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Endbenutzer-Lizenzvertrag
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●BITTE LESEN SIE DEN ENDBENUTZER-LIZENZVERTRAG UND DIE NUTZUNGSBEDINGUNGEN ("EULA") SORGFÄLTIG DURCH, NACHDEM SIE DIESES SOFTWARE-PROGRAMM FÜR EIN PC-SPIEL (DAS "PROGRAMM") VERWENDET HABEN.
●Dieser Vertrag zwischen Capcom Co., Ltd. ("Capcom") und dem(den) Benutzer(n) tritt nach der Installation des Programms durch den Benutzer in Kraft.
●Benutzer im Alter zwischen 13 und 18 Jahren (oder zwischen 13 und dem Alter der Volljährigkeit im Land Ihres Wohnsitzes) oder eine Person mit begrenzter Kapazität dürfen das Programm nur nach Zustimmung der Eltern oder eines Erziehungsberechtigten installieren, der zustimmt, an diese Bestimmungen des EULA gebunden zu sein.
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・LESEN SIE DEN GESAMTEN ENDBENUTZER-LIZENZVERTRAG („Vertrag“) SORGFÄLTIG DURCH, BEVOR SIE DIESES SPIELESOFTWAREPROGRAMM („Programm“) VERWENDEN.
・DIESER VERTRAG TRITT ZWISCHEN Capcom Co., Ltd. („Capcom“) UND DEM(DEN) BENUTZER(N) MIT DER INSTALLATION DES PROGRAMMS ODER DEM BEGINN DER NUTZUNG DES PROGRAMMS IN KRAFT – JE NACHDEM, WAS ZUERST EINTRITT.
・Wenn ein Benutzer in dem Land oder der Region seines Wohnsitzes noch nicht volljährig ist, muss er die Genehmigung der entsprechenden Vormunds (z. B. ein Elternteil oder eine erziehungsberechtigte Person) in Bezug auf den Inhalt dieses Vertrags einholen und diesem Vertrag vor der Verwendung des Programms zustimmen. Dasselbe gilt, wenn Capcom diesen Vertrag ganz oder teilweise ändert.
・FÜR EINEN TEIL DIESES VERTRAGS KÖNNEN JE NACH LAND ODER REGION DES WOHNSITZES DES BENUTZERS BESONDERE BESTIMMUNGEN GELTEN. BITTE ÜBERPRÜFEN SIE FOLGENDE INHALTE:
(i) FÜR BENUTZER MIT WOHNSITZ IN JAPAN GELTEN SPEZIFISCHE BEDINGUNGEN. BITTE LESEN SIE ARTIKEL 5.9 FÜR WEITERE INFORMATIONEN.
(ii) FÜR BENUTZER MIT WOHNSITZ IM EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTSRAUM ODER IM VEREINIGTEN KÖNIGREICH GELTEN SPEZIFISCHE BEDINGUNGEN. BITTE LESEN SIE ARTIKEL 5.10 FÜR WEITERE INFORMATIONEN.
(iii) FÜR BENUTZER MIT WOHNSITZ IN QUEBEC (KANADA) SIND DIE BESTIMMUNGEN DER ARTIKEL 14.1 UND 14.2 UNGÜLTIG.
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1. Gewährung beschränkter Rechte
(1) Capcom gewährt eine nicht-exklusive Lizenz für Benutzer, die das Programm auf ihrem eigenen PC ausschließlich für den Zweck installieren, das Spiel für persönlichen Gebrauch zu nutzen, und unter der Bedingung, dass die Benutzer die nachfolgenden Bestimmungen akzeptieren und befolgen.
(2) Benutzer dürfen unter keinen Umständen die von Capcom in der obenstehenden Klausel gewährten Rechte an Dritte unterlizenzieren.
(3) Benutzer stimmen zu und akzeptieren, dass die in Klausel dieses Absatzes gewährten Rechte das Eigentumsrecht der Benutzer darstellen, welche die Nutzungsrechte für das Programm gekauft haben und unter keinen Umständen an Dritte übertragen werden dürfen.
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1. Begrenzte Lizenz
1.1 Unter der Bedingung, dass der Benutzer diesem Vertrag zustimmt und ihn einhält, gewährt Capcom ihm eine nicht-exklusive, nicht-kommerzielle und jederzeit widerrufbare Lizenz für das Programm, mit der er das Programm für die Dauer dieses Vertrags auf einer Spielekonsole, einem PC oder einer anderer von Capcom genehmigten und im Besitz des Benutzers befindlichen Hardware („Hardware“) verwenden darf (wenn das Spielen die Installation des Programms auf Hardware erfordert, gilt die Lizenz zur Installation dieses Programms auf der Hardware ausschließlich zum Zweck des Spielens).
1.2 Der Benutzer darf die im vorstehenden Absatz eingeräumten Rechte nicht an Dritte unterlizenzieren.
1.3 Die Rechte gemäß Absatz 1.1 dieses Artikels stehen ausschließlich dem Benutzer zu, der die Rechte zur Nutzung des Programms erworben hat, und er darf diese Rechte weder an Dritte abtreten noch übertragen.
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2. Hinzufügungen oder Modifikationen am Programm
(1) Capcom kann ein zusätzliches oder geändertes Programm liefern, um Funktionen zu ändern, zu modifizieren, zu erweitern oder Fehler zu beheben. Die Bestimmungen dieses EULA gelten auch für solche zusätzlichen oder geänderten Programme.
(2) Derartige zusätzliche oder geänderte Programme werden kostenlos bereitgestellt, es sei denn Capcom entscheidet, sie gegen Gebühr anzubieten.
(3) Capcom behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen ein zusätzliches oder geändertes Programm anzubieten, und Capcom ist nicht verpflichtet, Benutzern solche zusätzlichen oder geänderten Programme zu liefern.
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2. Bereitstellung zusätzlicher oder geänderter Programme
2.1 Capcom kann zusätzliche oder geänderte Programme zu dem Zweck bereitstellen, den Inhalt des Programms zu ändern, seine Funktionalität zu erweitern, Inhalte hinzuzufügen oder Fehler zu beheben. Die Bestimmungen dieses Vertrags gelten auch für solche zusätzlichen oder geänderten Programme.
