und Verwaltung von PlayVoice und seinem Workshop erforderlich ist:<br>Benutzerinhalte reproduzieren, zwischenspeichern, indizieren und lesen;<br>Titel, Beschreibungen, Vorschaubilder, Tags, Autoreninformationen und zugehörige Metadaten anzeigen;<br>PlayVoice-Benutzern Zugriff auf die Suche, das Abonnieren, Herunterladen und Verwenden von Benutzerinhalten gewähren;<br>technische Verarbeitung durchführen, die für Kompatibilität, Sicherheit, Formatanpassung und Funktionalität erforderlich ist;<br>die notwendigen Beweise aufzubewahren, um Beschwerden zu untersuchen, diese Vereinbarung durchzusetzen, die Sicherheit zu gewährleisten und gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen; und<br>die Anzeige relevanter Inhalte in PlayVoice im Rahmen dieser Vereinbarung einzuschränken, auszublenden oder einzustellen.<br>Diese Lizenz überträgt nicht das Eigentum an Benutzerinhalten und erlaubt dem Betreiber nicht, Benutzerinhalte für unabhängige kommerzielle Verkäufe zu verwenden, die nichts mit PlayVoice zu tun haben.<br>Artikel 6 – Nutzung durch andere Benutzer<br>Die Rechte von Workshop-Abonnenten zur Nutzung von Benutzerinhalten werden zunächst durch die Steam-Abonnentenvereinbarung und die geltenden Workshop-Bedingungen bestimmt.<br>Soweit diese Bedingungen dies zulassen, erklären Sie sich damit einverstanden, dass andere Benutzer Benutzerinhalte über PlayVoice herunterladen, installieren und ausführen dürfen.<br>Sofern nicht durch die Steam-Bedingungen, eine von Ihnen bereitgestellte separate Inhaltslizenz oder geltendes Recht zulässig, dürfen andere Benutzer Ihre Benutzerinhalte nicht separat verkaufen oder fälschlicherweise behaupten, sie seien ihre eigene Kreation.<br>Sie können die Funktionen von Steam nutzen, um die Sichtbarkeit der von Ihnen veröffentlichten Inhalte festzulegen oder diese zu entfernen. Heruntergeladene Kopien und Rechte, die gemäß den Steam-Bedingungen fortbestehen, können jedoch möglicherweise nicht vollständig widerrufen werden.<br>Artikel 7 – Verbotene Inhalte und Verhaltensweisen<br>Es ist Ihnen nicht gestattet, die folgenden Inhalte oder Verhaltensweisen hochzuladen oder sich daran zu beteiligen:<br>Inhalte, die gegen geltende Gesetze oder Vorschriften, Gerichtsurteile, behördliche Anordnungen oder Steam-Regeln verstoßen;<br>Inhalte, die geistige Eigentumsrechte, Persönlichkeitsrechte, Datenschutzrechte, Rechte an personenbezogenen Daten oder andere gesetzliche Rechte und Interessen verletzen;<br>private Stimmen oder Mitteilungen, die ohne Zustimmung der betreffenden Person aufgezeichnet, extrahiert, synthetisiert oder veröffentlicht werden;<br>Material über sexuellen Missbrauch von Kindern, sexuelle Ausbeutung von Minderjährigen oder andere Inhalte, die die Rechte und Interessen von Minderjährigen ernsthaft verletzen;<br>Schadcode, Viren, Trojaner, Ransomware, destruktive Skripte oder Dateien, die dazu dienen, Sicherheitsmaßnahmen zu umgehen;<br>Betrug, Identitätsdiebstahl, böswillige Täuschung, Phishing, Spam oder falsche Geltendmachung von Rechten;<br>rechtswidrige Pornografie, extreme Gewalt, Hassinhalte, terroristische Propaganda oder Inhalte, die zu rechtswidrigem Verhalten aufrufen;<br>Inhalte, die die Identität, Kontaktdaten, Kontodaten, Adresse oder andere nicht öffentliche persönliche Informationen einer anderen Person preisgeben;<br>Beleidigungen, Verleumdungen, Belästigungen, Drohungen oder böswillige Angriffe auf eine bestimmte Person oder Gruppe;<br>Inhalte, die eindeutig nichts mit der beabsichtigten Verwendung von PlayVoice-Voreinstellungen und -Audio zu tun haben, Inhalte, die die Stabilität des Dienstes beeinträchtigen, oder Missbrauch von Upload-Ressourcen;<br>Versuche, eine bestehende Betreibermaßnahme durch wiederholte Uploads, Dateiersetzung, gefälschte Tags oder auf andere Weise zu umgehen; oder<br>andere Inhalte, die nach geltendem Recht oder den Steam-Regeln eingeschränkt werden müssen.<br>Artikel 8 – Keine Einzelvorabprüfung<br>Der PlayVoice Workshop arbeitet nach einem Benutzerveröffentlichungs- und Post-Veröffentlichungsverwaltungsmodell.<br>Der Betreiber überprüft im Allgemeinen nicht jeden Benutzerinhalt manuell vor der Veröffentlichung und übernimmt keine Garantie dafür, dass rechtswidrige, rechtsverletzende, unrichtige oder unangemessene Inhalte vor der Veröffentlichung erkannt werden.<br>Die Möglichkeit, Benutzerinhalte hochzuladen, anzuzeigen oder herunterzuladen, bedeutet nicht, dass der Betreiber die Rechtmäßigkeit dieser Inhalte befürwortet, empfiehlt, garantiert oder bestätigt.<br>Der Betreiber kann automatisierte Erkennungs-, Stichproben- oder beschwerdebasierte Überprüfungen durchführen, dieses Recht stellt jedoch keine Zusage dar, alle Inhalte kontinuierlich zu überwachen oder vorab zu überprüfen.<br>Dieser Artikel schließt nicht die Verpflichtung des Betreibers aus, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, nachdem der Betreiber Kenntnis von rechtswidrigen oder rechtsverletzenden Umständen erlangt hat oder davon auszugehen ist.