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Bitte lies dir die Lizenzvereinbarung sorgfältig durch, bevor du ihr zustimmst.
MULTIMEDIAPRODUKT-ANWENDERLIZENZ
"BITTE LESEN SIE DIESE VEREINBARUNG (DIE „LIZENZ“) ZWISCHEN IHNEN (DER „ANWENDER“) UND NACON SA („NACON“) SORGFÄLTIG DURCH, BEVOR SIE DAS SPIEL EINSCHLIEßLICH DER SOFTWARE, DER DOKUMENTATION, JEGLICHER ANDEREN DIGITALEN MEDIEN UND ALLER ANDEREN ELEMENTE IM ZUSAMMENHANG MIT DEM SPIEL (INSGESAMT BEZEICHNET ALS DAS „MULTIMEDIAPRODUKT“) IN IRGENDEINER WEISE HERUNTERLADEN UND VERWENDEN.

WENN DER ANWENDER MINDERJÄHRIG IST UND DAS 15. LEBENSJAHR NOCH NICHT VOLLENDET HAT, DARF ER NUR MIT ZUSTIMMUNG MINDESTENS EINES ELTERNTEILS (ODER ERZIEHUNGSBERECHTIGTEN) EIN KONTO BEI NACON EINRICHTEN, DAS MULTIMEDIAPRODUKT HERUNTERLADEN UND DIE LIZENZ ERWERBEN.
WENN DER ANWENDER MINDERJÄHRIG UND ÜBER 15 JAHRE ALT IST, KANN ER ALLEIN EIN KONTO BEI NACON EINRICHTEN, DAS MULTIMEDIAPRODUKT HERUNTERLADEN UND DIE LIZENZ ERWERBEN, ABER SEINE ELTERN (ODER ERZIEHUNGSBERECHTIGTEN) KÖNNEN DIE LÖSCHUNG SEINES KONTOS VERLANGEN UND DIE LIZENZ KÜNDIGEN."
1. Die Lizenz
DAS AKTIVIEREN DES KONTROLLKÄSTCHENS „ICH STIMME ZU“ (CLICK-WRAP) UND DER BEGINN DES HERUNTERLADENS UND/ODER DER VERWENDUNG DES MULTIMEDIAPRODUKTS BEDEUTET, DASS DIE LIZENZ VOM ANWENDER AKZEPTIERT WIRD. WENN DER ANWENDER DIE LIZENZBEDINGUNGEN NICHT AKZEPTIERT, DARF ER DAS MULTIMEDIAPRODUKT NICHT HERUNTERLADEN UND/ODER IN IRGENDEINER WEISE NUTZEN.
DIE BESTIMMUNGEN DIESER LIZENZ GELTEN VORBEHALTLICH DER ZWINGENDEN BESTIMMUNGEN DES ANWENDBAREN RECHTS, DIE DEM ANWENDER BESONDERE RECHTE VERLEIHEN KÖNNEN.
2. Eigentum am Multimediaprodukt
NACON gewährt dem Anwender eine nicht exklusive, nicht übertragbare Lizenz zur Nutzung des Multimediaprodukts, die es dem Anwender erlaubt, das Multimediaprodukt für die Dauer des gesetzlichen Urheberrechtsschutzes herunterzuladen und zu nutzen, weltweit, ausschließlich für den privaten Gebrauch und in Übereinstimmung mit den hierin enthaltenen Bedingungen. In keinem Fall wird das Multimediaprodukt an den Anwender verkauft.
Die Lizenz räumt kein Recht oder Eigentumsrecht am Multimediaprodukt ein, das im alleinigen Besitz von NACON verbleibt. Aus diesem Grund gibt es keinerlei Übertragung der Rechte an geistigem Eigentum am Multimediaprodukt an den Anwender in irgendeiner Weise.
Der Anwender erkennt an, dass alle Rechte in Bezug auf das Multimediaprodukt und seine Elemente (einschließlich der im Multimediaprodukt enthaltenen Titel, Computercodes, Motive, Charaktere, Charakternamen, Handlungsstränge, Storys, Dialoge, Orte, Konzepte, Bilder, Fotos, Animationen, Videos, Musik und Texte) einschließlich möglicher Markenrechte, Patente, Designs, Modelle, sui generis-Rechte auf Datenbanken, Copyrights, Fachkenntnisse, Geschäftsgeheimnisse und aller entsprechenden Anträge das exklusive Eigentum von NACON (oder seinen Lizenznehmern) sind und von französischen Bestimmungen und anderen internationalen Gesetzen, Abkommen und Vereinbarungen hinsichtlich geistigem und gewerblichem Eigentum geschützt werden.
3. Verwendung des Multimediaprodukts
Der Anwender ist autorisiert, das Multimediaprodukt in Übereinstimmungen mit den Anleitungen zu verwenden, die mit dem Produkt bereitgestellt werden. Die Lizenz wird für den ausschließlich persönlichen und nicht kommerziellen Gebrauch gewährt.
Folgendes ist gemäß den verpflichtenden Bestimmungen anwendbarer Gesetze (und insbesondere Artikel L.122-6-1 des französischen Gesetzes zum Recht an geistigem Eigentum) und/oder gemäß der Autorisierung durch NACON (oder seine Lizenznehmer) ausdrücklich verboten:
1. die Anfertigung von Kopien des Multimediaprodukts, insbesondere der enthaltenen Software (mit Ausnahme der Anfertigung einer Sicherheitskopie, sofern sie zum anhaltenden Gebrauch der Software notwendig ist);
2. die kommerzielle Nutzung des Multimediaprodukts oder irgendwelcher seiner konstituierenden Elemente in irgendeiner Form (Verkauf, Übertragung, Vermietung, Lizenzierung, Verleih usw.);
3. die Benutzung des Multimediaprodukts in einer Weise, die dem öffentlichen Anstand oder den geltenden Gesetzen widerspricht;
4. die Veränderung des Multimediaprodukts oder irgendwelcher seiner konstituierenden Elemente oder das Erstellen irgendwelcher anderer abgeleiteter Werke;
5. die Veränderung, das Umgehen oder Entfernen der technischen Schutzmaßnahmen vom Multimediaprodukt und seinen konstituierenden Elementen und entsprechenden Systemen zur Verwaltung digitaler Rechte;
6. die Korrektur potenzieller Fehler, Anomalien und Programmfehler in der Software des Multimediaprodukts durch den Anwender oder Dritte, die vom Anwender dafür ausgewählt werden;
7. die Freigabe oder Übertragung des Multimediaprodukts oder irgendwelcher seiner konstituierenden Elemente auf irgendeine Weise einschließlich über ein elektronisches Kommunikationsnetzwerk (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Telefon, Internet, Set-Top-Box, Smart-TV);
8. das Dekompilieren, Reverse-Engineering oder Disassemblieren des Multimediaprodukts, auch aus Gründen der Interoperabilität.
Der Anwender darf das von ihm erworbene Multimediaprodukt oder seine Bestandteile (einschließlich des mit dem Multimediaprodukt verbundenen Aktivierungscodes, falls zutreffend) nicht übertragen, verkaufen, weiterverkaufen, unterlizenzieren, vermieten oder anderweitig zur Verfügung stellen, gleichgültig auf welche Weise (einschließlich des Herunterladens über ein elektronisches Kommunikationsnetz).