2.2 Grundsätzlich werden zusätzliche oder geänderte Programme kostenlos bereitgestellt, es sei denn, Capcom entscheidet sich für die Bereitstellung gegen eine Gebühr.
2.3 Die Bereitstellung zusätzlicher oder geänderter Programme liegt im Ermessen von Capcom. Capcom ist nicht verpflichtet, dem Benutzer zusätzliche oder geänderte Programme zur Verfügung zu stellen.
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3. Authentifizierung
(1) Wenn dieses Programm zum Lizenzmanagement verwendet wird, kann es bei der ersten und allen nachfolgenden Aktivierungen auf einen Server usw. zugreifen, der nicht von Capcom sondern von Dritten bereitgestellt wird.
(2) Bei der Benutzung des Programms müssen Benutzer sich möglicherweise bei einer von Dritten anstelle von Capcom bereitgestellten Spiele-Plattform anmelden (z.B. STEAM-Plattform, bereitgestellt von Valve Corporation, im folgenden "Drittpartei-PF"), um die erstmalige Aktivierung vorzunehmen, oder manchmal bei jeder Aktivierung.
(3) Die Benutzer müssen im Rahmen der vorhergehenden Bestimmung alle geltenden AGB und Bedingungen, Regeln und Vorschriften oder sonstigen Inhalte, die von solchen Dritten gegeben werden, bei der Verwendung solcher Drittpartei-PF befolgen.
(4) Capcom hat keinen Anteil an oder Verantwortung für die Verwendung solcher Drittpartei-PF durch die Benutzer, es sei denn dies ist in direktem Bezug zur Nutzung des Programms. Die Benutzer müssen die Dienstleister kontaktieren, die die Drittpartei-PF anbieten, wenn Fragen in Bezug auf die Verwendung der Drittpartei bestehen.
(5) Das Programm kann möglicherweise in anderen Ländern oder Gebieten als denen, wo die Benutzer das Programm gekauft haben, nicht aktiviert werden, wenn die Benutzer sich bei einer Drittpartei-PF bei der Benutzung des Programms anmelden müssen. In diesem Fall können Benutzer das Programm nur in dem vorgesehenen Land oder Gebiet verwenden, in dem das Programm gekauft wurde.
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3. Nutzung des Kontodienstes
3.1 Bei der Nutzung des Programms kann oder muss der Benutzer den von Capcom bereitgestellten Kontodienst nutzen.
3.2 Bei der Nutzung des Kontodienstes ist der Benutzer verpflichtet, die von Capcom vorgegebenen Nutzungsbedingungen des Kontodienstes einzuhalten.
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4. Geistige Eigentumsrechte
(1) Die geistigen Eigentumsrechte für das Programm gehören Capcom oder einem berechtigten Dritten, und sind unter dem japanischen Urheberrechtsgesetz, internationalen Verträgen, Konventionen und andere geltenden Gesetze (einschließlich im Wohnsitzland des Benutzers) geschützt. Falls Benutzer die Bestimmungen dieses EULA nicht einhalten und geltende Gesetze verletzen, einschließlich Urheber- und Markenrechte und anwendbare Kommunikationsregeln und Statuten, können Capcom oder der Eigentümer dieser geistigen Eigentumsrechte eine einstweilige Verfügung beantragen, Ersatz des Schadens verlangen und notwendige rechtliche Mittel zum Schutz seiner Rechte anwenden.
(2) Dieser EULA dient nur zur Gewährung der Nutzungsrechte für das Programm von Capcom für die Benutzer, und einzelne oder alle Rechte am geistigen Eigentum für das Programm werden nicht an Benutzer übertragen oder ihnen zugewiesen.
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4. Authentifizierung
4.1 Wenn das Programm zum ersten Mal zur Nutzung aktiviert wird oder jedes Mal, wenn es aktiviert wird, kann es zur Verwaltung der Lizenz auf einen Server zugreifen, der von einem anderen Drittanbieter als Capcom bereitgestellt wird.
4.2 Wenn das Programm das erste Mal zur Nutzung aktiviert wird oder jedes Mal, wenn es aktiviert wird, muss sich der Benutzer möglicherweise bei einer Spieleplattform („Drittanbieter-PF“) anmelden, die von einem anderen Drittanbieter als Capcom („Plattformanbieter“) bereitgestellt wird.
4.3 In dem im vorstehenden Absatz beschriebenen Fall hat der Benutzer die Drittanbieter-PF gemäß den Nutzungsbedingungen und allen anderen vom Plattformanbieter festgelegten Regeln zu nutzen.
4.4 Sofern es nicht direkt mit der Nutzung des Programms zusammenhängt, ist Capcom nicht an der Nutzung der Drittanbieter-PF durch den Benutzer beteiligt und übernimmt keinerlei Haftung dafür. Wenn der Benutzer eine Anfrage im Zusammenhang mit einer Drittanbieter-PF hat, muss er sich an den Plattformanbieter wenden.
4.5 Falls für die Nutzung des Programms eine Anmeldung bei einer Drittanbieter-PF erforderlich ist, ist der Benutzer möglicherweise nicht in der Lage, das Programm in anderen als den von der Drittanbieter-PF angegebenen Ländern oder Regionen zu aktivieren. In solchen Fällen muss der Benutzer das Programm in den angegebenen Ländern oder Regionen nutzen.
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5. Verbotene Verhaltensweisen
Den Benutzern ist es untersagt, die folgenden Handlungen bei der Nutzung des Programms auszuführen:
① Jede Handlung, die die geistigen Eigentumsrechte von Capcom verletzen könnte, wie kopieren (außer zum Zweck der Installation des Programms), modifizieren , verändern, zurückentwickeln, dekompilieren, disassemblieren, extrahieren oder anderweitig versuchen, den Quellcode des Programms oder eines Teils davon zu entdecken, sei denn und nur insoweit, wie dies nach dem Recht des Landes des Wohnsitzes des Benutzers ausdrücklich erlaubt ist.