<br>Artikel 9 – Managementmaßnahmen<br>Wenn der Betreiber aufgrund eines Benutzerberichts, einer Mitteilung eines Rechteinhabers, einer Steam-Mitteilung, einer Anfrage einer zuständigen Behörde, eines automatisierten Erkennungsergebnisses oder aus anderen angemessenen Gründen der begründeten Annahme ist, dass Benutzerinhalte gegen diese Vereinbarung verstoßen könnten, kann der Betreiber je nach Bedarf eine oder mehrere der folgenden Maßnahmen ergreifen:<br>vom Uploader einen zusätzlichen Rechtsnachweis oder eine Erklärung verlangen;<br>eine Erinnerung oder Warnung aussprechen;<br>die Anzeige, Suche, das Abonnement oder den Download des Inhalts in PlayVoice vorübergehend einzuschränken;<br>einen Index oder Zugangspunkt innerhalb der Software trennen;<br>Steam-Moderationstools verwenden, um den Artikel als inkompatibel oder unangemessen zu markieren oder den Artikel zu sperren;<br>lokale Indizes, Caches oder vom Betreiber kontrollierte Kopien löschen;<br>dem Uploader eine vorübergehende oder dauerhafte Sperre vom PlayVoice Steam Community Hub auferlegen; Gemäß den aktuellen Regeln von Steam kann es sein, dass ein von einem Community Hub gesperrtes Konto nicht mehr in der Lage ist, UGC auf diesen Hub hochzuladen.<br>notwendige Informationen und Beweise an Valve, einen Rechteinhaber oder eine zuständige Behörde weiterleiten; oder<br>Ergreifen Sie alle anderen angemessenen Maßnahmen, die nach geltendem Recht oder auf der Steam-Plattform zulässig sind.<br>Der Betreiber beansprucht nicht die Befugnis, das Steam-Konto eines Benutzers zu kündigen, und garantiert nicht, dass jede Kopie dauerhaft von allen Valve-Systemen oder den Geräten anderer Benutzer gelöscht werden kann.<br>Artikel 10 – Verfahren für Managementmaßnahmen<br>Bei Inhalten, die tatsächlich Schaden anrichten können, schädlichen Code enthalten, offensichtlich rechtswidrig sind oder einen schwerwiegenden Verstoß darstellen, kann der Betreiber zunächst vorübergehende Maßnahmen ergreifen und dann den Uploader in angemessenem Umfang benachrichtigen.<br>Bei einfachen Verstößen kann der Betreiber zunächst eine Abmahnung aussprechen, Abhilfemaßnahmen verlangen oder den Inhalt entsprechend der Schwere des Verstoßes einschränken.<br>Der Betreiber trifft eine angemessene Entscheidung auf der Grundlage des Inhalts, der Beweise, der Anzahl wiederholter Verstöße, des Umfangs der Auswirkungen, des subjektiven Verschuldens und der Steam-Regeln.<br>Eine Verwaltungsmaßnahme stellt kein Eingeständnis des Betreibers dar, dass der betreffende Inhalt zwangsläufig rechtswidrig oder rechtsverletzend ist.<br>Sofern gesetzlich, durch eine Anordnung einer zuständigen Behörde oder aus Sicherheitsgründen nichts anderes vorgeschrieben ist, kann der Uploader über die Kontakt-E-Mail-Adresse eine Überprüfung anfordern.<br>Artikel 11 – Hinweis für Rechteinhaber<br>Ein Rechteinhaber, der der Meinung ist, dass Benutzerinhalte seine rechtmäßigen Rechte und Interessen verletzen, kann eine Mitteilung an die E-Mail-Adresse der Beschwerde senden, die Folgendes enthält:<br>Name oder Name der juristischen Person des Rechteinhabers, Kontaktinformationen und ein gültiger Identitätsnachweis;<br>die Steam-Workshop-URL, die Artikel-ID oder andere Informationen, die ausreichen, um den gemeldeten Inhalt genau zu lokalisieren;<br>Eigentumsnachweis und vorläufige Beweise für einen Verstoß;<br>die beantragte Maßnahme;<br>eine Erklärung, dass die Mitteilung wahrheitsgemäß und korrekt ist und in gutem Glauben übermittelt wurde und dass der Absender bereit ist, die rechtliche Verantwortung für eine fehlerhafte Mitteilung zu übernehmen; und<br>eine Unterschrift oder ein Siegel sowie das Datum der Mitteilung.<br>Sollten die Informationen unvollständig sein, kann der Betreiber ergänzende Materialien anfordern. Sobald der Inhalt genau lokalisiert werden kann und angemessene vorläufige Beweise vorgelegt wurden, wird der Betreiber die Mitteilung innerhalb einer angemessenen Frist in Übereinstimmung mit geltendem Recht und den verfügbaren Plattformfunktionen bearbeiten.<br>Artikel 12 – Weiterleitung, Gegendarstellung und Wiederherstellung<br>Nach Ergreifen einer restriktiven Maßnahme kann der Betreiber die Beschwerde und die erforderlichen Informationen an den Uploader weiterleiten.<br>Wenn der Uploader der Ansicht ist, dass kein Verstoß oder Verstoß vorliegt, kann der Uploader eine Gegendarstellung einreichen, die Identitätsinformationen, Kontaktdaten, vorläufige Beweise für die Nichtverletzung, Gründe für den Antrag auf Überprüfung und eine Erklärung zur Wahrhaftigkeit enthält.<br>Der Betreiber kann die Gegendarstellung an den Rechteinhaber weiterleiten und den Rechteinhaber darüber informieren, dass er eine Beschwerde bei einer zuständigen Behörde einreichen oder eine Klage vor einem Gericht einreichen kann.<br>Wenn innerhalb einer angemessenen Frist keine Mitteilung über ein weiteres Gerichtsverfahren eingeht und keine anderen Gründe für einen Verstoß vorliegen, kann der Betreiber vorübergehende Maßnahmen auf der Grundlage des geltenden Rechts, der Beweise und der Fähigkeiten der Steam-Plattform beenden.<br>Eine Person, deren fehlerhafte oder böswillige Mitteilung einen Schaden verursacht, trägt die Verantwortung nach geltendem Recht.<br>Zum Schutz der Privatsphäre kann der Betreiber personenbezogene Daten, die nicht mit der Streitigkeit in Zusammenhang stehen, vor der Weiterleitung einer Mitteilung schwärzen, es sei denn, das geltende Recht erfordert eine vollständige Offenlegung.<br>Artikel 13 – Wiederholte oder schwere Verstöße<br>Bei wiederholten Verstößen, böswilligen Uploads, Umgehung von Verwaltungsmaßnahmen, Uploads von Schadcode oder anderen schwerwiegenden Verstößen kann der Betreiber den betreffenden Workshop-Artikel sperren und dem Nutzer eine längerfristige oder dauerhafte Sperre vom PlayVoice Community Hub auferlegen.