4. Updates
NACON ist nicht verpflichtet, dem Anwender Updates, Upgrades oder neue Versionen (im Folgenden „Updates“) der Multimediaprodukt-Software zur Verfügung zu stellen. Allerdings muss der Anwender auch in Fällen, in denen NACON dem Anwender ein Update bereitstellt, im Besitz einer gültigen Lizenz für die frühere Version sein, damit er das Update verwenden darf, das in diesem Fall unter den Bedingungen der Lizenz bereitgestellt wird. Der Anwender erkennt außerdem an, dass sich NACON das Recht vorbehält, den Support für ältere Versionen schrittweise oder auf anderem Wege einzuschränken oder einzustellen. Der Anwender stimmt aus diesem Grund zu, jedes bereitgestellte Update herunterzuladen und zu verwenden, um im vollen Umfang von den von NACON gewährten Garantien zu profitieren.
5. Inkrafttreten – Erlöschen der Lizenz
Die Lizenz tritt in Kraft, sobald das Multimediaprodukt zum ersten Mal verwendet wird.
Sie wird automatisch und ordnungsgemäß und ohne vorherige Benachrichtigung durch NACON beendet, sofern der Anwender einen schweren Verstoß gegen eine der Verpflichtungen in der Lizenz begeht oder gegen irgendwelche Verpflichtungen verstößt, die für die Nutzungsbedingungen der Lizenz wesentlich sind. Die Lizenz wird automatisch und ordnungsgemäß vom Anwender beendet, wenn der Anwender das Multimediaprodukt und alle seine konstituierenden Elemente zerstört oder deinstalliert.
6. Gewährleistungen
6.1 Gewerbliche Gewährleistung.
NACON hat alle seine Fachkenntnisse in Hinblick auf interaktive Unterhaltung eingesetzt, um zu garantieren, dass dieses Multimediaprodukt den Anwender vollständig zufriedenstellt und ihm viele unterhaltsame Stunden verschafft.
Sollte sich allerdings das Multimediaprodukt bei normalen Bedingungen der Verwendung innerhalb von neunzig (90) Tagen nach dem Kauf als fehlerhaft oder nicht in Übereinstimmung mit den funktionalen und technischen Merkmalen herausstellen, die in den Anleitungen beschrieben sind, willigt NACON ein, das Multimediaprodukt gemäß den Nutzungsbedingungen unten kostenlos auszutauschen, sofern es verfügbar ist (oder den vollen Kaufpreis zu erstatten, falls es nicht verfügbar ist).
Damit eine schadhafte Kopie des Multimediaprodukts ausgetauscht (oder, falls zutreffend, der Kaufpreis erstattet) werden kann, muss der Anwender folgende Voraussetzungen erfüllen:
1) Kontakt mit dem technischen Support von NACON aufnehmen. Nach einer kurzen Beschreibung des Problems mit dem Multimediaprodukt entscheidet NACON, ob das Produkt defekt ist oder nicht.
2) Sofern NACON einen Defekt bestätigt, gestattet NACON dem Anwender das Herunterladen einer neuen Kopie des Multimediaprodukts ohne Zusatzkosten (oder, falls zutreffend, schickt ein neues physikalisches Exemplar des Multimediaprodukts oder erstattet den Kaufpreis so schnell wie möglich).
NACON behält sich das Recht vor, den mit dem Multimediaprodukt verknüpften Aktivierungscode zu löschen, wenn dieser gemäß den oben aufgeführten Bedingungen vom Anwender zurückgegeben wird.
6.2 Gesetzliche Gewährleistung.
Unbeschadet der gewerblichen Gewährleistungen oben sei der Anwender daran erinnert, dass der Verkäufer des Multimediaprodukts auch an die anwendbaren gesetzlichen Gewährleistungen gebunden bleibt, insbesondere für Anwender mit Wohnsitz auf französischem Boden, sofern die Waren nicht mit dem Vertrag übereinstimmen oder latente Mängel entsprechend der Bestimmungen von Art. L.211-4 ff. des Verbraucherschutzgesetzbuchs und Art. 1641 bis 1649 des Zivilgesetzbuchs aufweisen. Genauere Informationen zu diesen Gewährleistungen sind in Anhang 1 zu finden.
7. Beschränkte Gewährleistung
Der Anwender erkennt ausdrücklich an, dass jegliche Verwendung des Multimediaprodukts außerhalb der Übereinstimmung mit den Gebrauchsanleitungen und Mindestvoraussetzungen in der jeweils aktuellsten verfügbaren Version auf eigenes Risiko und eigene Gefahr geschieht. Sollte demnach der Defekt oder die vom Anwender festgestellte Nichtübereinstimmung aus einer unsachgemäßen Verwendung oder aus einem Fall höherer Gewalt resultieren, ist keine der in Artikel 6 der Lizenz definierten Gewährleistungen verpflichtend für NACON.
Innerhalb der von anwendbaren Gesetzen auferlegten Grenzen schließt NACON folglich alle Gewährleistungen hinsichtlich des Marktwerts des Multimediaprodukts, der Zufriedenheit des Anwenders sowie der Eignung für einen bestimmten Zweck oder Nichtverletzung aus.
8. Haftung
Insbesondere lehnt NACON jegliche Haftung in Verbindung mit der Verwendung des Multimediaprodukts auf irgendeine Weise ab, die die in der Anleitung aufgeführten Vorsichtsmaßnahmen missachtet.
Der Anwender übernimmt alle Reparatur- und/oder Korrekturkosten für das Multimediaprodukt sowie alle Risiken in Hinblick auf den Verlust von Einnahmen, den Verlust oder die Änderung von Daten, Fehler, den Verlust gewerblicher Daten und alle anderen Verluste, die sich aus dem Besitz oder der Verwendung des Multimediaprodukts ergeben.
9. Anwendergenerierte Inhalte
"- Inhalte umfassen, die verleumderisch oder abwertend gegen NACON gerichtet sind oder darauf abzielen, den Ruf oder das Entgegenkommen von NACON zu untergraben;
- den Eindruck erwecken, der Inhalt sei von NACON genehmigt oder befürwortet worden.

NACON behält sich das Recht vor, alle anwendergenerierten Inhalte zu entfernen, die sich nicht an die oben aufgeführten Regeln halten."
10. Anwendbare Gesetze – Rechtsprechung
Die Lizenz unterliegt dem französischen Recht, unter Ausschluss aller Kollisionsregeln. Im Falle irgendwelcher Streitigkeiten hinsichtlich der Gestaltung, Interpretation, Ausführung oder Beendigung der Lizenz unterliegt die alleinige Rechtsprechung französischen Gerichten gemäß französischen Gesetzen, auch in dringenden Fällen oder bei mehreren Beklagten.