② Das Analysieren des Kommunikationsprotokolls oder anderer Daten, die im Programm verwendet werden, zum Zweck der Verwendung für andere Zwecke.
③ Jegliche kommerzielle Nutzung des Programms oder Teilen des Programms in einem Internet-Café, einer Videospielhalle oder anderen Orten, wenn nicht die vorherige ausdrückliche schriftliche Genehmigung von Capcom dafür vorliegt.
④ Jegliche kommerzielle Nutzung des Programms oder Teilen des Programms zur Veranstaltung von Events oder Turnieren (ausgenommen für persönliche Verwendung innerhalb der Familie, mit Freunden oder ähnlichen begrenzten Gruppen), wenn nicht die vorherige ausdrückliche schriftliche Genehmigung von Capcom dafür vorliegt.
⑤ Absichtliche Ausnutzung von Mängeln bei Störungen oder Fehlern im Programm.
⑥ Das Behindern oder Stören der Inhalte und Funktionalitäten des Programms oder von Diensten (z.B. des Kampfwettbewerb-Dienstes zwischen Nutzern des Programms), die von dem Programm geboten werden.
⑦ Jede Handlung entsprechend oder ähnlich Handlungen zum Nachteil von Capcom, wie in den vorherigen Bestimmung beschrieben.
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5. Virtuelle Währung und virtuelle Gegenstände im Spiel
5.1 Das Programm kann eine optionale Funktion zum Kauf von virtueller Währung und virtuellen Gegenständen im Spiel enthalten.
5.2 Die virtuelle Währung im Spiel besteht aus virtuellen Münzen, Punkten und anderen Gegenständen, und ein Benutzer kann (i) diese vom Plattformanbieter unter den vom Plattformanbieter auferlegten Bedingungen oder von Capcom unter den von Capcom auferlegten Bedingungen kaufen (jede vom Benutzer gekaufte virtuelle Spielwährung wird im Folgenden als „kostenpflichtige Spielwährung“ bezeichnet) oder (ii) sie über das Programm verdienen oder erlangen (jede vom Benutzer im Spiel verdiente oder erlangte virtuelle Währung wird im Folgenden als „kostenlose Spielwährung“ bezeichnet. Sowohl die kostenlose Spielwährung als auch die kostenpflichtige Spielwährung werden im Folgenden gemeinsam als „Spielwährung“ bezeichnet). Bei Verwendung von Spielwährung wird die kostenlose Spielwährung vor der kostenpflichtigen Spielwährung verbraucht.
5.3 Die virtuellen Gegenstände im Spiel bestehen aus digitalen Gegenständen wie Charakteren und Kostümen, und der Benutzer kann sie (i) vom Plattformanbieter zu den vom Plattformanbieter auferlegten Bedingungen oder von Capcom zu den von Capcom auferlegten Bedingungen kaufen oder (ii) sie über das Programm verdienen oder erlangen (alle vom Benutzer gemäß (i) gekauften virtuellen Gegenstände im Spiel und diejenigen, die der Benutzer gemäß (ii) verdient oder erlangt hat, werden im Folgenden gemeinsam als „virtuelle Gegenstände“ bezeichnet).
5.4 Für Spielwährung oder virtuelle Gegenstände kann eine Gültigkeitsdauer festgelegt werden.
5.5 CAPCOM BEHÄLT SICH DAS RECHT VOR, DIE SPIELWÄHRUNG ODER VIRTUELLE GEGENSTÄNDE (EINSCHLIESSLICH IHRES PREISES) NACH EIGENEM ERMESSEN ZU VERWALTEN, EINZUSCHRÄNKEN, ZU ÄNDERN, ZU KORRIGIEREN UND ZU ENTFERNEN, OHNE JEGLICHE HAFTUNG GEGENÜBER BENUTZERN ODER DRITTEN IN BEZUG AUF EBENSOLCHE MAẞNAHMEN ZU ÜBERNEHMEN. CAPCOM KANN EINEM BENUTZER EINE NICHT-EXKLUSIVE, NICHT-KOMMERZIELLE, NICHT-ÜBERTRAGBARE, NICHT-UNTERLIZENZIERBARE LIZENZ FÜR DIE SPIELWÄHRUNG ODER VIRTUELLE GEGENSTÄNDE GEWÄHREN, DIE VON CAPCOM WIDERRUFEN WERDEN KANN UND NUR ZUM ZWECK DES PRIVATEN SPIELENS IM PROGRAMM VERWENDET WERDEN DARF. DER BENUTZER VERFÜGT ÜBER KEINE RECHTE, BEFUGNISSE ODER INTERESSEN AN SPIELWÄHRUNGEN ODER VIRTUELLEN GEGENSTÄNDEN, DIE ER ÜBER DIE HIER GENEHMIGTE METHODE GEKAUFT, VERDIENT ODER ERLANGT HAT.
5.6 DER BENUTZER STIMMT ZU, DASS ES IHM UNTERSAGT IST, SPIELWÄHRUNG UND VIRTUELLE GEGENSTÄNDE ZU ÜBERTRAGEN, SOFERN DIES IM PROGRAMM NICHT AUSDRÜCKLICH ZUGELASSEN WIRD. DEM BENUTZER IST ES UNTERSAGT, DIE SPIELWÄHRUNG ODER VIRTUELLE GEGENSTÄNDE AUSSERHALB DES PROGRAMMS AN EINEN ANDEREN BENUTZER DES PROGRAMMS, CAPCOM ODER ANDERE PARTEIEN ZU VERKAUFEN, ZU MONETARISIEREN ODER ANDERWEITIG ZU ÜBERTRAGEN.
