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Softwareüberlassungs- und Lizenzvertrag „Fritz 19“
Mit der Installation bzw. dem Download der Software erkennt der Käufer die nachstehenden Bedingungen an.

1. Vertragsgegenstand
1.1 Die ChessBase GmbH, Osterbekstr. 90a, 22083 Hamburg (nachfolgend "ChessBase") räumt hiermit dem Käufer das einfache, nicht ausschließliche und zeitlich unbeschränkte Recht ein, das dem Käufer auf DVD oder per Download von einem Webserver gelieferte Softwareprogramm
„Fritz 19“
(nachfolgend „Software“ genannt) sowie das Begleitmaterial bestimmungsgemäß zu nutzen. Näheres zum Umfang des eingeräumten Nutzungsrechts regelt Ziffer 2.
Begleitmaterial im Sinne diese Softwareüberlassungs- und Lizenzvertrags sind die Programmbeschreibung und die Bedienungsanleitung. Für den Fall, dass die Software auf eine DVD geliefert wird, befindet sich das Begleitmaterial in Form von PDF-Dateien auf der DVD oder werden zum Download bereitgestellt. Wird die Software auf einem Webserver als Datei zum Download zur Verfügung gestellt, so gilt dies auch für das Begleitmaterial.
1.2 Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für die auf einem Datenträger und für die als Download erworbene Software gleichermaßen.
Die nachfolgenden Bestimmungen gelten zudem für sämtliche Patches und Ergänzungen der Software sowie für alle Updates und Upgrades der veräußerten Version der Software, sofern und soweit diese von ChessBase dem Käufer zur Verfügung gestellt werden und sofern dabei keine abweichenden Regelungen getroffen werden.
Der Käufer hat keinen Anspruch auf die Erstellung und Bereitstellung von Updates und/ oder Upgrades.
2. Umfang der Nutzung
2.1 ChessBase räumt dem Käufer ausschließlich das Recht zur Installation und zur bestimmungsgemäßen privaten und beruflichen Nutzung der Software im Sinne von Ziffer 2.3 auf drei einzelnen Computer (Einzelplatz-Lizenz) ein.
Für die Installation ist es notwendig, das mitgelieferte Installationsprogramm auszuführen. Während das Installationsprogramm durchgeführt wird, wird der Käufer aufgefordert, den ebenfalls mitgelieferten Aktivierung-Code einzugeben.
Der Käufer die Möglichkeit, das Programm auf drei einzelnen Rechnern zu installieren und zu aktivieren.
Sofern der Käufer nach der dritten Installation und Aktivierung die Software anschließend auf einem weiteren System nutzen will, ist zuvor die Software zu deaktivieren und anschließend die Deinstallation der Software inklusive aller dazugehörenden Komponenten auf dem vorzunehmen.
Der Einsatz der Software innerhalb eines Netzwerkes ist unzulässig, sofern damit die Möglichkeit einer Mehrfachnutzung der Software geschaffen wird und keine Mehrplatzlizenz im Sinne von Ziffer 2.2 erworben wurde.
2.2 Auf Anfrage kann eine Mehrplatz-Lizenz von ChessBase für eine bestimmte Anzahl an Arbeitsplätzen erteilt werden. Hierzu ist der Abschluss einer gesonderten Lizenzvereinbarung erforderlich. Der Käufer kann sich hierzu an die unter Ziffer 1.1. angegebene Anschrift wenden. Weitere Kontaktmöglichkeiten sind zu finden unter www.chessbase.de.
Bei einer Mehrfachnutzung der Software ohne Zustimmung von ChessBase oder einem gleichzeitigen Einsatz der Software für einen größeren Kreis von Nutzern als im Rahmen einer Mehrplatz-Lizenz vereinbart, ist ChessBase berechtigt, für den nicht erlaubten Umfang der Nutzung einen der unbefugten Nutzung entsprechenden Betrag vom Käufer als zusätzliche Lizenzgebühr zu verlangen. Weitere Ansprüche nach Ziffer 8 bleiben unberührt.