<br>Eine dauerhafte Sperre sollte schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen vorbehalten bleiben und die wesentlichen Gründe sollten erfasst werden.<br>Der Betreiber kann Inhalte, die eine tatsächliche Gefahr darstellen, mutmaßliches rechtswidriges oder kriminelles Verhalten oder eine Anfrage einer zuständigen Behörde direkt an Valve oder die zuständigen Behörden melden.<br>Artikel 14 – Verantwortung des Nutzers und angemessene Vergütung<br>Der Uploader ist rechtlich für die Benutzerinhalte und das Upload-Verhalten des Uploaders verantwortlich.<br>Wenn eine vorsätzliche oder fahrlässige Verletzung dieser Vereinbarung durch den Uploader dazu führt, dass dem Betreiber eine durch ein wirksames Rechtsinstrument festgelegte Haftung oder angemessene und notwendige Kosten für die Beschwerdebearbeitung, Beweissicherung oder Streitbeilegung entstehen, muss der Uploader den Betreiber im Umfang des Verschuldens des Uploaders und des durch das Verhalten des Uploaders verursachten Schadens entschädigen.<br>In Ermangelung eines Urteils, einer Einigung oder angemessener unterstützender Beweise darf der Betreiber nicht willkürlich ein Geschäftsrisiko, das nicht mit dem Verhalten des Uploaders in Zusammenhang steht, auf den Uploader übertragen.<br>Dieser Artikel befreit den Betreiber nicht von der Verantwortung, die er nach geltendem Recht tragen muss.<br>Artikel 15 – Risiken der Plattform Dritter<br>Steam kann seine Regeln ändern, Konten einschränken, Gegenstände sperren oder entfernen, Dienste unterbrechen oder bestimmte Funktionen einstellen.<br>Benutzer sollten ihre eigenen lokalen Backups der Benutzerinhalte verwalten.<br>Soweit gesetzlich zulässig, haftet der Betreiber nicht für Dienstunterbrechungen oder Datenverluste, die ausschließlich durch Valve, Netzwerkdienstanbieter, Benutzergeräte oder höhere Gewalt verursacht werden.<br>Der Betreiber übernimmt keine Garantie dafür, dass ein Workshop-Artikel dauerhaft verfügbar oder immer herunterladbar bleibt.<br>Valve ist für die Handlungen verantwortlich, die das Unternehmen im Rahmen seiner eigenen Bedingungen vornimmt. Der Betreiber kann sich jedoch nicht auf diesen Artikel berufen, um sein eigenes vorsätzliches Fehlverhalten, seine grobe Fahrlässigkeit oder eine andere Haftung auszuschließen, die gesetzlich nicht ausgeschlossen werden kann.<br>Artikel 16 – Daten- und Datenschutzhinweise<br>In der aktuellen Version werden Upload-Daten direkt vom Client des Benutzers an Steam übermittelt. Der Betreiber betreibt derzeit keinen separaten Server, auf dem vollständig hochgeladene Audiodateien gespeichert werden.<br>Zur Bereitstellung und Verwaltung der Workshop-Funktionalität kann PlayVoice Folgendes verarbeiten oder anzeigen:<br>(1) Steam-IDs, öffentliche Personennamen und Avatare;<br>(2) Workshop-Artikel-IDs, Titel, Beschreibungen, Tags, Vorschaubilder und Autoreninformationen;<br>(3) Abonnements, Favoriten, Bewertungen und öffentlich sichtbare Statusinformationen; und<br>(4) Beschwerden, Gegendarstellungen, Kontaktdaten und erforderliche Beweise.<br>Hochgeladene Dateien und zugehörige Steam-Daten werden von Valve gemäß der Steam-Datenschutzrichtlinie verarbeitet und können außerhalb Ihres Landes oder Ihrer Region gespeichert werden.<br>Indem Sie auf „Zustimmen“ klicken und einen Upload starten, weisen Sie den Kunden aktiv an, den ausgewählten Inhalt an Steam zu übermitteln. Wenn Sie mit dieser Übermittlung nicht einverstanden sind, nutzen Sie die Upload-Funktion nicht.<br>Beschwerdematerialien werden nur zur Bearbeitung von Beschwerden, zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen und zur Aufrechterhaltung der Servicesicherheit verwendet und nur so lange aufbewahrt, wie es zur Erreichung dieser Zwecke erforderlich ist.<br>Benutzer können über die Kontakt-E-Mail-Adresse Anträge auf Zugriff, Berichtigung oder Löschung der vom Betreiber verarbeiteten Daten stellen. Von Steam kontrollierte Daten müssen über die von Steam bereitgestellten Kanäle verarbeitet werden.<br>Wenn der Betreiber in Zukunft unabhängige Server, Telemetrie, ein Kontosystem oder neue Datennutzungen hinzufügt, wird der Betreiber seine Datenschutzerklärung separat aktualisieren, bevor er diese Funktionen aktiviert, und die entsprechende Zustimmung einholen, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist.<br>Artikel 17 – Haftungsbeschränkung<br>Im größtmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang übernimmt der Betreiber keine Garantie für die Benutzerinhalte selbst oder deren Wahrhaftigkeit, Rechtmäßigkeit, Genauigkeit oder Sicherheit.<br>Der Betreiber haftet nicht für entgangenen Gewinn, entgangene Chancen, Verlust des Firmenwerts oder andere indirekte, zufällige oder Folgeschäden, die durch Benutzerinhalte oder eine Plattform Dritter verursacht werden.<br>Wenn der Betreiber auf der Grundlage angemessener Beweise, in gutem Glauben und im Rahmen des geltenden Rechts und der Steam-Genehmigungen eine Verwaltungsmaßnahme ergreift, haftet der Betreiber nicht, nur weil der betreffende Inhalt vorübergehend eingeschränkt ist, es sei denn, der Verlust wurde durch vorsätzliches Fehlverhalten oder grobe Fahrlässigkeit des Betreibers verursacht.