5.7 DER BENUTZER STIMMT ZU, DASS DER VERKAUF ALLER SPIELWÄHRUNGEN UND VIRTUELLEN GEGENSTÄNDE ENDGÜLTIG, NICHT RÜCKERSTATTUNGSFÄHIG UND NICHT UMTAUSCHBAR IST, SOFERN CAPCOM ODER DER PLATTFORMANBIETER NICHT NACH GELTENDEM RECHT DAFÜR HAFTBAR GEMACHT WERDEN KÖNNEN ODER NACH EIGENEM ERMESSEN EINE RÜCKERSTATTUNG DURCHFÜHREN. DER BENUTZER STIMMT ZU, DASS ER IM FALLE DER BEENDIGUNG DIESES VERTRAGS ODER DES PROGRAMMS, UNABHÄNGIG VOM JEWEILIGEN GRUND (CAPCOM KANN DEN ENTSPRECHENDEN TEIL DES PROGRAMMS AUS JEGLICHEM GRUND EINSTELLEN), SÄMTLICHE SPIELWÄHRUNG UND VIRTUELLEN GEGENSTÄNDE VERLIERT UND CAPCOM IN BEZUG AUF DEN VERLUST DES BENUTZERS NICHT HAFTET. DIES GILT JEDOCH NICHT, WENN DAS GELTENDE RECHT EINE RÜCKERSTATTUNG DER KOSTENPFLICHTIGEN SPIELWÄHRUNG VORSCHREIBT.
5.8 DER BENUTZER STIMMT ZU, DASS ER ZWAR DIE SPIELWÄHRUNG UND VIRTUELLE GEGENSTÄNDE „VERDIENEN“, „ERLANGEN“ ODER „KAUFEN“ KANN, DIESE SPIELWÄHRUNG ODER VIRTUELLEN GEGENSTÄNDEN JEDOCH NICHT IM RECHTLICHEN SINNE „BESITZT“, UND DASS WEDER DER BETRAG DER SPIELWÄHRUNG NOCH DIE ANZAHL DER VIRTUELLEN GEGENSTÄNDE DEN SALDO DER REALEN WÄHRUNG ODER IHRES ÄQUIVALENTS DARSTELLT. DER SALDO DER SPIELWÄHRUNG ODER DIE ANZAHL DER IM PROGRAMM ANGEZEIGTEN VIRTUELLEN GEGENSTÄNDE STELLT KEINEN REALEN SALDO IN DER TATSÄCHLICHEN WELT DAR UND SPIEGELT KEINEN ANGESAMMELTEN WERT WIDER, SONDERN BESTIMMT DEN GRAD DER EINGESCHRÄNKTEN LIZENZ DES BENUTZERS. DIE SPIELWÄHRUNG UND VIRTUELLEN GEGENSTÄNDE DÜRFEN NUR INNERHALB DES PROGRAMMS VERWENDET WERDEN UND SIND AUẞERHALB DES PROGRAMMS WERTLOS.
5.9 Die kostenpflichtige Spielwährung, die als vorausbezahltes Zahlungsinstrument auf einer separaten Seite mit dem Titel „Angabe gemäß Gesetz zur Abwicklung von Geldern“ (einschließlich ähnlicher Angaben) dargestellt wird, hat als ebensolches Zahlungsinstrument gemäß ebendiesem Gesetz behandelt zu werden. Alle von vorausbezahlten Zahlungsinstrumenten abweichenden Inhalte (einschließlich der über vorausbezahlte Zahlungsinstrumente gekauften Inhalte) werden als im Zusammenhang mit dem Erwerb der entsprechenden Produkte/Dienste bereitgestellt erachtet und fallen nicht unter ein vorausbezahltes Zahlungsinstrument. Diese Angabe unterliegt den Gesetzen Japans und die Bestimmungen dieses Absatzes gelten für in Japan lebende Benutzer.
5.10 BENUTZER, DIE IM EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTSRAUM ODER IM VEREINIGTEN KÖNIGREICH WOHNEN, HABEN EIN BESTIMMTES WIDERRUFSRECHT IN BEZUG AUF DEN KAUF VON SPIELWÄHRUNG UND VIRTUELLEN GEGENSTÄNDEN. JEDOCH WIRD IM BENUTZERKONTO DAS RECHT AUF DEN ZUGRIFF AUF DIE SPIELWÄHRUNG ODER DIE VIRTUELLEN GEGENSTÄNDE GEWÄHRT, UND MIT BEGINN DER BEREITSTELLUNG DES DIENSTES VERZICHTET DER BENUTZER AUSDRÜCKLICH AUF DAS WIDERRUFSRECHT. DER BENUTZER STIMMT IM VORAUS ZU, DASS (I) DER DOWNLOAD DER SPIELWÄHRUNG ODER VIRTUELLER GEGENSTÄNDE UNMITTELBAR NACH DEM KAUF BEGINNT; UND DASS (II) DAS WIDERRUFSRECHT NACH ABSCHLUSS DES KAUFS ERLISCHT.
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6. Kündigung
(1) Die Benutzer können diesen EULA zu jeder Zeit kündigen, indem sie das Programm auf ihrem PC deinstallieren.
(2) Capcom behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung und nach eigenem Ermessen den EULA nach einer (1) oder jeglicher Verletzung dieser Bestimmungen zu kündigen. In diesem Fall müssen die Benutzer sofort die Verwendung des Programms beenden und das Programm auf ihrem PC deinstallieren.
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6. Geistige Eigentumsrechte
6.1 Geistige Eigentumsrechte im Zusammenhang mit dem Programm unterliegen dem Besitz von Capcom oder einem berechtigten Dritten und sind durch Gesetze und Vereinbarungen wie das japanische Urheberrechtsgesetz und internationale Verträge und Vereinbarungen geschützt. FALLS EIN BENUTZER DIESEN VERTRAG NICHT EINHÄLT UND DIE GEISTIGEN EIGENTUMSRECHTE DES PROGRAMMS VERLETZT, KANN DER EIGENTÜMER DIESER GEISTIGEN EIGENTUMSRECHTE RECHTLICHE MAẞNAHMEN ZUM SCHUTZ EBENDIESER RECHTE ERGREIFEN, DARUNTER EINE ANORDNUNG ZUR EINSTELLUNG DER NUTZUNG DIESER RECHTE SOWIE ANSPRÜCHE AUF SCHADENSERSATZ.