Anhang 1: Gesetzliche Gewährleistungen
Artikel L.211-5: „Folgende Punkte müssen für eine Übereinstimmung mit dem Vertrag erfüllt sein: 1. Das Produkt muss sich für den Zweck eignen, der einem entsprechenden Produkt normalerweise anhaftet, sofern zutreffend:– Es muss der vom Verkäufer bereitgestellten Beschreibung entsprechen und die Merkmale aufweisen, die der Verkäufer dem Käufer in der Form eines Musters oder Modells unterbreitet hat; – Es muss die Funktionen aufweisen, die vom Käufer aufgrund der vom Verkäufer, Hersteller oder einem Vertreter gemachten öffentlichen Aussagen einschließlich der Werbung und Kennzeichnung vernüftigerweise erwartet werden dürfen; 2. oder es muss die Funktionen aufweisen, die vom gemeinsamen Vertrag zwischen den Parteien definiert werden, bzw. sich für eine beliebige besondere Anforderung eignen, die der Käufer dem Verkäufer zur Kenntnis gebracht hat und die vom Verkäufer entsprechend bestätigt worden ist.“
Artikel L.211-8: „Der Käufer hat das Recht zu verlangen, dass das Produkt mit dem Vertrag übereinstimmt. Nichtsdestotrotz darf der Käufer diese Übereinstimmung nicht dadurch auf die Probe stellen, dass er einen Fehler hervorruft, der dem Käufer bewusst war oder der ihm bei Abschluss des Vertrags nicht hätte unbekannt sein können. Dasselbe gilt, wenn der Defekt auf Materialien zurückgeht, die der Käufer selbst bereitgestellt hat.“
Artikel L.211-9: „Im Fall der Nichtübereinstimmung hat der Käufer das Recht, zwischen Reparatur und Austausch des Produkts zu wählen. Nichtsdestotrotz darf sich der Verkäufer dafür entscheiden, dem Käuferwunsch in Hinblick auf diese Entscheidung nicht nachzukommen, falls diese Wahl zu offensichtlich unverhältnismäßig hohen Kosten im Vergleich mit der anderen Möglichkeit führt, wenn der Wert des Produkts oder die Schwere des Defekts berücksichtigt wird. In einem solchen Fall muss der Verkäufer die Option wählen, die vom Käufer nicht ausgewählt worden ist, sofern sich das nicht als unmöglich erweist.“
Artikel L.211-10: „Sofern weder eine Reparatur noch ein Austausch des Produkts möglich ist, kann der Käufer das Produkt zurückgeben und sich den Kaufpreis zurückerstatten lassen oder das Produkt behalten und sich einen Teil des Kaufpreises zurückerstatten lassen. Der Käufer hat die gleiche Möglichkeit: 1. wenn die angefragte Lösung, die gemäß Artikel L. 211-9 vorgeschlagen oder vereinbart worden ist, nicht innerhalb eines Monats, nachdem der Käufer seinen Anspruch angemeldet hat, herbeigeführt werden konnte; 2. oder wenn die Lösung angesichts der Natur des Produkts und der beabsichtigten Verwendung durch den Käufer nicht ohne erhebliche Unannehmlichkeiten für den Käufer herbeigeführt werden kann. Der Verkauf soll allerdings nicht rückgängig gemacht werden, wenn der Mangel an Übereinstimmung nachrangig ist.“
Artikel L.211-11: „Die Bestimmungen der Artikel L.211-9 und L.211-10 müssen ohne Kosten für den Käufer erfüllt werden. Dieselben Bestimmungen dürfen den Zuspruch von Schadenersatzleistungen nicht einschränken.“
Artikel L.211-12: „Klagemöglichkeiten, die sich aus einer Nichtübereinstimmung ergeben, verjähren zwei Jahre nach Auslieferung des Produkts.“
Artikel 1641 des französischen Zivilgesetzbuchs: „Der Verkäufer ist an die Garantie in Hinblick auf versteckte Defekte des verkauften Gegenstands gebunden, die ihn für die beabsichtigte Verwendung untauglich machen oder seine Verwendung in einem Maß einschränken, dass der Käufer ihn nicht erworben oder nur einen geringeren Preis gezahlt hätte, sofern er von den Defekten Kenntnis gehabt hätte.“
Artikel 1643: „Der Verkäufer haftet für versteckte Mängel auch dann, wenn er keine Kenntnis von ihnen gehabt hat, sofern der Verkäufer nicht festgelegt hat, dass er keine Garantie übernimmt.“
Artikel 1644: „Gemäß den Artikeln 1641 and 1643 hat der Käufer die Wahl, einen Gegenstand gegen Rückerstattung des Kaufpreises zurückzugeben oder den Gegenstand zu behalten und eine Rückerstattung eines Teils des Kaufpreises zu erhalten.“
Artikel 1648, Zeile 1: „Eine Klage aufgrund von Sachmängeln muss vom Käufer innerhalb von zwei Jahren nach Entdeckung des Missstands vorgebracht worden sein.“
            Bitte  lies dir die Lizenzvereinbarung sorgfältig durch, bevor du ihr zustimmst.<br>MULTIMEDIAPRODUKT-ANWENDERLIZENZ<br>"BITTE  LESEN SIE DIESE VEREINBARUNG (DIE „LIZENZ“) ZWISCHEN IHNEN (DER „ANWENDER“)  UND NACON SA („NACON“) SORGFÄLTIG DURCH, BEVOR SIE DAS SPIEL EINSCHLIEßLICH  DER SOFTWARE, DER DOKUMENTATION, JEGLICHER ANDEREN DIGITALEN MEDIEN UND ALLER  ANDEREN ELEMENTE IM ZUSAMMENHANG MIT DEM SPIEL (INSGESAMT BEZEICHNET ALS DAS  „MULTIMEDIAPRODUKT“) IN IRGENDEINER WEISE HERUNTERLADEN UND VERWENDEN.<br>    <br>    WENN DER ANWENDER MINDERJÄHRIG IST UND DAS 15. LEBENSJAHR NOCH NICHT  VOLLENDET HAT, DARF ER NUR MIT ZUSTIMMUNG MINDESTENS EINES ELTERNTEILS (ODER  ERZIEHUNGSBERECHTIGTEN) EIN KONTO BEI NACON EINRICHTEN, DAS MULTIMEDIAPRODUKT  HERUNTERLADEN UND DIE LIZENZ ERWERBEN.<br>    WENN DER ANWENDER MINDERJÄHRIG UND ÜBER 15 JAHRE ALT IST, KANN ER ALLEIN  EIN KONTO BEI NACON EINRICHTEN, DAS MULTIMEDIAPRODUKT HERUNTERLADEN UND DIE  LIZENZ ERWERBEN, ABER SEINE ELTERN (ODER ERZIEHUNGSBERECHTIGTEN) KÖNNEN DIE  LÖSCHUNG SEINES KONTOS VERLANGEN UND DIE LIZENZ KÜNDIGEN."<br>1. Die  Lizenz<br>DAS  AKTIVIEREN DES KONTROLLKÄSTCHENS „ICH STIMME ZU“ (CLICK-WRAP) UND DER BEGINN  DES HERUNTERLADENS UND/ODER DER VERWENDUNG DES MULTIMEDIAPRODUKTS BEDEUTET,  DASS DIE LIZENZ VOM ANWENDER AKZEPTIERT WIRD. WENN DER ANWENDER DIE  LIZENZBEDINGUNGEN NICHT AKZEPTIERT, DARF ER DAS MULTIMEDIAPRODUKT NICHT  HERUNTERLADEN UND/ODER IN IRGENDEINER WEISE NUTZEN.<br>DIE  BESTIMMUNGEN DIESER LIZENZ GELTEN VORBEHALTLICH DER ZWINGENDEN BESTIMMUNGEN  DES ANWENDBAREN RECHTS, DIE DEM ANWENDER BESONDERE RECHTE VERLEIHEN KÖNNEN.<br>2.  