2.3 ChessBase räumt dem Käufer ausschließlich ein nicht-exklusives, unbefristetes Nutzungsrecht an der Software in folgendem Umfang ein:
a) Erlaubt ist nur die bestimmungsgemäße, private oder berufliche Nutzung.
b) Einer privaten oder beruflichen Nutzung gleichgestellt ist im Rahmen dieses Softwareüberlassungs- und Lizenzvertrags die Nutzung der Software durch Schachvereine, Schulschachgruppen oder Schachverbände und die Nutzung durch Schachtrainer und Autoren.
c) Nicht erlaubt ist insbesondere
(1) die Vermietung, das Leasing oder die (Unter-)Lizenzierung der Software und/ oder des Begleitmaterials,
(2) das entgeltliche öffentliche Zugänglichmachen der Software (etwa auf einem der Öffentlichkeit zugänglichen Server oder im Rahmen von kommerziellen Tauschbörsen oder als Gegenstand eines Software-Abonnements),
(3) die vorübergehende oder teilweise entgeltliche Überlassung der Nutzung der Software an Dritte.
(4) die Nutzung der Software innerhalb von kommerziellen Videos, insbesondere die Einbindung der Schachbrettgrafik beispielsweise innerhalb von kommerziell vertriebenen Schach-Lehrvideos. Diese Nutzung ist nur mit schriftlicher Genehmi­gung von ChessBase zulässig und setzt die deutlich erkennbare Erwähnung von ChessBase im Video voraus.
Dem Käufer ist ferner nicht gestattet, sich in anderer Weise der Urheberrechte oder sonstiger Schutzrechte (außer dem eingeräumten Nutzungsrecht) an der Software oder dem Begleitmaterial zu berühmen.
Jegliche über Ziffer. 2.3 a) - c) hinausgehende Nutzung ist nur mit vorheriger ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung von ChessBase erlaubt. Näheres regelt Ziffer 2.5.

2.4 Im Fall einer nicht genehmigten Nutzung der Software und/ oder des Begleitmaterials durch den Käufer entstehen ChessBase Ansprüche gegen den Käufer nach Maßgabe der Ziffer 7.
2.5 Das Nutzungsrecht ist auf die maschinenlesbare Form der Software (Objektcode) beschränkt. ChessBase ist nicht verpflichtet, dem Käufer den Quellcode (Source-Code) zur Verfügung zu stellen.
2.6 Dem Käufer ist es untersagt, selbst oder durch Dritte Veränderungen, Anpassungen, Erweiterungen oder sonstige Umarbeitungen an der Software oder dem Begleitmaterial vorzunehmen oder vornehmen zu lassen.
Ausgenommen sind die zur Behebung von Fehlern der Software erforderlichen Maßnahmen, sofern ChessBase sich nach einer schriftlichen Mängelanzeige und Aufforderung zur Mängelbeseitigung mit der Aufnahme der Nachbesserung im Verzug befindet. Ausgenommen sind ferner Maßnahmen, die dem Käufer durch unabdingbare gesetzliche Vorschriften gestattet sind.
Zur Dekompilierung der Software ist der Käufer nur in den Grenzen des § 69e UrhG berechtigt, und dies erst nachdem er ChessBase die Möglichkeit zur Herstellung der Interoperabilität binnen angemessener Frist gewährt hat.
2.7 Untersagt ist jegliche Vervielfältigung der Software, insbesondere das Kopieren auf
elektromagnetische, opto-elektronische (z.B. DVD-ROM) oder sonstige Datenträger. Ausgenommen hiervon ist die Erstellung von maximal zwei Sicherungskopien der Software, soweit dies für die Sicherung künftiger Benutzungen der Software zum vertraglich vereinbarten, ausschließlich persönlichen Gebrauch notwendig ist. Die Sicherungskopien sind als solche kenntlich zu machen und mit dem Urheberrechtsvermerk des Originaldatenträgers zu versehen. Im Fall eines Downloads ist die Sicherungskopie mit einem Vermerk zu versehen, der ChessBase als Urheber ausweist und die Softwareversion benennt.
2.8 Im Programm enthaltene Geschäftsbezeichnungen, Markenrechts- und Urheberrechts- (Copyright)-Vermerke und sonstige Vermerke über Rechtsvorbehalte und Nutzungsrechtseinräumungen dürfen nicht beseitigt, unterdrückt oder verändert werden.