6.2 Mit diesem Vertrag wird dem Benutzer vonseiten Capcom die Nutzung des Programms gewährt. Durch diesen Vertrag werden die geistigen Eigentumsrechte des Programms weder ganz noch teilweise auf den Benutzer übertragen. Alle hierin nicht ausdrücklich gewährten Rechte bleiben Capcom vorbehalten.
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7. Exportbeschränkungen
Die Benutzer verpflichten sich, alle geltenden Gesetze und Vorschriften Japans und anderer Länder (einschließlich des Landes ihres Wohnsitzes) zu erfüllen. Sie stimmen zu, das Programm nicht, mittels Internetübertragung oder auf jegliche andere Weise, in ein Land, das einem Embargo im Rahmen des "Fremdwährungs- und Fremdhandelsgesetz" und der "Außenhandels-Kontrollvorschrift" Japans ausgesetzt ist, zu übertragen
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7. Benutzerinhalte
7.1 Der Benutzer kann Texte, Bilder, Videos, Ton und andere Inhalte („Benutzerinhalte“) im Programm hochladen, veröffentlichen, offenlegen oder anderweitig teilen, darunter auch die Nutzung einer Funktion im Programm oder eines bereitgestellten Dienstes auf der Drittanbieter-PF.
7.2 Wenn der Benutzer Inhalte im Programm hochlädt, veröffentlicht, offenlegt oder anderweitig teilt, gewährt er Capcom, sofern dies nicht gegen geltendes Recht verstößt, ein weltweites, nicht-exklusives, übertragbares, unterlizenzierbares, kostenloses und unwiderrufliches Recht zur Nutzung (einschließlich der sekundären Nutzung) dieser Benutzerinhalte im Zusammenhang mit der Bereitstellung des Programms und mit den damit verbundenen Waren oder Diensten, und zwar für die Dauer der geistigen Eigentumsrechte.
7.3 Soweit dies nicht gegen geltendes Recht verstößt, ist es dem Benutzer nicht gestattet, die Urheberpersönlichkeitsrechte eines Autors oder Interpreten im Zusammenhang mit der Nutzung durch Capcom oder Dritte, denen Capcom gemäß dem vorstehenden Absatz eine Lizenz gewährt, auszuüben.
7.4 Sofern Benutzerinhalte die Rechte eines Dritten enthalten, muss der Benutzer für das Hochladen, Veröffentlichen, Offenlegen oder sonstige Bereitstellen der Benutzerinhalte die Zustimmung ebendieses Dritten einholen.
7.5 Der Benutzer darf keinen der folgenden Gegenstände in Benutzerinhalte aufnehmen:
(i) Gegenstände, die den Ruf oder die Glaubwürdigkeit von Capcom oder einem anderen Benutzer schädigen
(ii) Gegenstände, die Diskriminierung, Vorurteile, Rassismus, Hass, Schikane oder Verstöße gegen Einzelpersonen oder Körperschaften schüren
(iii) Gegenstände, die direkte Handlungen mit sexuellem Hintergrund darstellen
(iv) Gegenstände, die gewalttätig oder einschüchternd wirken oder zu ebensolchen Handlungen gegenüber anderen ermutigen
(v) Gegenstände, die geistige Eigentumsrechte, Rechte am eigenen Bild, Datenschutzrechte oder anderweitige Rechte Dritter verletzen
(vi) Geschäftsgeheimnisse oder ähnliche Gegenstände
(vii) Gegenstände, die betrügerisch, falsch oder täuschend sind oder als ebensolche missverstanden werden könnten
(viii) Gegenstände im Zusammenhang mit Prostitution oder kommerzieller sexueller Ausbeutung von Kindern
(ix) Gegenstände, die Beziehungen zum anderen Geschlecht anstreben, ein Angebot für ebensolche Beziehungen annehmen oder Informationen über solche Beziehungen vermitteln
(x) Gegenstände, die einen Computervirus enthalten
(xi) Gegenstände, die gegen die öffentliche Ordnung und die guten Sitten verstoßen
(xii) Gegenstände, die gegen die Gesetzgebung verstoßen oder zu solchen Verstößen ermutigen
(xiii) Zusätzlich zu den oben genannten Gegenständen jegliche anderen Gegenstände, die Capcom im Hinblick auf den Zweck des Programms aus vernünftiger Sicht für unangemessen hält.
7.6 Capcom kann Benutzerinhalte ändern, kürzen oder anderweitig bearbeiten, soweit dies für die reibungslose Bereitstellung des Programms oder für die Entwicklung, Verbesserung, Wartung usw. der Systeme von Capcom erforderlich ist.
7.7 Capcom kann Benutzerinhalte ohne Vorankündigung löschen, wenn Capcom aus vernünftiger Sicht feststellt, dass die Benutzerinhalte gegen Absatz 4 oder 5 dieses Artikels oder andere Bestimmungen dieses Artikels verstoßen.
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8. Haftungsausschlüsse; keine Gewährleistungen
(1) DER INHALT UND DIE IM PROGRAMM ENTHALTENEN MATERIALIEN WERDEN AUF EINER "WIE DIE WARE LIEGT UND STEHT"-BASIS ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, OHNE GEWÄHRLEISTUNGEN JEGLICHER ART, WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH IMPLIZIERT, AUSSER IN DEM UMFANG WIE AUSDRÜCKLICH UND SCHRIFTLICH VON CAPCOM ANDERWEITIG VORGESEHEN. CAPCOM ÜBERNIMMT KEINERLEI ANDERE GEWÄHRLEISTUNG, WEDER GESETZLICH, NOCH AUSDRÜCKLICH ODER IMPLIZIERT, INSBESONDERE FÜR IMPLIZIERTE GEWÄHRLEISTUNG FÜR VERKAUFSFÄHIGKEIT, SICHERHEIT DES SPIELS, STABILITÄT DER BEWEGUNG ODER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK.