Eigentum am Multimediaprodukt<br>NACON  gewährt dem Anwender eine nicht exklusive, nicht übertragbare Lizenz zur  Nutzung des Multimediaprodukts, die es dem Anwender erlaubt, das  Multimediaprodukt für die Dauer des gesetzlichen Urheberrechtsschutzes  herunterzuladen und zu nutzen, weltweit, ausschließlich für den privaten  Gebrauch und in Übereinstimmung mit den hierin enthaltenen Bedingungen. In  keinem Fall wird das Multimediaprodukt an den Anwender verkauft.<br>Die  Lizenz räumt kein Recht oder Eigentumsrecht am Multimediaprodukt ein, das im  alleinigen Besitz von NACON verbleibt. Aus diesem Grund gibt es keinerlei  Übertragung der Rechte an geistigem Eigentum am Multimediaprodukt an den  Anwender in irgendeiner Weise.<br>Der  Anwender erkennt an, dass alle Rechte in Bezug auf das Multimediaprodukt und  seine Elemente (einschließlich der im Multimediaprodukt enthaltenen Titel,  Computercodes, Motive, Charaktere, Charakternamen, Handlungsstränge, Storys,  Dialoge, Orte, Konzepte, Bilder, Fotos, Animationen, Videos, Musik und Texte)  einschließlich möglicher Markenrechte, Patente, Designs, Modelle, sui  generis-Rechte auf Datenbanken, Copyrights, Fachkenntnisse,  Geschäftsgeheimnisse und aller entsprechenden Anträge das exklusive Eigentum  von NACON (oder seinen Lizenznehmern) sind und von französischen Bestimmungen  und anderen internationalen Gesetzen, Abkommen und Vereinbarungen  hinsichtlich geistigem und gewerblichem Eigentum geschützt werden.<br>3.  Verwendung des Multimediaprodukts<br>Der  Anwender ist autorisiert, das Multimediaprodukt in Übereinstimmungen mit den  Anleitungen zu verwenden, die mit dem Produkt bereitgestellt werden. Die  Lizenz wird für den ausschließlich persönlichen und nicht kommerziellen  Gebrauch gewährt.<br>Folgendes  ist gemäß den verpflichtenden Bestimmungen anwendbarer Gesetze (und  insbesondere Artikel L.122-6-1 des französischen Gesetzes zum Recht an  geistigem Eigentum) und/oder gemäß der Autorisierung durch NACON (oder seine  Lizenznehmer) ausdrücklich verboten:<br>1. die  Anfertigung von Kopien des Multimediaprodukts, insbesondere der enthaltenen  Software (mit Ausnahme der Anfertigung einer Sicherheitskopie, sofern sie zum  anhaltenden Gebrauch der Software notwendig ist);<br>2. die  kommerzielle Nutzung des Multimediaprodukts oder irgendwelcher seiner  konstituierenden Elemente in irgendeiner Form (Verkauf, Übertragung,  Vermietung, Lizenzierung, Verleih usw.);<br>3. die  Benutzung des Multimediaprodukts in einer Weise, die dem öffentlichen Anstand  oder den geltenden Gesetzen widerspricht;<br>4. die  Veränderung des Multimediaprodukts oder irgendwelcher seiner konstituierenden  Elemente oder das Erstellen irgendwelcher anderer abgeleiteter Werke;<br>5. die  Veränderung, das Umgehen oder Entfernen der technischen Schutzmaßnahmen vom  Multimediaprodukt und seinen konstituierenden Elementen und entsprechenden  Systemen zur Verwaltung digitaler Rechte;<br>6. die  Korrektur potenzieller Fehler, Anomalien und Programmfehler in der Software  des Multimediaprodukts durch den Anwender oder Dritte, die vom Anwender dafür  ausgewählt werden;<br>7. die  Freigabe oder Übertragung des Multimediaprodukts oder irgendwelcher seiner  konstituierenden Elemente auf irgendeine Weise einschließlich über ein  elektronisches Kommunikationsnetzwerk (einschließlich, aber nicht beschränkt  auf Telefon, Internet, Set-Top-Box, Smart-TV);<br>8. das  Dekompilieren, Reverse-Engineering oder Disassemblieren des  Multimediaprodukts, auch aus Gründen der Interoperabilität.<br>Der  Anwender darf das von ihm erworbene Multimediaprodukt oder seine Bestandteile  (einschließlich des mit dem Multimediaprodukt verbundenen Aktivierungscodes,  falls zutreffend) nicht übertragen, verkaufen, weiterverkaufen,  unterlizenzieren, vermieten oder anderweitig zur Verfügung stellen,  gleichgültig auf welche Weise (einschließlich des Herunterladens über ein  elektronisches Kommunikationsnetz).<br>4.  Updates<br>NACON  ist nicht verpflichtet, dem Anwender Updates, Upgrades oder neue Versionen  (im Folgenden „Updates“) der Multimediaprodukt-Software zur Verfügung zu  stellen. Allerdings muss der Anwender auch in Fällen, in denen NACON dem  Anwender ein Update bereitstellt, im Besitz einer gültigen Lizenz für die  frühere Version sein, damit er das Update verwenden darf, das in diesem Fall  unter den Bedingungen der Lizenz bereitgestellt wird. Der Anwender erkennt  außerdem an, dass sich NACON das Recht vorbehält, den Support für ältere  Versionen schrittweise oder auf anderem Wege einzuschränken oder  einzustellen. Der Anwender stimmt aus diesem Grund zu, jedes bereitgestellte  Update herunterzuladen und zu verwenden, um im vollen Umfang von den von  NACON gewährten Garantien zu profitieren.<br>5.  Inkrafttreten – Erlöschen der Lizenz<br>Die  Lizenz tritt in Kraft, sobald das Multimediaprodukt zum ersten Mal verwendet  wird.<br>Sie  wird automatisch und ordnungsgemäß und ohne vorherige Benachrichtigung durch  NACON beendet, sofern der Anwender einen schweren Verstoß gegen eine der  Verpflichtungen in der Lizenz begeht oder gegen irgendwelche Verpflichtungen  verstößt, die für die Nutzungsbedingungen der Lizenz wesentlich sind. Die  Lizenz wird automatisch und ordnungsgemäß vom Anwender beendet, wenn der  Anwender das Multimediaprodukt und alle seine konstituierenden Elemente  zerstört oder deinstalliert.<br>6.  Gewährleistungen<br>6.1  Gewerbliche Gewährleistung.<br>NACON  hat alle seine Fachkenntnisse in Hinblick auf interaktive Unterhaltung  eingesetzt, um zu garantieren, dass dieses Multimediaprodukt den Anwender  vollständig zufriedenstellt und ihm viele unterhaltsame Stunden verschafft.<br>Sollte  sich allerdings das Multimediaprodukt bei normalen Bedingungen der Verwendung  innerhalb von neunzig (90) Tagen nach dem Kauf als fehlerhaft oder nicht in  Übereinstimmung mit den funktionalen und technischen Merkmalen herausstellen,  die in den Anleitungen beschrieben sind, willigt NACON ein, das  Multimediaprodukt gemäß den Nutzungsbedingungen unten kostenlos  auszutauschen, sofern es verfügbar ist (oder den vollen Kaufpreis zu  erstatten, falls es nicht verfügbar ist).