<br>Diese Vereinbarung schließt die Haftung für Personenschäden, vorsätzliches Fehlverhalten oder grobe Fahrlässigkeit, gesetzliche Verbraucherrechte oder jede andere Haftung, die nicht gesetzlich ausgeschlossen werden kann, nicht aus.<br>Artikel 18 – Vertragsversionen und Aktualisierungen<br>Der Betreiber kann diese Vereinbarung als Reaktion auf Gesetzesänderungen, Steam-Regeln, Produktfunktionen oder Verwaltungsanforderungen ändern.<br>Der aktuelle Akzeptanzstatus sollte einer bestimmten Version dieser Vereinbarung entsprechen und nicht lediglich aufzeichnen, ob der Benutzer jemals zugestimmt hat.<br>Nach einer wesentlichen Änderung muss der Nutzer die geänderte Vereinbarung vor dem nächsten Upload des Nutzers erneut akzeptieren.<br>Korrekturen an Formulierungen, Links oder Kontaktdaten, die sich nicht auf die Kernrechte oder -pflichten der Nutzer auswirken, können über die permanente URL veröffentlicht werden.<br>Frühere Versionen bleiben für einen angemessenen Zeitraum zur Überprüfung verfügbar.<br>Artikel 19 – Kündigung<br>Ein Benutzer kann die Teilnahme an diesem Dienst beenden, indem er die Nutzung der Upload-Funktion einstellt.<br>Bereits auf Steam hochgeladene Inhalte müssen über die von Steam bereitgestellten Funktionen verwaltet werden. Durch die Beendigung der Nutzung von PlayVoice wird ein vorhandenes Element nicht automatisch gelöscht.<br>Wenn der Betreiber diesen Dienst kündigt, wird er dies im angemessenen Umfang im Voraus benachrichtigen, es sei denn, es liegen dringende Sicherheits-, Rechts- oder Steam-Plattformgründe vor.<br>Bestimmungen zu Lizenzen, Verantwortung, Beschwerdebearbeitung, Streitbeilegung und anderen Angelegenheiten, die ihrer Natur nach fortbestehen sollten, bleiben auch nach der Kündigung wirksam.<br>Artikel 20 – Anwendbares Recht und Streitbeilegung<br>Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen der Volksrepublik China, ohne zwingende Bestimmungen am Standort des Nutzers auszuschließen, die nicht durch Vereinbarung ausgeschlossen werden können.<br>Die Parteien sollten zunächst versuchen, Streitigkeiten über die Kontakt-E-Mail-Adresse beizulegen.<br>Kommt keine Lösung zustande, kann jede Partei Klage vor dem zuständigen Volksgericht am Hauptgeschäftssitz des Betreibers erheben. Wenn Verbraucher nach geltendem Recht eine andere Gerichtsstandswahl haben, gilt dieses Recht.<br>Artikel 21 – Allgemeines<br>Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ungültig oder nicht durchsetzbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam.<br>Das Versäumnis des Betreibers, ein Verwaltungsrecht unverzüglich auszuüben, stellt keinen dauerhaften Verzicht auf dieses Recht oder eine Zusage dar, die gleichen Maßnahmen gegen alle ähnlichen Inhalte zu ergreifen. Der Betreiber darf sich jedoch nicht an rechtswidriger Diskriminierung oder offensichtlich unfairer Ungleichbehandlung beteiligen.<br>Diese Vereinbarung wird in mehreren Sprachversionen bereitgestellt. Alle Sprachversionen sollten einheitlich interpretiert werden. Wenn eine unüberbrückbare Diskrepanz besteht, ist die chinesische Version maßgebend, sofern das geltende Recht nichts anderes vorschreibt.<br>Überschriften dienen nur der Übersichtlichkeit und haben keinen Einfluss auf die Interpretation.
PlayVoice-Vereinbarung über das Hochladen nutzergenerierter Inhalte und die Nutzung des Steam-Workshop-Dienstes
Version: 1.0
Datum des Inkrafttretens: 3. August 2026
Permanente URL: https://store.steampowered.com/eula/4907460_eula_1
Beschwerden und Kontakt-E-Mail: [email protected]
Diese Vereinbarung gilt insbesondere, wenn Benutzer benutzergenerierte Inhalte über PlayVoice in den Steam Workshop hochladen. Es ersetzt nicht die Abonnementvereinbarung, die Datenschutzrichtlinie, die Community-Regeln oder andere anwendbare Bedingungen von Steam.
Indem Sie in der Upload-Oberfläche auf „Zustimmen“ klicken, bestätigen Sie, dass Sie diese Vereinbarung gelesen und akzeptiert haben. Die Ablehnung dieser Vereinbarung hat keine Auswirkungen auf lokale Funktionen, die nicht von Workshop-Uploads abhängen, Sie dürfen jedoch keine UGC über PlayVoice hochladen.
Artikel 1 – Definitionen
„Benutzerinhalt“ oder „UGC“ bezeichnet Audio, Titel, Beschreibungen, Vorschaubilder, Tags, voreingestellte Konfigurationen, Metadaten und begleitende Dateien, die Sie über PlayVoice hochladen.
„Workshop“ bezeichnet den Steam-Workshop, der mit der PlayVoice Steam-App-ID verknüpft ist.
„Uploader“ bezeichnet einen Benutzer, der Benutzerinhalte über das eigene Steam-Konto dieses Benutzers einreicht.
„Maßnahmen des Betreibers“ sind Warnungen, Einschränkungen, Verstecken, Trennen von Indizes, Sperren von Gegenständen, Verbote der Community, Beweissicherung, Berichterstattung und andere Maßnahmen, die der Betreiber im Rahmen seiner eigenen Befugnisse und der von Steam bereitgestellten Möglichkeiten ergreift.
Artikel 2 – Verhältnis zu den Steam-Bedingungen
Bei der Nutzung des Steam Workshops müssen Sie außerdem Folgendes beachten:
Steam-Abonnentenvereinbarung:
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Steam-Online-Verhalten:
https://store.steampowered.com/online_conduct/
Benutzerinhalte werden an Steam übermittelt und dort gespeichert, das von der Valve Corporation betrieben wird.
Sie gewähren Valve und den relevanten Parteien die entsprechenden Rechte gemäß der Steam-Abonnentenvereinbarung.