(2) MIT AUSNAHME VON VORSATZ ODER FAHRLÄSSIGKEIT DURCH CAPCOM, HAFTET CAPCOM AUF KEINEN FALL FÜR JEGLICHE DIREKTEN, SPEZIELLEN, INDIREKTEN ODER FOLGESCHÄDEN, ODER SONSTIGE SCHÄDEN JEGLICHER ART, DIE DURCH DIE VERWENDUNG DES PROGRAMMS ENTSTEHEN.
(3) FALLS CAPCOM GEGENÜBER DEN BENUTZERN FÜR SCHÄDEN IM ZUSAMMENHANG MIT DEM PROGRAMM HAFTBAR GESTELLT WERDEN, DIE AUS FAHRLÄSSIGKEIT (AUSSCHLIESSLICH GROBER FAHRLÄSSIGKEIT) VON CAPCOM ENTSTEHEN, HAFTET CAPCOM NUR FÜR DIREKTE UND GEWÖHNLICHE SCHÄDEN, DIE TATSÄCHLICH DURCH DIE BENUTZER ENTSTANDEN SIND, UNABHÄNGIG VOM VERZUG, UNERLAUBTE HANDLUNG ODER ANDERE KLAGEGRÜNDE. IN KEINEM FALL IST DIE GESAMTHAFTUNG VON CAPCOM HÖHER ALS DER VOM BENUTZER FÜR DEN KAUF DES PROGRAMMS BEZAHLTE BETRAG.
(4) BASIEREND AUF DEN GELTENDEN GESETZEN UND VORSCHRIFTEN, WIRD IN DEM FALL, DASS OBIGE BESTIMMUNGEN IN BEGRENZTEM UMFANG ANGEWENDET WERDEN, CAPCOM IN DEM UMFANG VON DER HAFTUNG FÜR SCHÄDEN DER BENUTZER ENTBUNDEN ODER FREIGESTELLT, WIE DIES GESETZLICH ZULÄSSIG IST.
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8. Verbotene Verhaltensweisen
8.1 Bei der Nutzung des Programms dürfen Benutzer keine der folgenden Handlungen vornehmen:
(i) Verletzungen der geistigen Eigentumsrechte von Capcom, beispielsweise durch Vervielfältigung (mit Ausnahme der Vervielfältigung zum Zweck der Programminstallation), Modifizierung, Änderung, Übersetzung, Analyse, Reverse-Engineering oder Extrahierung des Codes aus dem gesamten Programm oder einem Teil davon
(ii) Analysen von Kommunikationsprotokollen oder anderen im Programm verwendeten Daten oder die Nutzung dieser Daten für unbeabsichtigte Zwecke
(iii) Nutzung des Programms ganz oder teilweise für kommerzielle Zwecke in Internetcafés, Spielhallen oder anderen Veranstaltungsorten ohne vorherige schriftliche Genehmigung von Capcom
(iv) Nutzung des gesamten Programms oder eines Teils davon zur Ausrichtung oder Organisation von Veranstaltungen oder Wettbewerben o. ä. zu kommerziellen Zwecken ohne die vorherige schriftliche Genehmigung von Capcom (ausgenommen die persönliche Nutzung in begrenztem Umfang, z. B. innerhalb von Familie oder Freundeskreis des Benutzers)
(v) Verkauf, Verkaufsförderung, Werbung, Aufforderungen oder anderweitige Handlungen zu kommerziellen Zwecken
(vi) Vorsätzlicher Missbrauch von ggfs. vorhandenen Fehlern im Programm
(vii) Störung des Inhalts oder der Funktionen des Programms oder der vom Programm bereitgestellten Dienste (z. B. ein Spieler-gegen-Spieler-Dienst zwischen Programmbenutzern oder kooperative bzw. Netzwerkspiele mit einem anderen Programmbenutzer). (Darunter fallen auch die illegale Manipulation des Programms oder eines mit dem Programm verbundenen Dienstes durch BOTs, Cheat-Tools oder andere Technologien; das Hervorrufen von Unbehagen bei Dritten, und zwar auch durch sexuelle, diskriminierende oder gewalttätige Äußerungen; die Belästigung von Benutzern bei einem Netzwerk-Spiel mit anderen Programmbenutzern; das Ergreifen von Aktionen, die dem Gegner nützen oder unkooperativ bzw. nicht zielführend sind; schlechte Absichten beim Spielen; das vorsätzliche Abbrechen des Spiels sowie die Beeinträchtigung des Spielablaufs, einschließlich dem absichtlichen Trennen der Verbindung)
(viii) Unbefugtes Zugreifen, Hacken, übermäßiges Belasten oder sonstiges Beeinträchtigen des Systems zur Bereitstellung des Programms
(ix) Illegales oder unbefugtes Zugreifen, Erwerben, Ändern, Offenlegen oder ähnliches Handeln gegenüber dem Konto, den personenbezogenen Daten oder anderweitigen Informationen eines anderen Benutzers
(x) Unerwünschtes Verfolgen oder Stalken eines anderen Benutzers
(xi) Nachahmen der Identität von Capcom oder eines Dritten oder Vortäuschen einer Beziehung zu Capcom oder Dritten
(xii) Verletzung des Urheberrechts, der Marke, des Patentrechts, des geistigen Eigentumsrechts, des Rechts am eigenen Bild, des Datenschutzrechts oder eines anderen Rechts von Capcom oder Dritten, das auf einem Gesetz, einer Verordnung oder einem Vertrag basiert
(xiii) Handlungen, die gemäß den Nutzungsbedingungen, dem Verhaltenskodex oder anderen Regeln des Kontodienstes oder des Plattformanbieters, die der Benutzer im Zusammenhang mit der Nutzung des Programms verwendet, verboten sind
(xiv) (Mutmaßliche) Verstöße gegen die Gesetzgebung oder diesen Vertrag
(xv) Verstöße gegen die öffentliche Ordnung und Moral
(xvi) Diffamieren von Capcom oder anderen Benutzern
(xvii) Handlungen, die den oben genannten Punkten entsprechen oder ihnen ähneln und für Capcom oder einen Dritten nachteilig sind
8.2 Wenn Capcom aus vernünftiger Sicht feststellt, dass der Benutzer eine der im vorstehenden Absatz beschriebenen Handlungen durchgeführt hat, kann Capcom eine oder alle der unten aufgeführten Maßnahmen ergreifen. Der Zeitraum der Maßnahme (ii) des folgenden Absatzes liegt im Ermessen von Capcom.