<br>Damit  eine schadhafte Kopie des Multimediaprodukts ausgetauscht (oder, falls  zutreffend, der Kaufpreis erstattet) werden kann, muss der Anwender folgende  Voraussetzungen erfüllen:<br>1)  Kontakt mit dem technischen Support von NACON aufnehmen. Nach einer kurzen  Beschreibung des Problems mit dem Multimediaprodukt entscheidet NACON, ob das  Produkt defekt ist oder nicht.<br>2)  Sofern NACON einen Defekt bestätigt, gestattet NACON dem Anwender das  Herunterladen einer neuen Kopie des Multimediaprodukts ohne Zusatzkosten  (oder, falls zutreffend, schickt ein neues physikalisches Exemplar des  Multimediaprodukts oder erstattet den Kaufpreis so schnell wie möglich).<br>NACON  behält sich das Recht vor, den mit dem Multimediaprodukt verknüpften  Aktivierungscode zu löschen, wenn dieser gemäß den oben aufgeführten  Bedingungen vom Anwender zurückgegeben wird.<br>6.2  Gesetzliche Gewährleistung.<br>Unbeschadet  der gewerblichen Gewährleistungen oben sei der Anwender daran erinnert, dass  der Verkäufer des Multimediaprodukts auch an die anwendbaren gesetzlichen  Gewährleistungen gebunden bleibt, insbesondere für Anwender mit Wohnsitz auf  französischem Boden, sofern die Waren nicht mit dem Vertrag übereinstimmen  oder latente Mängel entsprechend der Bestimmungen von Art. L.211-4 ff. des  Verbraucherschutzgesetzbuchs und Art. 1641 bis 1649 des Zivilgesetzbuchs  aufweisen. Genauere Informationen zu diesen Gewährleistungen sind in Anhang 1  zu finden.<br>7.  Beschränkte Gewährleistung<br>Der  Anwender erkennt ausdrücklich an, dass jegliche Verwendung des  Multimediaprodukts außerhalb der Übereinstimmung mit den Gebrauchsanleitungen  und Mindestvoraussetzungen in der jeweils aktuellsten verfügbaren Version auf  eigenes Risiko und eigene Gefahr geschieht. Sollte demnach der Defekt oder  die vom Anwender festgestellte Nichtübereinstimmung aus einer unsachgemäßen  Verwendung oder aus einem Fall höherer Gewalt resultieren, ist keine der in  Artikel 6 der Lizenz definierten Gewährleistungen verpflichtend für NACON.<br>Innerhalb  der von anwendbaren Gesetzen auferlegten Grenzen schließt NACON folglich alle  Gewährleistungen hinsichtlich des Marktwerts des Multimediaprodukts, der  Zufriedenheit des Anwenders sowie der Eignung für einen bestimmten Zweck oder  Nichtverletzung aus.<br>8.  Haftung<br>Insbesondere  lehnt NACON jegliche Haftung in Verbindung mit der Verwendung des  Multimediaprodukts auf irgendeine Weise ab, die die in der Anleitung  aufgeführten Vorsichtsmaßnahmen missachtet.<br>Der  Anwender übernimmt alle Reparatur- und/oder Korrekturkosten für das  Multimediaprodukt sowie alle Risiken in Hinblick auf den Verlust von  Einnahmen, den Verlust oder die Änderung von Daten, Fehler, den Verlust  gewerblicher Daten und alle anderen Verluste, die sich aus dem Besitz oder  der Verwendung des Multimediaprodukts ergeben.<br>9.  Anwendergenerierte Inhalte<br>"-  Inhalte umfassen, die verleumderisch oder abwertend gegen NACON gerichtet  sind oder darauf abzielen, den Ruf oder das Entgegenkommen von NACON zu  untergraben;<br>    - den Eindruck erwecken, der Inhalt sei von NACON genehmigt oder  befürwortet worden.<br>    <br>    NACON behält sich das Recht vor, alle anwendergenerierten Inhalte zu  entfernen, die sich nicht an die oben aufgeführten Regeln halten."<br>10.  Anwendbare Gesetze – Rechtsprechung<br>Die  Lizenz unterliegt dem französischen Recht, unter Ausschluss aller  Kollisionsregeln. Im Falle irgendwelcher Streitigkeiten hinsichtlich der  Gestaltung, Interpretation, Ausführung oder Beendigung der Lizenz unterliegt  die alleinige Rechtsprechung französischen Gerichten gemäß französischen  Gesetzen, auch in dringenden Fällen oder bei mehreren Beklagten.<br>Anhang  1: Gesetzliche Gewährleistungen<br>Artikel  L.211-5: „Folgende Punkte müssen für eine Übereinstimmung mit dem Vertrag  erfüllt sein: 1. Das Produkt muss sich für den Zweck eignen, der einem  entsprechenden Produkt normalerweise anhaftet, sofern zutreffend:– Es muss  der vom Verkäufer bereitgestellten Beschreibung entsprechen und die Merkmale  aufweisen, die der Verkäufer dem Käufer in der Form eines Musters oder  Modells unterbreitet hat; – Es muss die Funktionen aufweisen, die vom Käufer  aufgrund der vom Verkäufer, Hersteller oder einem Vertreter gemachten  öffentlichen Aussagen einschließlich der Werbung und Kennzeichnung  vernüftigerweise erwartet werden dürfen; 2. oder es muss die Funktionen  aufweisen, die vom gemeinsamen Vertrag zwischen den Parteien definiert  werden, bzw. sich für eine beliebige besondere Anforderung eignen, die der  Käufer dem Verkäufer zur Kenntnis gebracht hat und die vom Verkäufer  entsprechend bestätigt worden ist.“<br>Artikel  L.211-8: „Der Käufer hat das Recht zu verlangen, dass das Produkt mit dem  Vertrag übereinstimmt. Nichtsdestotrotz darf der Käufer diese Übereinstimmung  nicht dadurch auf die Probe stellen, dass er einen Fehler hervorruft, der dem  Käufer bewusst war oder der ihm bei Abschluss des Vertrags nicht hätte  unbekannt sein können. Dasselbe gilt, wenn der Defekt auf Materialien  zurückgeht, die der Käufer selbst bereitgestellt hat.“<br>Artikel  L.211-9: „Im Fall der Nichtübereinstimmung hat der Käufer das Recht, zwischen  Reparatur und Austausch des Produkts zu wählen. Nichtsdestotrotz darf sich  der Verkäufer dafür entscheiden, dem Käuferwunsch in Hinblick auf diese  Entscheidung nicht nachzukommen, falls diese Wahl zu offensichtlich  unverhältnismäßig hohen Kosten im Vergleich mit der anderen Möglichkeit  führt, wenn der Wert des Produkts oder die Schwere des Defekts berücksichtigt  wird. In einem solchen Fall muss der Verkäufer die Option wählen, die vom  Käufer nicht ausgewählt worden ist, sofern sich das nicht als unmöglich  erweist.