Steam kann die Verbreitung von Workshop-Inhalten gemäß seinen Bedingungen einschränken, entfernen oder einstellen.
Diese Vereinbarung enthält ergänzende Regeln, die für den PlayVoice Workshop gelten. Wenn diese Vereinbarung im Widerspruch zu einer verbindlichen Steam-Regel steht, haben die Steam-Regeln Vorrang, die für die Plattform und Dienste gelten, die unter der Kontrolle von Steam stehen.
Artikel 3 – Berechtigung zum Hochladen
Sie müssen über ein gültiges Steam-Konto und eine Produktberechtigung verfügen, die Ihnen die Nutzung der PlayVoice Workshop-Upload-Funktion ermöglichen.
Sie müssen über die erforderliche Rechtsfähigkeit verfügen, um diese Vereinbarung abzuschließen.
Minderjährige dürfen die Upload-Funktion nur mit Zustimmung und Anleitung eines Erziehungsberechtigten nutzen. Wenn geltendes Recht oder Steam-Regeln eine solche Nutzung verbieten, gelten diese Einschränkungen.
Sie dürfen keine Inhalte über das Konto einer anderen Person, ein gestohlenes Konto oder ein nicht autorisiertes automatisiertes Tool hochladen.
Artikel 4 – Eigentum und Vertretungen
Sie erklären und gewährleisten, dass:
Sie sind Eigentümer der Benutzerinhalte oder haben alle erforderlichen gesetzlichen Genehmigungen eingeholt, um sie hochzuladen, zu reproduzieren, der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, zu verbreiten und zu lizenzieren;
Der Benutzerinhalt verstößt nicht gegen das Urheberrecht, die Marke, das Patent, das Recht des ausübenden Künstlers, das Recht des Tonaufzeichnungsproduzenten, das Recht auf einen Namen, das Recht auf Ähnlichkeit, das Recht auf guten Ruf, das Recht auf Privatsphäre, das Recht auf personenbezogene Daten oder andere gesetzliche Rechte und Interessen.
Wenn der Benutzerinhalt die Stimme, den Gesang, die Sprachkommunikation oder Informationen zur Identifizierung einer Person einer anderen Person enthält, haben Sie alle erforderlichen Einwilligungen eingeholt, um diese rechtmäßig aufzuzeichnen, zu verwenden und zu veröffentlichen.
Die von Ihnen übermittelten Titel, Beschreibungen, Vorschaubilder, Tags und Rechteinformationen sind wahrheitsgemäß und nicht wesentlich irreführend. und
Der Benutzerinhalt enthält keine unbefugten Geschäftsgeheimnisse, vertraulichen Materialien oder zugriffsbeschränkten Daten.
Artikel 5 – Lizenz für den Betreiber
Während Benutzerinhalte im PlayVoice-Workshop verbleiben und für jeden weiteren Zeitraum, der zur Bearbeitung von Beschwerden oder zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen erforderlich ist, gewähren Sie dem Betreiber eine weltweite, nicht ausschließliche, gebührenfreie Lizenz, die an die erforderlichen Dienstanbieter unterlizenzierbar ist, um die folgenden Aktivitäten in dem Umfang durchzuführen, der für die Bereitstellung, Wartung und Verwaltung von PlayVoice und seinem Workshop erforderlich ist:
Benutzerinhalte reproduzieren, zwischenspeichern, indizieren und lesen;
Titel, Beschreibungen, Vorschaubilder, Tags, Autoreninformationen und zugehörige Metadaten anzeigen;
PlayVoice-Benutzern Zugriff auf die Suche, das Abonnieren, Herunterladen und Verwenden von Benutzerinhalten gewähren;
technische Verarbeitung durchführen, die für Kompatibilität, Sicherheit, Formatanpassung und Funktionalität erforderlich ist;
die notwendigen Beweise aufzubewahren, um Beschwerden zu untersuchen, diese Vereinbarung durchzusetzen, die Sicherheit zu gewährleisten und gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen; und
die Anzeige relevanter Inhalte in PlayVoice im Rahmen dieser Vereinbarung einzuschränken, auszublenden oder einzustellen.
Diese Lizenz überträgt nicht das Eigentum an Benutzerinhalten und erlaubt dem Betreiber nicht, Benutzerinhalte für unabhängige kommerzielle Verkäufe zu verwenden, die nichts mit PlayVoice zu tun haben.
Artikel 6 – Nutzung durch andere Benutzer
Die Rechte von Workshop-Abonnenten zur Nutzung von Benutzerinhalten werden zunächst durch die Steam-Abonnentenvereinbarung und die geltenden Workshop-Bedingungen bestimmt.
Soweit diese Bedingungen dies zulassen, erklären Sie sich damit einverstanden, dass andere Benutzer Benutzerinhalte über PlayVoice herunterladen, installieren und ausführen dürfen.
Sofern nicht durch die Steam-Bedingungen, eine von Ihnen bereitgestellte separate Inhaltslizenz oder geltendes Recht zulässig, dürfen andere Benutzer Ihre Benutzerinhalte nicht separat verkaufen oder fälschlicherweise behaupten, sie seien ihre eigene Kreation.
Sie können die Funktionen von Steam nutzen, um die Sichtbarkeit der von Ihnen veröffentlichten Inhalte festzulegen oder diese zu entfernen. Heruntergeladene Kopien und Rechte, die gemäß den Steam-Bedingungen fortbestehen, können jedoch möglicherweise nicht vollständig widerrufen werden.