3. Rechte von ChessBase an der Software und dem Begleitmaterial
Das Eigentum, die Urheberrechte sowie alle sonstigen Rechte (insbesondere Lizenzierungs-, Verbreitungs-, Ausstellungs-, Vorführungs-, Aufführungs- und Veröffentlichungsrechte) an der Software und dem Begleitmaterial verbleiben bei ChessBase.
4. Weitergabe der Software
4.1 Dem Käufer ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch ChessBase die Übertragung von Rechten und Pflichten aus diesem Softwareüberlassungs- und Lizenzvertrag auf Dritte nicht gestattet. Ausgenommen hiervon ist die Weitergabe der rechtmäßig erworbenen Software im privaten Umfang, die nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen möglich ist.
Die Weitergabe der von der Software erstellten Sicherungskopien ist nicht gestattet.
4.2 Der Käufer ist zur Weitergabe der von ihm erworbenen Software und des Begleitmaterials nur berechtigt, sofern
a) der Käufer die bei ihm installierte Software deaktiviert hat, die Software einschließlich sämtlicher Kopien und Teilkopien vollständig gelöscht hat und der Käufer die eigene Nutzung vollständig und endgültig aufgibt,
b) der nachfolgende Nutzer sich vor der Übergabe der Datenträger und des Begleitmaterials schriftlich mit dem Inhalt und der Geltung dieses Software-Lizenzvertrages in der Form einverstanden erklärt hat, dass er als nachfolgender Nutzer an die Stelle des Käufers in diesen Vertrag eintritt und
c) der Käufer gegenüber ChessBase schriftlich versichert, dass er die Software und das Begleitmaterial an den Dritten übergeben und eigene Sicherungskopien gelöscht hat.
Der Käufer ist verpflichtet, die schriftliche Einverständniserklärung des nachfolgenden Nutzers unmittelbar nach Übergabe der Software und des Begleitmaterials an den Dritten an ChessBase im Original zu übermitteln.
4.3 Eine Weitergabe der Software und des Begleitmaterials durch den Nachfolger des Käufers an weitere Nutzer ist nur zu den vorstehenden Bedingungen zulässig.
4.4 Eine unrechtmäßige Weitergabe der Software und/ oder des Begleitmaterials löst Ansprüche von ChessBase nach Maßgabe von Ziffer 7. aus. Gleiches gilt für angefertigte Sicherungskopien und/ oder unerlaubte andere Kopien.
5. Gewährleistung
5.1 Der Käufer erkennt mit der Installation an, dass Software nach dem Stand der Technik nicht vollständig fehlerfrei erstellt werden kann und daher Fehler in Softwareprogrammen und in der dazugehörigen Dokumentation nicht ausgeschlossen werden können.
Der Käufer erkennt gleichermaßen an, dass es nicht möglich ist, Softwareprogramme so zu entwickeln, dass sie unter allen Anwendungsbedingungen und für sämtliche Anforderungen des Kunden fehlerfrei sind bzw. fehlerfrei mit allen Programmen und Hardware Dritter zusammenarbeiten.
5.2 Daher schuldet ChessBase im Rahmen dieses Softwareüberlassungs- und Lizenzvertrags lediglich die Überlassung einer Software, die für den im Begleitmaterial beschriebenen Zweck grundsätzlich brauchbar ist. Zusicherungen von bestimmten Eigenschaften oder einer individuell vom Käufer vorausgesetzten Nutzbarkeit werden von ChessBase nicht abgegeben. Die Angaben im Begleitmaterial stellen keine zugesicherten Eigenschaften oder Garantieerklärungen dar.
Unerhebliche Abweichungen der Software von den in dem Begleitmaterial beschrieben Funktionen und Leistungsmerkmalen begründen keinen Mangel.
Eigenschaften, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen von ChessBase, insbesondere in der Werbung, oder bei der Kennzeichnung bestimmter Eigenschaften der Software, erwartet, gehören nur dann zu der vereinbarten Beschaffenheit, wenn sie ausdrücklich in dem Begleitmaterial wiedergegeben sind.
5.3 Etwaige Mängel an der dem Käufer übereigneten Software sind von diesem unverzüglich schriftlich gegenüber ChessBase anzuzeigen.