“<br>Artikel  L.211-10: „Sofern weder eine Reparatur noch ein Austausch des Produkts  möglich ist, kann der Käufer das Produkt zurückgeben und sich den Kaufpreis  zurückerstatten lassen oder das Produkt behalten und sich einen Teil des  Kaufpreises zurückerstatten lassen. Der Käufer hat die gleiche Möglichkeit:  1. wenn die angefragte Lösung, die gemäß Artikel L. 211-9 vorgeschlagen oder  vereinbart worden ist, nicht innerhalb eines Monats, nachdem der Käufer  seinen Anspruch angemeldet hat, herbeigeführt werden konnte; 2. oder wenn die  Lösung angesichts der Natur des Produkts und der beabsichtigten Verwendung  durch den Käufer nicht ohne erhebliche Unannehmlichkeiten für den Käufer  herbeigeführt werden kann. Der Verkauf soll allerdings nicht rückgängig  gemacht werden, wenn der Mangel an Übereinstimmung nachrangig ist.“<br>Artikel  L.211-11: „Die Bestimmungen der Artikel L.211-9 und L.211-10 müssen ohne  Kosten für den Käufer erfüllt werden. Dieselben Bestimmungen dürfen den  Zuspruch von Schadenersatzleistungen nicht einschränken.“<br>Artikel  L.211-12: „Klagemöglichkeiten, die sich aus einer Nichtübereinstimmung  ergeben, verjähren zwei Jahre nach Auslieferung des Produkts.“<br>Artikel  1641 des französischen Zivilgesetzbuchs: „Der Verkäufer ist an die Garantie  in Hinblick auf versteckte Defekte des verkauften Gegenstands gebunden, die  ihn für die beabsichtigte Verwendung untauglich machen oder seine Verwendung  in einem Maß einschränken, dass der Käufer ihn nicht erworben oder nur einen  geringeren Preis gezahlt hätte, sofern er von den Defekten Kenntnis gehabt  hätte.“<br>Artikel  1643: „Der Verkäufer haftet für versteckte Mängel auch dann, wenn er keine  Kenntnis von ihnen gehabt hat, sofern der Verkäufer nicht festgelegt hat,  dass er keine Garantie übernimmt.“<br>Artikel  1644: „Gemäß den Artikeln 1641 and 1643 hat der Käufer die Wahl, einen  Gegenstand gegen Rückerstattung des Kaufpreises zurückzugeben oder den  Gegenstand zu behalten und eine Rückerstattung eines Teils des Kaufpreises zu  erhalten.“<br>Artikel  1648, Zeile 1: „Eine Klage aufgrund von Sachmängeln muss vom Käufer innerhalb  von zwei Jahren nach Entdeckung des Missstands vorgebracht worden sein.“<br>
    
        
Bitte lies dir die Lizenzvereinbarung sorgfältig durch, bevor du ihr zustimmst. MULTIMEDIAPRODUKT-ANWENDERLIZENZ "BITTE LESEN SIE DIESE VEREINBARUNG (DIE „LIZENZ“) ZWISCHEN IHNEN (DER „ANWENDER“) UND NACON SA („NACON“) SORGFÄLTIG DURCH, BEVOR SIE DAS SPIEL EINSCHLIEßLICH DER SOFTWARE, DER DOKUMENTATION, JEGLICHER ANDEREN DIGITALEN MEDIEN UND ALLER ANDEREN ELEMENTE IM ZUSAMMENHANG MIT DEM SPIEL (INSGESAMT BEZEICHNET ALS DAS „MULTIMEDIAPRODUKT“) IN IRGENDEINER WEISE HERUNTERLADEN UND VERWENDEN. WENN DER ANWENDER MINDERJÄHRIG IST UND DAS 15. LEBENSJAHR NOCH NICHT VOLLENDET HAT, DARF ER NUR MIT ZUSTIMMUNG MINDESTENS EINES ELTERNTEILS (ODER ERZIEHUNGSBERECHTIGTEN) EIN KONTO BEI NACON EINRICHTEN, DAS MULTIMEDIAPRODUKT HERUNTERLADEN UND DIE LIZENZ ERWERBEN. WENN DER ANWENDER MINDERJÄHRIG UND ÜBER 15 JAHRE ALT IST, KANN ER ALLEIN EIN KONTO BEI NACON EINRICHTEN, DAS MULTIMEDIAPRODUKT HERUNTERLADEN UND DIE LIZENZ ERWERBEN, ABER SEINE ELTERN (ODER ERZIEHUNGSBERECHTIGTEN) KÖNNEN DIE LÖSCHUNG SEINES KONTOS VERLANGEN UND DIE LIZENZ KÜNDIGEN." 1. Die Lizenz DAS AKTIVIEREN DES KONTROLLKÄSTCHENS „ICH STIMME ZU“ (CLICK-WRAP) UND DER BEGINN DES HERUNTERLADENS UND/ODER DER VERWENDUNG DES MULTIMEDIAPRODUKTS BEDEUTET, DASS DIE LIZENZ VOM ANWENDER AKZEPTIERT WIRD. WENN DER ANWENDER DIE LIZENZBEDINGUNGEN NICHT AKZEPTIERT, DARF ER DAS MULTIMEDIAPRODUKT NICHT HERUNTERLADEN UND/ODER IN IRGENDEINER WEISE NUTZEN. DIE BESTIMMUNGEN DIESER LIZENZ GELTEN VORBEHALTLICH DER ZWINGENDEN BESTIMMUNGEN DES ANWENDBAREN RECHTS, DIE DEM ANWENDER BESONDERE RECHTE VERLEIHEN KÖNNEN. 2. Eigentum am Multimediaprodukt NACON gewährt dem Anwender eine nicht exklusive, nicht übertragbare Lizenz zur Nutzung des Multimediaprodukts, die es dem Anwender erlaubt, das Multimediaprodukt für die Dauer des gesetzlichen Urheberrechtsschutzes herunterzuladen und zu nutzen, weltweit, ausschließlich für den privaten Gebrauch und in Übereinstimmung mit den hierin enthaltenen Bedingungen. In keinem Fall wird das Multimediaprodukt an den Anwender verkauft. Die Lizenz räumt kein Recht oder Eigentumsrecht am Multimediaprodukt ein, das im alleinigen Besitz von NACON verbleibt. Aus diesem Grund gibt es keinerlei Übertragung der Rechte an geistigem Eigentum am Multimediaprodukt an den Anwender in irgendeiner Weise. Der Anwender erkennt an, dass alle Rechte in Bezug auf das Multimediaprodukt und seine Elemente (einschließlich der im Multimediaprodukt enthaltenen Titel, Computercodes, Motive, Charaktere, Charakternamen, Handlungsstränge, Storys, Dialoge, Orte, Konzepte, Bilder, Fotos, Animationen, Videos, Musik und Texte) einschließlich möglicher Markenrechte, Patente, Designs, Modelle, sui generis-Rechte auf Datenbanken, Copyrights, Fachkenntnisse, Geschäftsgeheimnisse und aller entsprechenden Anträge das exklusive Eigentum von NACON (oder seinen Lizenznehmern) sind und von französischen Bestimmungen und anderen internationalen Gesetzen, Abkommen und Vereinbarungen hinsichtlich geistigem und gewerblichem Eigentum geschützt werden. 