(i) Mithilfe von Erinnerungen oder Ermahnungen zur Verbesserung auffordern.
(ii) Die Nutzung des Programms durch den Nutzer beenden oder beschränken.
(iii) Alle vom Benutzer im Programm hochgeladenen, veröffentlichten, offengelegten oder anderweitig geteilten Benutzerinhalte löschen.
(iv) Alle Spielwährungen und virtuellen Gegenstände, die der Benutzer im Spiel besitzt, ungültig machen.
(v) Jegliche andere Maßnahmen, die Capcom für angemessen hält.
8.3 Capcom kann einen Verhaltenskodex oder anderweitige Regeln zur Ergänzung dieses Vertrags im Zusammenhang mit dem Programm auferlegen. Wenn in diesem Fall der Inhalt des Verhaltenskodex oder anderer Regeln im Widerspruch zu den hierin enthaltenen Bestimmungen steht oder unstimmig ist, haben die Inhalte des Verhaltenskodex oder anderer Regeln Vorrang – es sei denn, sie unterliegen einem besonderen Vorbehalt.
8.4 Wenn der Benutzer einem Dritten gestattet, über die Funktionen der Drittanbieter-PF oder über die vom Plattformbetreiber bereitgestellten Dienste auf das Spiel des Programms zuzugreifen (dieser Dritte wird im Folgenden als „gemeinsamer Benutzer“ bezeichnet) und Capcom begründeterweise feststellt, dass der gemeinsame Benutzer eine der unter Absatz 8.1 beschriebenen Handlungen durchgeführt hat, kann Capcom alle oder einzelne der in Absatz 8.2 genannten Maßnahmen gegen den Benutzer und/oder alle gemeinsamen Benutzer (einschließlich aller gemeinsamen Benutzer, wenn es mehr als einen gibt) ergreifen. Darüber hinaus wird die Dauer der unter Absatz 8.2 (ii) genannten Maßnahmen nach dem Ermessen von Capcom bestimmt.
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9. ERGÄNZUNGEN ZUM EULA
(1) Capcom kann diesen EULA einseitig jederzeit nach eigenem Ermessen ändern, indem diese Änderung auf der Drittpartei-PF, offiziellen Website oder innerhalb der Spiel-Bildschirm des Programms angezeigt wird.
(2) Ungeachtet der vorstehenden Regelungen wird, wenn solche Änderungen nachteilig für die Benutzer sind, Capcom zumutbare Mittel ergreifen, wie z.B. rechtzeitiges Anzeigen oder Veröffentlichen derartiger Änderungen.
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9. Gültigkeitsdauer dieses Vertrags
Dieser Vertrag ist ab dem Datum seines Inkrafttretens bis zu dem Tag wirksam, an dem er gemäß den hierin enthaltenen Bedingungen endet.
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10. Verschiedenes
(1) Dieser EULA unterliegt in jeder Hinsicht den Gesetzen von Japan und wird entsprechend ausgelegt.
(2) Die Benutzer stimmen zu, dass alle Klagen, Aktionen oder Verfahren im Zusammenhang mit diesem EULA endgültig und ausschließlich beim Bezirksgericht Tokio oder Bezirksgericht Osaka als erstem Gerichtsstand beigelegt werden.
(3) Wenn einzelne Bestimmungen dieses EULA für rechtswidrig gehalten werden, nichtig werden, oder aus irgendeinem Grund nicht durchsetzbar sind, dann werden diese Bestimmungen aus dieser Vereinbarung in dem erforderlichen minimalen Umfang beseitigt, und die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen wird davon nicht beeinflusst.
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10. Beendigung
10.1 Der Benutzer kann diesen Vertrag jederzeit prospektiv kündigen.
10.2 Capcom kann von diesem Vertrag zurücktreten, wenn ein Benutzer gegen eine in diesem Vertrag festgelegte Bestimmung verstößt.
10.3 Im Falle einer Beendigung erlischt die Lizenz des Benutzers für das Programm, unabhängig von dem damit zusammenhängenden Grund.
10.4 Die Bestimmungen der Artikel 6 bis 8, Artikel 11, Artikel 12, Artikel 14 und dieses Absatzes bleiben auch nach der Beendigung wirksam.
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Gültig ab 1. Juni 2023
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11. Exportbeschränkungen
Der Benutzer muss die Gesetze und Vorschriften Japans und anderer Länder einhalten und darf das Programm in kein Land exportieren, über das Internet übertragen oder anderweitig ausführen, mit dem Japan die Handelsgeschäfte gemäß des japanischen Devisen- und Außenhandelsgesetzes oder der japanischen Exporthandelskontrolle ausgesetzt hat.
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12. HAFTUNGSAUSSCHLUSS
12.1 CAPCOM STELLT DAS PROGRAMM NUR IM IST-ZUSTAND ZUR VERFÜGUNG UND ÜBERNIMMT KEINE GARANTIE FÜR DIE VOLLSTÄNDIGKEIT UND FUNKTIONSSTABILITÄT SOWIE DIE EIGNUNG IN HINBLICK AUF DEN NUTZUNGSZWECK DES BENUTZERS ODER JEGLICHE ANDERE ANGELEGENHEIT IM ZUSAMMENHANG MIT DEM PROGRAMM.