In der Anzeige muss der Käufer den Fehler und die Umstände seines Auftretens hinreichend genau beschreiben.
5.4 Die Gewährleistungsansprüche sind zunächst auf Nachbesserung der Software beschränkt. Die Art und Weise der Beseitigung von Mängeln steht im Ermessen von ChessBase und erfolgt in der Regel durch Übersendung einer neuen Version der Software oder durch Bereitstellung von Patches zur Software, die ChessBase zum Download über einen Webserver bereithält.
Der Käufer ist verpflichtet, eine neue Version der Software als Nachbesserung zu akzeptieren, solange der Funktionsumfang der ursprünglichen Software im Wesentlichen erhalten bleibt.
Schlägt die Mängelbeseitigung trotz wiederholter Abhilfeversuche von ChessBase endgültig fehl, so besteht unter den gesetzlich beschriebenen weiteren Voraussetzungen ein Anspruch des Käufers auf angemessene Minderung des Kaufpreises oder auf Rücktritt vom Vertrag, sofern nicht ein unerheblicher Mangel vorliegt.
ChessBase ist berechtigt, einen evtl. auftretenden Fehler zu umgehen, wenn dieser selbst nur mit unverhältnismäßigem Aufwand zu be­seitigen ist und dadurch die Nutzung der Software nicht erheblich leidet.
5.5 Die Gewährleistungsansprüche des Käufers verjähren innerhalb von zwei Jahren nach Ablieferung oder Download der Software.
5.6 Die Gewährleistungsansprüche des Käufers sind ausgeschlossen oder eingeschränkt, sofern und soweit der Mangel auf einer unsachgemäßen Behandlung oder Verwendung der Software oder einem sonstigen Verschulden des Käufers beruht.
6. Haftung und Schadensersatz
6.1 ChessBase haftet - unabhängig von der Rechtsgrundlage - nur auf Schadensersatz
a) sofern und soweit dies nach dem Produkthaftungsgesetz oder in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gesetzlich vorgesehen ist,
b) sofern und soweit der Schaden auf grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten von ChessBase beruht sowie
c) im Fall einer schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht).
Eine weitergehende Haftung von ChessBase ist ausgeschlossen.
6.2 Die Haftung von ChessBase nach Ziffer 6.1 c) ist zudem
a) begrenzt auf vorhersehbare, typische, direkte Schäden; die Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden und sonstige Vermögensschäden, insbesondere die Haftung für entgangenen Gewinn, ist ausgeschlossen,
b) betragsmäßig begrenzt auf den vom Käufer gezahlten Kaufpreis für die Software.
7. Ersatzansprüche von ChessBase
Im Fall einer Verletzung der Schutz-, Urheber- oder Nutzungsrechte an der lizenzierten Software und/ oder dem Begleitmaterial sowie bei einer Verletzung der mit diesem Softwareüberlassungs- und Lizenzvertrag eingegangenen Pflichten durch den Käufer stehen ChessBase gesetzliche und vertragliche Ersatzansprüche gegen den Käufer zu. Dies gilt insbesondere für Verstöße gegen die Bestimmungen in den Ziffern 2.2 und 2.3.
8. Schlussbestimmungen
8.1 Dieser Vertrag unterliegt in allen seinen Teilen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
8.2 Mündliche Nebenabreden sowie Ergänzungen oder Änderungen dieses Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung des Schriftformerfordernisses selbst.
8.3 Einzelne Mitarbeiter von ChessBase sind nicht bevollmächtigt, die Bestimmungen dieses Softwareüberlassungs- und Lizenzvertrags in Gänze oder in Teilen zu ändern oder zu ergänzen. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags können nur schriftlich durch die Geschäftsführung erfolgen.
8.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen tritt diejenige wirksame und durchführbare Bestimmung, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.
Entsprechendes gilt im Falle einer Vertragslücke.
8.5 Für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag wird Hamburg als Gerichtsstand vereinbart.
ChessBase ist unbeschadet der vorstehenden Regelung wahlweise dazu berechtigt, den Käufer an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen oder sonstige gerichtliche Maßnahmen einzuleiten.
Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt nicht, wenn es sich bei dem Käufer um einen Verbraucher handelt.

Stand: Oktober 2022

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