3. Verwendung des Multimediaprodukts Der Anwender ist autorisiert, das Multimediaprodukt in Übereinstimmungen mit den Anleitungen zu verwenden, die mit dem Produkt bereitgestellt werden. Die Lizenz wird für den ausschließlich persönlichen und nicht kommerziellen Gebrauch gewährt. Folgendes ist gemäß den verpflichtenden Bestimmungen anwendbarer Gesetze (und insbesondere Artikel L.122-6-1 des französischen Gesetzes zum Recht an geistigem Eigentum) und/oder gemäß der Autorisierung durch NACON (oder seine Lizenznehmer) ausdrücklich verboten: 1. die Anfertigung von Kopien des Multimediaprodukts, insbesondere der enthaltenen Software (mit Ausnahme der Anfertigung einer Sicherheitskopie, sofern sie zum anhaltenden Gebrauch der Software notwendig ist); 2. die kommerzielle Nutzung des Multimediaprodukts oder irgendwelcher seiner konstituierenden Elemente in irgendeiner Form (Verkauf, Übertragung, Vermietung, Lizenzierung, Verleih usw.); 3. die Benutzung des Multimediaprodukts in einer Weise, die dem öffentlichen Anstand oder den geltenden Gesetzen widerspricht; 4. die Veränderung des Multimediaprodukts oder irgendwelcher seiner konstituierenden Elemente oder das Erstellen irgendwelcher anderer abgeleiteter Werke; 5. die Veränderung, das Umgehen oder Entfernen der technischen Schutzmaßnahmen vom Multimediaprodukt und seinen konstituierenden Elementen und entsprechenden Systemen zur Verwaltung digitaler Rechte; 6. die Korrektur potenzieller Fehler, Anomalien und Programmfehler in der Software des Multimediaprodukts durch den Anwender oder Dritte, die vom Anwender dafür ausgewählt werden; 7. die Freigabe oder Übertragung des Multimediaprodukts oder irgendwelcher seiner konstituierenden Elemente auf irgendeine Weise einschließlich über ein elektronisches Kommunikationsnetzwerk (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Telefon, Internet, Set-Top-Box, Smart-TV); 8. das Dekompilieren, Reverse-Engineering oder Disassemblieren des Multimediaprodukts, auch aus Gründen der Interoperabilität. Der Anwender darf das von ihm erworbene Multimediaprodukt oder seine Bestandteile (einschließlich des mit dem Multimediaprodukt verbundenen Aktivierungscodes, falls zutreffend) nicht übertragen, verkaufen, weiterverkaufen, unterlizenzieren, vermieten oder anderweitig zur Verfügung stellen, gleichgültig auf welche Weise (einschließlich des Herunterladens über ein elektronisches Kommunikationsnetz). 4. Updates NACON ist nicht verpflichtet, dem Anwender Updates, Upgrades oder neue Versionen (im Folgenden „Updates“) der Multimediaprodukt-Software zur Verfügung zu stellen. Allerdings muss der Anwender auch in Fällen, in denen NACON dem Anwender ein Update bereitstellt, im Besitz einer gültigen Lizenz für die frühere Version sein, damit er das Update verwenden darf, das in diesem Fall unter den Bedingungen der Lizenz bereitgestellt wird. Der Anwender erkennt außerdem an, dass sich NACON das Recht vorbehält, den Support für ältere Versionen schrittweise oder auf anderem Wege einzuschränken oder einzustellen. Der Anwender stimmt aus diesem Grund zu, jedes bereitgestellte Update herunterzuladen und zu verwenden, um im vollen Umfang von den von NACON gewährten Garantien zu profitieren. 5. Inkrafttreten – Erlöschen der Lizenz Die Lizenz tritt in Kraft, sobald das Multimediaprodukt zum ersten Mal verwendet wird. Sie wird automatisch und ordnungsgemäß und ohne vorherige Benachrichtigung durch NACON beendet, sofern der Anwender einen schweren Verstoß gegen eine der Verpflichtungen in der Lizenz begeht oder gegen irgendwelche Verpflichtungen verstößt, die für die Nutzungsbedingungen der Lizenz wesentlich sind. Die Lizenz wird automatisch und ordnungsgemäß vom Anwender beendet, wenn der Anwender das Multimediaprodukt und alle seine konstituierenden Elemente zerstört oder deinstalliert. 6. Gewährleistungen 6.1 Gewerbliche Gewährleistung. NACON hat alle seine Fachkenntnisse in Hinblick auf interaktive Unterhaltung eingesetzt, um zu garantieren, dass dieses Multimediaprodukt den Anwender vollständig zufriedenstellt und ihm viele unterhaltsame Stunden verschafft. Sollte sich allerdings das Multimediaprodukt bei normalen Bedingungen der Verwendung innerhalb von neunzig (90) Tagen nach dem Kauf als fehlerhaft oder nicht in Übereinstimmung mit den funktionalen und technischen Merkmalen herausstellen, die in den Anleitungen beschrieben sind, willigt NACON ein, das Multimediaprodukt gemäß den Nutzungsbedingungen unten kostenlos auszutauschen, sofern es verfügbar ist (oder den vollen Kaufpreis zu erstatten, falls es nicht verfügbar ist). Damit eine schadhafte Kopie des Multimediaprodukts ausgetauscht (oder, falls zutreffend, der Kaufpreis erstattet) werden kann, muss der Anwender folgende Voraussetzungen erfüllen: 1) Kontakt mit dem technischen Support von NACON aufnehmen. Nach einer kurzen Beschreibung des Problems mit dem Multimediaprodukt entscheidet NACON, ob das Produkt defekt ist oder nicht. 2) Sofern NACON einen Defekt bestätigt, gestattet NACON dem Anwender das Herunterladen einer neuen Kopie des Multimediaprodukts ohne Zusatzkosten (oder, falls zutreffend, schickt ein neues physikalisches Exemplar des Multimediaprodukts oder erstattet den Kaufpreis so schnell wie möglich). NACON behält sich das Recht vor, den mit dem Multimediaprodukt verknüpften Aktivierungscode zu löschen, wenn dieser gemäß den oben aufgeführten Bedingungen vom Anwender zurückgegeben wird. 6.2 Gesetzliche Gewährleistung. Unbeschadet der gewerblichen Gewährleistungen oben sei der Anwender daran erinnert, dass der Verkäufer des Multimediaprodukts auch an die anwendbaren gesetzlichen Gewährleistungen gebunden bleibt, insbesondere für Anwender mit Wohnsitz auf französischem Boden, sofern die Waren nicht mit dem Vertrag übereinstimmen oder latente Mängel entsprechend der Bestimmungen von Art. L.211-4 ff. des Verbraucherschutzgesetzbuchs und Art. 1641 bis 1649 des Zivilgesetzbuchs aufweisen. Genauere Informationen zu diesen Gewährleistungen sind in Anhang 1 zu finden. 