12.2 CAPCOM GARANTIERT NICHT, DASS DAS PROGRAMM AUF DEN VERSCHIEDENEN VERSIONEN DES BETRIEBSSYSTEMS UND AUF ALLEN ANDEREN SOFTWAREPROGRAMMEN UND UMGEBUNGEN AUF DER HARDWARE DES BENUTZERS ORDNUNGSGEMÄẞ VERWENDET WERDEN KANN. CAPCOM IST AUẞERDEM NICHT DAFÜR VERANTWORTLICH, DEN BETRIEB ZU ÜBERPRÜFEN ODER VERBESSERUNGEN VORZUNEHMEN, UM EIN FUNKTIONIEREN ZU GARANTIEREN. CAPCOM GARANTIERT AUCH NICHT, DASS DAS PROGRAMM FREI VON PROBLEMEN IST, WENN DAS PROGRAMM IN EINER ANDEREN ALS DER EMPFOHLENEN UMGEBUNG UND BETRIEBSUMGEBUNG DES PROGRAMMS VERWENDET WIRD ODER DIE VERSION DES BETRIEBSSYSTEMS ODER EINER ANDEREN SOFTWARE NICHT AUF DEM NEUESTEN STAND IST.
12.3 CAPCOM GARANTIERT NICHT, DASS DAS PROGRAMM NICHT UNTERBROCHEN, EINGESTELLT ODER AUF ANDERE WEISE BEEINTRÄCHTIGT WIRD.
12.4 AUSSER IN FÄLLEN DES EIGENEN VORSÄTZLICHEN FEHLVERHALTENS ODER DER EIGENEN FAHRLÄSSIGKEIT HAFTET CAPCOM IN KEINEM FALL FÜR DIREKTE, BESONDERE, INDIREKTE, FOLGE- ODER ANDERWEITIGE SCHÄDEN JEGLICHER ART, DIE AUS DER NUTZUNG DES PROGRAMMS RESULTIEREN.
12.5 WENN CAPCOM GEGENÜBER DEM BENUTZER FÜR SCHÄDEN IM ZUSAMMENHANG MIT DEM PROGRAMM HAFTBAR GEMACHT WERDEN KANN, DIE AUF FAHRLÄSSIGKEIT (AUSSCHLIEẞLICH GROBER FAHRLÄSSIGKEIT) DURCH CAPCOM ZURÜCKZUFÜHREN SIND, HAFTET CAPCOM NUR FÜR DIREKTE UND ORDENTLICHE SCHÄDEN, DIE DEM BENUTZER TATSÄCHLICH VERURSACHT WURDEN – UNABHÄNGIG VON DER NICHTERFÜLLUNG, DEM DELIKT ODER DEN ANDERWEITIGEN KLAGEGRÜNDEN. IN KEINEM FALL ÜBERSTEIGT DIE GESAMTHAFTUNG VON CAPCOM DEN VOM BENUTZER FÜR DEN KAUF DES PROGRAMMS GEZAHLTEN BETRAG.
12.6 FALLS DIE ANWENDUNG EINES DER VORSTEHENDEN ABSÄTZE DIESES ARTIKELS DURCH GELTENDE GESETZE ODER VERORDNUNGEN EINGESCHRÄNKT IST, WIRD DIE HAFTUNG VON CAPCOM ZUR ENTSCHÄDIGUNG DES BENUTZERS AUF DAS PER EBENDIESEM GESETZ ODER EBENDIESER VERORDNUNG FESTGELEGTE HÖCHSTMAẞ REDUZIERT ODER AUFGEHOBEN.
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13. Änderungen an diesem Vertrag
Capcom kann die Bestimmungen dieses Vertrags nach eigenem Ermessen anpassen, indem es den geänderten Inhalt auf einer PF eines Drittanbieters, auf der offiziellen Website für die Programmtitel oder auf dem Bildschirm des Programms veröffentlicht. Die geänderten Bestimmungen treten dreißig (30) Tage nach der Veröffentlichung oder an einem von Capcom gesondert festgelegten Datum in Kraft. Durch die weitere Nutzung des Programms nach der Vertragsänderung wird automatisch davon ausgegangen, dass der Benutzer der geänderten Vereinbarung zustimmt.
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14. Sonstiges
14.1 Dieser Vertrag unterliegt den Gesetzen Japans und ist in Übereinstimmung mit ebendiesen auszulegen.
14.2 Alle Rechtsstreitigkeiten, die sich aus diesem Vertrag ergeben, werden vor einem Gericht entschieden. In diesem Fall ist das Bezirksgericht Tokyo der ausschließlich vereinbarte Gerichtsstand in erster Instanz.
14.3 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags aufgrund eines geltenden Gesetzes oder einer geltenden Verordnung ungültig werden, wird nur ebendiese Bestimmung ungültig, während andere Bestimmungen dieses Vertrags in vollem Umfang wirksam und in Kraft bleiben.
14.4 Dem Benutzer stehen möglicherweise bestimmte Rechte gemäß der geltenden Gesetzgebung des Landes oder der Region zu, in der er lebt. In diesem Fall werden die Rechte des Benutzers durch keine der hierin enthaltenen Bestimmungen aufgehoben, eingeschränkt oder anderweitig beeinträchtigt.
14.5 Ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Capcom ist es dem Benutzer nicht gestattet, die hierin aufgeführte Stellung an einen Dritten abzugeben oder die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag weder ganz noch teilweise auf einen Dritten zu übertragen, abzugeben oder als Sicherheit anzubieten.
14.6 Jegliches Versäumen oder Verzögern seitens Capcom bei der Ausübung eines Rechts oder Rechtsmittels gemäß dieses Vertrags stellt keinen Verzicht auf ebendieses Recht oder Rechtsmittel dar.
14.7 Das Original dieses Vertrags wurde in englischer Sprache verfasst. Alle übersetzten Versionen werden nur zu Referenzzwecken bereitgestellt. Der Benutzer stimmt zu, auf alle Rechte des Landes/der Region Ihres Wohnsitzes zu verzichten, um diesen Vertrag in einer anderen Sprache ausführen, verfassen oder auslegen zu lassen.
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15. So kontaktieren Sie Capcom
Jegliche Kommunikation vonseiten des Kunden an Capcom in Bezug auf dieses Programm erfolgt durch Senden eines Anfrageformulars, das an der entsprechenden Stelle innerhalb dieses Programms oder auf der von Capcom betriebenen Website platziert wird, oder über jegliche andere von Capcom festgelegte Methode.
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Gültig ab dem 26. Januar 2024