Artikel 7 – Verbotene Inhalte und Verhaltensweisen
Es ist Ihnen nicht gestattet, die folgenden Inhalte oder Verhaltensweisen hochzuladen oder sich daran zu beteiligen:
Inhalte, die gegen geltende Gesetze oder Vorschriften, Gerichtsurteile, behördliche Anordnungen oder Steam-Regeln verstoßen;
Inhalte, die geistige Eigentumsrechte, Persönlichkeitsrechte, Datenschutzrechte, Rechte an personenbezogenen Daten oder andere gesetzliche Rechte und Interessen verletzen;
private Stimmen oder Mitteilungen, die ohne Zustimmung der betreffenden Person aufgezeichnet, extrahiert, synthetisiert oder veröffentlicht werden;
Material über sexuellen Missbrauch von Kindern, sexuelle Ausbeutung von Minderjährigen oder andere Inhalte, die die Rechte und Interessen von Minderjährigen ernsthaft verletzen;
Schadcode, Viren, Trojaner, Ransomware, destruktive Skripte oder Dateien, die dazu dienen, Sicherheitsmaßnahmen zu umgehen;
Betrug, Identitätsdiebstahl, böswillige Täuschung, Phishing, Spam oder falsche Geltendmachung von Rechten;
rechtswidrige Pornografie, extreme Gewalt, Hassinhalte, terroristische Propaganda oder Inhalte, die zu rechtswidrigem Verhalten aufrufen;
Inhalte, die die Identität, Kontaktdaten, Kontodaten, Adresse oder andere nicht öffentliche persönliche Informationen einer anderen Person preisgeben;
Beleidigungen, Verleumdungen, Belästigungen, Drohungen oder böswillige Angriffe auf eine bestimmte Person oder Gruppe;
Inhalte, die eindeutig nichts mit der beabsichtigten Verwendung von PlayVoice-Voreinstellungen und -Audio zu tun haben, Inhalte, die die Stabilität des Dienstes beeinträchtigen, oder Missbrauch von Upload-Ressourcen;
Versuche, eine bestehende Betreibermaßnahme durch wiederholte Uploads, Dateiersetzung, gefälschte Tags oder auf andere Weise zu umgehen; oder
andere Inhalte, die nach geltendem Recht oder den Steam-Regeln eingeschränkt werden müssen.
Artikel 8 – Keine Einzelvorabprüfung
Der PlayVoice Workshop arbeitet nach einem Benutzerveröffentlichungs- und Post-Veröffentlichungsverwaltungsmodell.
Der Betreiber überprüft im Allgemeinen nicht jeden Benutzerinhalt manuell vor der Veröffentlichung und übernimmt keine Garantie dafür, dass rechtswidrige, rechtsverletzende, unrichtige oder unangemessene Inhalte vor der Veröffentlichung erkannt werden.
Die Möglichkeit, Benutzerinhalte hochzuladen, anzuzeigen oder herunterzuladen, bedeutet nicht, dass der Betreiber die Rechtmäßigkeit dieser Inhalte befürwortet, empfiehlt, garantiert oder bestätigt.
Der Betreiber kann automatisierte Erkennungs-, Stichproben- oder beschwerdebasierte Überprüfungen durchführen, dieses Recht stellt jedoch keine Zusage dar, alle Inhalte kontinuierlich zu überwachen oder vorab zu überprüfen.
Dieser Artikel schließt nicht die Verpflichtung des Betreibers aus, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, nachdem der Betreiber Kenntnis von rechtswidrigen oder rechtsverletzenden Umständen erlangt hat oder davon auszugehen ist.
Artikel 9 – Managementmaßnahmen
Wenn der Betreiber aufgrund eines Benutzerberichts, einer Mitteilung eines Rechteinhabers, einer Steam-Mitteilung, einer Anfrage einer zuständigen Behörde, eines automatisierten Erkennungsergebnisses oder aus anderen angemessenen Gründen der begründeten Annahme ist, dass Benutzerinhalte gegen diese Vereinbarung verstoßen könnten, kann der Betreiber je nach Bedarf eine oder mehrere der folgenden Maßnahmen ergreifen:
vom Uploader einen zusätzlichen Rechtsnachweis oder eine Erklärung verlangen;
eine Erinnerung oder Warnung aussprechen;
die Anzeige, Suche, das Abonnement oder den Download des Inhalts in PlayVoice vorübergehend einzuschränken;
einen Index oder Zugangspunkt innerhalb der Software trennen;
Steam-Moderationstools verwenden, um den Artikel als inkompatibel oder unangemessen zu markieren oder den Artikel zu sperren;
lokale Indizes, Caches oder vom Betreiber kontrollierte Kopien löschen;
dem Uploader eine vorübergehende oder dauerhafte Sperre vom PlayVoice Steam Community Hub auferlegen; Gemäß den aktuellen Regeln von Steam kann es sein, dass ein von einem Community Hub gesperrtes Konto nicht mehr in der Lage ist, UGC auf diesen Hub hochzuladen.
notwendige Informationen und Beweise an Valve, einen Rechteinhaber oder eine zuständige Behörde weiterleiten; oder
Ergreifen Sie alle anderen angemessenen Maßnahmen, die nach geltendem Recht oder auf der Steam-Plattform zulässig sind.
Der Betreiber beansprucht nicht die Befugnis, das Steam-Konto eines Benutzers zu kündigen, und garantiert nicht, dass jede Kopie dauerhaft von allen Valve-Systemen oder den Geräten anderer Benutzer gelöscht werden kann.
Artikel 10 – Verfahren für Managementmaßnahmen
Bei Inhalten, die tatsächlich Schaden anrichten können, schädlichen Code enthalten, offensichtlich rechtswidrig sind oder einen schwerwiegenden Verstoß darstellen, kann der Betreiber zunächst vorübergehende Maßnahmen ergreifen und dann den Uploader in angemessenem Umfang benachrichtigen.
Bei einfachen Verstößen kann der Betreiber zunächst eine Abmahnung aussprechen, Abhilfemaßnahmen verlangen oder den Inhalt entsprechend der Schwere des Verstoßes einschränken.
Der Betreiber trifft eine angemessene Entscheidung auf der Grundlage des Inhalts, der Beweise, der Anzahl wiederholter Verstöße, des Umfangs der Auswirkungen, des subjektiven Verschuldens und der Steam-Regeln.
Eine Verwaltungsmaßnahme stellt kein Eingeständnis des Betreibers dar, dass der betreffende Inhalt zwangsläufig rechtswidrig oder rechtsverletzend ist.
Sofern gesetzlich, durch eine Anordnung einer zuständigen Behörde oder aus Sicherheitsgründen nichts anderes vorgeschrieben ist, kann der Uploader über die Kontakt-E-Mail-Adresse eine Überprüfung anfordern.