7. Beschränkte Gewährleistung Der Anwender erkennt ausdrücklich an, dass jegliche Verwendung des Multimediaprodukts außerhalb der Übereinstimmung mit den Gebrauchsanleitungen und Mindestvoraussetzungen in der jeweils aktuellsten verfügbaren Version auf eigenes Risiko und eigene Gefahr geschieht. Sollte demnach der Defekt oder die vom Anwender festgestellte Nichtübereinstimmung aus einer unsachgemäßen Verwendung oder aus einem Fall höherer Gewalt resultieren, ist keine der in Artikel 6 der Lizenz definierten Gewährleistungen verpflichtend für NACON. Innerhalb der von anwendbaren Gesetzen auferlegten Grenzen schließt NACON folglich alle Gewährleistungen hinsichtlich des Marktwerts des Multimediaprodukts, der Zufriedenheit des Anwenders sowie der Eignung für einen bestimmten Zweck oder Nichtverletzung aus. 8. Haftung Insbesondere lehnt NACON jegliche Haftung in Verbindung mit der Verwendung des Multimediaprodukts auf irgendeine Weise ab, die die in der Anleitung aufgeführten Vorsichtsmaßnahmen missachtet. Der Anwender übernimmt alle Reparatur- und/oder Korrekturkosten für das Multimediaprodukt sowie alle Risiken in Hinblick auf den Verlust von Einnahmen, den Verlust oder die Änderung von Daten, Fehler, den Verlust gewerblicher Daten und alle anderen Verluste, die sich aus dem Besitz oder der Verwendung des Multimediaprodukts ergeben. 9. Anwendergenerierte Inhalte "- Inhalte umfassen, die verleumderisch oder abwertend gegen NACON gerichtet sind oder darauf abzielen, den Ruf oder das Entgegenkommen von NACON zu untergraben; - den Eindruck erwecken, der Inhalt sei von NACON genehmigt oder befürwortet worden. NACON behält sich das Recht vor, alle anwendergenerierten Inhalte zu entfernen, die sich nicht an die oben aufgeführten Regeln halten." 10. Anwendbare Gesetze – Rechtsprechung Die Lizenz unterliegt dem französischen Recht, unter Ausschluss aller Kollisionsregeln. Im Falle irgendwelcher Streitigkeiten hinsichtlich der Gestaltung, Interpretation, Ausführung oder Beendigung der Lizenz unterliegt die alleinige Rechtsprechung französischen Gerichten gemäß französischen Gesetzen, auch in dringenden Fällen oder bei mehreren Beklagten. Anhang 1: Gesetzliche Gewährleistungen Artikel L.211-5: „Folgende Punkte müssen für eine Übereinstimmung mit dem Vertrag erfüllt sein: 1. Das Produkt muss sich für den Zweck eignen, der einem entsprechenden Produkt normalerweise anhaftet, sofern zutreffend:– Es muss der vom Verkäufer bereitgestellten Beschreibung entsprechen und die Merkmale aufweisen, die der Verkäufer dem Käufer in der Form eines Musters oder Modells unterbreitet hat; – Es muss die Funktionen aufweisen, die vom Käufer aufgrund der vom Verkäufer, Hersteller oder einem Vertreter gemachten öffentlichen Aussagen einschließlich der Werbung und Kennzeichnung vernüftigerweise erwartet werden dürfen; 2. oder es muss die Funktionen aufweisen, die vom gemeinsamen Vertrag zwischen den Parteien definiert werden, bzw. sich für eine beliebige besondere Anforderung eignen, die der Käufer dem Verkäufer zur Kenntnis gebracht hat und die vom Verkäufer entsprechend bestätigt worden ist.“ Artikel L.211-8: „Der Käufer hat das Recht zu verlangen, dass das Produkt mit dem Vertrag übereinstimmt. Nichtsdestotrotz darf der Käufer diese Übereinstimmung nicht dadurch auf die Probe stellen, dass er einen Fehler hervorruft, der dem Käufer bewusst war oder der ihm bei Abschluss des Vertrags nicht hätte unbekannt sein können. Dasselbe gilt, wenn der Defekt auf Materialien zurückgeht, die der Käufer selbst bereitgestellt hat.“ Artikel L.211-9: „Im Fall der Nichtübereinstimmung hat der Käufer das Recht, zwischen Reparatur und Austausch des Produkts zu wählen. Nichtsdestotrotz darf sich der Verkäufer dafür entscheiden, dem Käuferwunsch in Hinblick auf diese Entscheidung nicht nachzukommen, falls diese Wahl zu offensichtlich unverhältnismäßig hohen Kosten im Vergleich mit der anderen Möglichkeit führt, wenn der Wert des Produkts oder die Schwere des Defekts berücksichtigt wird. In einem solchen Fall muss der Verkäufer die Option wählen, die vom Käufer nicht ausgewählt worden ist, sofern sich das nicht als unmöglich erweist.“ Artikel L.211-10: „Sofern weder eine Reparatur noch ein Austausch des Produkts möglich ist, kann der Käufer das Produkt zurückgeben und sich den Kaufpreis zurückerstatten lassen oder das Produkt behalten und sich einen Teil des Kaufpreises zurückerstatten lassen. Der Käufer hat die gleiche Möglichkeit: 1. wenn die angefragte Lösung, die gemäß Artikel L. 211-9 vorgeschlagen oder vereinbart worden ist, nicht innerhalb eines Monats, nachdem der Käufer seinen Anspruch angemeldet hat, herbeigeführt werden konnte; 2. oder wenn die Lösung angesichts der Natur des Produkts und der beabsichtigten Verwendung durch den Käufer nicht ohne erhebliche Unannehmlichkeiten für den Käufer herbeigeführt werden kann. Der Verkauf soll allerdings nicht rückgängig gemacht werden, wenn der Mangel an Übereinstimmung nachrangig ist.“ Artikel L.211-11: „Die Bestimmungen der Artikel L.211-9 und L.211-10 müssen ohne Kosten für den Käufer erfüllt werden. Dieselben Bestimmungen dürfen den Zuspruch von Schadenersatzleistungen nicht einschränken.“ Artikel L.211-12: „Klagemöglichkeiten, die sich aus einer Nichtübereinstimmung ergeben, verjähren zwei Jahre nach Auslieferung des Produkts.“ Artikel 1641 des französischen Zivilgesetzbuchs: „Der Verkäufer ist an die Garantie in Hinblick auf versteckte Defekte des verkauften Gegenstands gebunden, die ihn für die beabsichtigte Verwendung untauglich machen oder seine Verwendung in einem Maß einschränken, dass der Käufer ihn nicht erworben oder nur einen geringeren Preis gezahlt hätte, sofern er von den Defekten Kenntnis gehabt hätte.“ Artikel 1643: „Der Verkäufer haftet für versteckte Mängel auch dann, wenn er keine Kenntnis von ihnen gehabt hat, sofern der Verkäufer nicht festgelegt hat, dass er keine Garantie übernimmt.“ Artikel 1644: „Gemäß den Artikeln 1641 and 1643 hat der Käufer die Wahl, einen Gegenstand gegen Rückerstattung des Kaufpreises zurückzugeben oder den Gegenstand zu behalten und eine Rückerstattung eines Teils des Kaufpreises zu erhalten.“ Artikel 1648, Zeile 1: „Eine Klage aufgrund von Sachmängeln muss vom Käufer innerhalb von zwei Jahren nach Entdeckung des Missstands vorgebracht worden sein.“

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