Artikel 11 – Hinweis für Rechteinhaber
Ein Rechteinhaber, der der Meinung ist, dass Benutzerinhalte seine rechtmäßigen Rechte und Interessen verletzen, kann eine Mitteilung an die E-Mail-Adresse der Beschwerde senden, die Folgendes enthält:
Name oder Name der juristischen Person des Rechteinhabers, Kontaktinformationen und ein gültiger Identitätsnachweis;
die Steam-Workshop-URL, die Artikel-ID oder andere Informationen, die ausreichen, um den gemeldeten Inhalt genau zu lokalisieren;
Eigentumsnachweis und vorläufige Beweise für einen Verstoß;
die beantragte Maßnahme;
eine Erklärung, dass die Mitteilung wahrheitsgemäß und korrekt ist und in gutem Glauben übermittelt wurde und dass der Absender bereit ist, die rechtliche Verantwortung für eine fehlerhafte Mitteilung zu übernehmen; und
eine Unterschrift oder ein Siegel sowie das Datum der Mitteilung.
Sollten die Informationen unvollständig sein, kann der Betreiber ergänzende Materialien anfordern. Sobald der Inhalt genau lokalisiert werden kann und angemessene vorläufige Beweise vorgelegt wurden, wird der Betreiber die Mitteilung innerhalb einer angemessenen Frist in Übereinstimmung mit geltendem Recht und den verfügbaren Plattformfunktionen bearbeiten.
Artikel 12 – Weiterleitung, Gegendarstellung und Wiederherstellung
Nach Ergreifen einer restriktiven Maßnahme kann der Betreiber die Beschwerde und die erforderlichen Informationen an den Uploader weiterleiten.
Wenn der Uploader der Ansicht ist, dass kein Verstoß oder Verstoß vorliegt, kann der Uploader eine Gegendarstellung einreichen, die Identitätsinformationen, Kontaktdaten, vorläufige Beweise für die Nichtverletzung, Gründe für den Antrag auf Überprüfung und eine Erklärung zur Wahrhaftigkeit enthält.
Der Betreiber kann die Gegendarstellung an den Rechteinhaber weiterleiten und den Rechteinhaber darüber informieren, dass er eine Beschwerde bei einer zuständigen Behörde einreichen oder eine Klage vor einem Gericht einreichen kann.
Wenn innerhalb einer angemessenen Frist keine Mitteilung über ein weiteres Gerichtsverfahren eingeht und keine anderen Gründe für einen Verstoß vorliegen, kann der Betreiber vorübergehende Maßnahmen auf der Grundlage des geltenden Rechts, der Beweise und der Fähigkeiten der Steam-Plattform beenden.
Eine Person, deren fehlerhafte oder böswillige Mitteilung einen Schaden verursacht, trägt die Verantwortung nach geltendem Recht.
Zum Schutz der Privatsphäre kann der Betreiber personenbezogene Daten, die nicht mit der Streitigkeit in Zusammenhang stehen, vor der Weiterleitung einer Mitteilung schwärzen, es sei denn, das geltende Recht erfordert eine vollständige Offenlegung.
Artikel 13 – Wiederholte oder schwere Verstöße
Bei wiederholten Verstößen, böswilligen Uploads, Umgehung von Verwaltungsmaßnahmen, Uploads von Schadcode oder anderen schwerwiegenden Verstößen kann der Betreiber den betreffenden Workshop-Artikel sperren und dem Nutzer eine längerfristige oder dauerhafte Sperre vom PlayVoice Community Hub auferlegen.
Eine dauerhafte Sperre sollte schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen vorbehalten bleiben und die wesentlichen Gründe sollten erfasst werden.
Der Betreiber kann Inhalte, die eine tatsächliche Gefahr darstellen, mutmaßliches rechtswidriges oder kriminelles Verhalten oder eine Anfrage einer zuständigen Behörde direkt an Valve oder die zuständigen Behörden melden.
Artikel 14 – Verantwortung des Nutzers und angemessene Vergütung
Der Uploader ist rechtlich für die Benutzerinhalte und das Upload-Verhalten des Uploaders verantwortlich.
Wenn eine vorsätzliche oder fahrlässige Verletzung dieser Vereinbarung durch den Uploader dazu führt, dass dem Betreiber eine durch ein wirksames Rechtsinstrument festgelegte Haftung oder angemessene und notwendige Kosten für die Beschwerdebearbeitung, Beweissicherung oder Streitbeilegung entstehen, muss der Uploader den Betreiber im Umfang des Verschuldens des Uploaders und des durch das Verhalten des Uploaders verursachten Schadens entschädigen.
In Ermangelung eines Urteils, einer Einigung oder angemessener unterstützender Beweise darf der Betreiber nicht willkürlich ein Geschäftsrisiko, das nicht mit dem Verhalten des Uploaders in Zusammenhang steht, auf den Uploader übertragen.
Dieser Artikel befreit den Betreiber nicht von der Verantwortung, die er nach geltendem Recht tragen muss.
Artikel 15 – Risiken der Plattform Dritter
Steam kann seine Regeln ändern, Konten einschränken, Gegenstände sperren oder entfernen, Dienste unterbrechen oder bestimmte Funktionen einstellen.
Benutzer sollten ihre eigenen lokalen Backups der Benutzerinhalte verwalten.
Soweit gesetzlich zulässig, haftet der Betreiber nicht für Dienstunterbrechungen oder Datenverluste, die ausschließlich durch Valve, Netzwerkdienstanbieter, Benutzergeräte oder höhere Gewalt verursacht werden.
Der Betreiber übernimmt keine Garantie dafür, dass ein Workshop-Artikel dauerhaft verfügbar oder immer herunterladbar bleibt.
Valve ist für die Handlungen verantwortlich, die das Unternehmen im Rahmen seiner eigenen Bedingungen vornimmt. Der Betreiber kann sich jedoch nicht auf diesen Artikel berufen, um sein eigenes vorsätzliches Fehlverhalten, seine grobe Fahrlässigkeit oder eine andere Haftung auszuschließen, die gesetzlich nicht ausgeschlossen werden kann.
Artikel 16 – Daten- und Datenschutzhinweise
In der aktuellen Version werden Upload-Daten direkt vom Client des Benutzers an Steam übermittelt. Der Betreiber betreibt derzeit keinen separaten Server, auf dem vollständig hochgeladene Audiodateien gespeichert werden.
Zur Bereitstellung und Verwaltung der Workshop-Funktionalität kann PlayVoice Folgendes verarbeiten oder anzeigen:
(1) Steam-IDs, öffentliche Personennamen und Avatare;
(2) Workshop-Artikel-IDs, Titel, Beschreibungen, Tags, Vorschaubilder und Autoreninformationen;
(3) Abonnements, Favoriten, Bewertungen und öffentlich sichtbare Statusinformationen; und
(4) Beschwerden, Gegendarstellungen, Kontaktdaten und erforderliche Beweise.
Hochgeladene Dateien und zugehörige Steam-Daten werden von Valve gemäß der Steam-Datenschutzrichtlinie verarbeitet und können außerhalb Ihres Landes oder Ihrer Region gespeichert werden.
Indem Sie auf „Zustimmen“ klicken und einen Upload starten, weisen Sie den Kunden aktiv an, den ausgewählten Inhalt an Steam zu übermitteln. Wenn Sie mit dieser Übermittlung nicht einverstanden sind, nutzen Sie die Upload-Funktion nicht.
Beschwerdematerialien werden nur zur Bearbeitung von Beschwerden, zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen und zur Aufrechterhaltung der Servicesicherheit verwendet und nur so lange aufbewahrt, wie es zur Erreichung dieser Zwecke erforderlich ist.
Benutzer können über die Kontakt-E-Mail-Adresse Anträge auf Zugriff, Berichtigung oder Löschung der vom Betreiber verarbeiteten Daten stellen. Von Steam kontrollierte Daten müssen über die von Steam bereitgestellten Kanäle verarbeitet werden.
Wenn der Betreiber in Zukunft unabhängige Server, Telemetrie, ein Kontosystem oder neue Datennutzungen hinzufügt, wird der Betreiber seine Datenschutzerklärung separat aktualisieren, bevor er diese Funktionen aktiviert, und die entsprechende Zustimmung einholen, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist.
Artikel 17 – Haftungsbeschränkung
Im größtmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang übernimmt der Betreiber keine Garantie für die Benutzerinhalte selbst oder deren Wahrhaftigkeit, Rechtmäßigkeit, Genauigkeit oder Sicherheit.
Der Betreiber haftet nicht für entgangenen Gewinn, entgangene Chancen, Verlust des Firmenwerts oder andere indirekte, zufällige oder Folgeschäden, die durch Benutzerinhalte oder eine Plattform Dritter verursacht werden.
Wenn der Betreiber auf der Grundlage angemessener Beweise, in gutem Glauben und im Rahmen des geltenden Rechts und der Steam-Genehmigungen eine Verwaltungsmaßnahme ergreift, haftet der Betreiber nicht, nur weil der betreffende Inhalt vorübergehend eingeschränkt ist, es sei denn, der Verlust wurde durch vorsätzliches Fehlverhalten oder grobe Fahrlässigkeit des Betreibers verursacht.
Diese Vereinbarung schließt die Haftung für Personenschäden, vorsätzliches Fehlverhalten oder grobe Fahrlässigkeit, gesetzliche Verbraucherrechte oder jede andere Haftung, die nicht gesetzlich ausgeschlossen werden kann, nicht aus.
Artikel 18 – Vertragsversionen und Aktualisierungen
Der Betreiber kann diese Vereinbarung als Reaktion auf Gesetzesänderungen, Steam-Regeln, Produktfunktionen oder Verwaltungsanforderungen ändern.
Der aktuelle Akzeptanzstatus sollte einer bestimmten Version dieser Vereinbarung entsprechen und nicht lediglich aufzeichnen, ob der Benutzer jemals zugestimmt hat.
Nach einer wesentlichen Änderung muss der Nutzer die geänderte Vereinbarung vor dem nächsten Upload des Nutzers erneut akzeptieren.
Korrekturen an Formulierungen, Links oder Kontaktdaten, die sich nicht auf die Kernrechte oder -pflichten der Nutzer auswirken, können über die permanente URL veröffentlicht werden.
Frühere Versionen bleiben für einen angemessenen Zeitraum zur Überprüfung verfügbar.
Artikel 19 – Kündigung
Ein Benutzer kann die Teilnahme an diesem Dienst beenden, indem er die Nutzung der Upload-Funktion einstellt.
Bereits auf Steam hochgeladene Inhalte müssen über die von Steam bereitgestellten Funktionen verwaltet werden. Durch die Beendigung der Nutzung von PlayVoice wird ein vorhandenes Element nicht automatisch gelöscht.
Wenn der Betreiber diesen Dienst kündigt, wird er dies im angemessenen Umfang im Voraus benachrichtigen, es sei denn, es liegen dringende Sicherheits-, Rechts- oder Steam-Plattformgründe vor.
Bestimmungen zu Lizenzen, Verantwortung, Beschwerdebearbeitung, Streitbeilegung und anderen Angelegenheiten, die ihrer Natur nach fortbestehen sollten, bleiben auch nach der Kündigung wirksam.
Artikel 20 – Anwendbares Recht und Streitbeilegung
Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen der Volksrepublik China, ohne zwingende Bestimmungen am Standort des Nutzers auszuschließen, die nicht durch Vereinbarung ausgeschlossen werden können.
Die Parteien sollten zunächst versuchen, Streitigkeiten über die Kontakt-E-Mail-Adresse beizulegen.
Kommt keine Lösung zustande, kann jede Partei Klage vor dem zuständigen Volksgericht am Hauptgeschäftssitz des Betreibers erheben. Wenn Verbraucher nach geltendem Recht eine andere Gerichtsstandswahl haben, gilt dieses Recht.
Artikel 21 – Allgemeines
Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ungültig oder nicht durchsetzbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam.
Das Versäumnis des Betreibers, ein Verwaltungsrecht unverzüglich auszuüben, stellt keinen dauerhaften Verzicht auf dieses Recht oder eine Zusage dar, die gleichen Maßnahmen gegen alle ähnlichen Inhalte zu ergreifen. Der Betreiber darf sich jedoch nicht an rechtswidriger Diskriminierung oder offensichtlich unfairer Ungleichbehandlung beteiligen.
Diese Vereinbarung wird in mehreren Sprachversionen bereitgestellt. Alle Sprachversionen sollten einheitlich interpretiert werden. Wenn eine unüberbrückbare Diskrepanz besteht, ist die chinesische Version maßgebend, sofern das geltende Recht nichts anderes vorschreibt.
Überschriften dienen nur der Übersichtlichkeit und haben keinen Einfluss auf die Interpretation.